Am 26.02.2018 versammelten sich trotz Minusgrade 150 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor der Kongresshalle in Potsdam, in der sich die Gewerkschaftsführer und die Arbeitgeber zur ersten Verhandlungsrunde der Tarifrunde TVöD 2018 trafen. Die Beschäftigten und die Gewerkschaften fordern 6 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 200 Euro mehr. Mit lauten Rufen begleiteten die Beschäftigten die Auftaktrunde. Jedoch blieb diese ohne Ergebnis, da die Arbeitgeber die Forderungen strikt ablehnen.

Erste Warnstreiks angekündigt

Die Gewerkschaften ver.di und Komba rufen nun zu Warnstreiks auf. Betroffen sein sollen die Bereiche der Müllabfuhr, der Jobcenter, des Nahverkehrs und der Stadtwerke. Auch sollen Kitas bestreikt werden. Dabei sollen einzelne Kindertagesstätten geschlossen werden. Von den ersten Streikaktionen sind vor allem die Städte Peine, Göttingen, Salzgitter und Augsburg betroffen.

Streiks und Warnstreiks in der Tarifrunde: Rechtliche Hintergründe

Generell dürfen Beschäftigte an Warnstreiks teilnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies zu dulden und die streikenden Mitarbeiter nicht zu benachteiligen. Es dürfen diesbezüglich keine Kündigungen ausgesprochen werden. Auch darf der Arbeitgeber die Teilnahme an Streiks nicht verbieten. Dies bekräftigte auch das Bundesarbeitsgericht vom 12. September 1984: „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“, und vom 21. Juni 1988 (1 AZR 651/86 ): „Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind“. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den Mitarbeiter nach Ende der Streikaktionen weiter zu beschäftigten. Während der Streikaktionen ist das Arbeitsverhältnis ruhiggestellt. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seiner Tätigkeit nachzugehen. Dies führt jedoch auch dazu, dass der Arbeitnehmer in der Zeit, in der er Streiks nachgeht, keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat.

Fortführung der Tarifrunde TVöD 2018 am 12. und 13. März 2018

Die Tarifrunde TVöD 2018 wird mit der zweiten Verhandlungsrunde am 12. und 13. März 2018 fortgesetzt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, ist eine dritte Verhandlungsrunde am 16. und 17. April 2018 geplant.

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