TV-L Entgelttabelle 2026: Hier finden Sie die aktuellen Tabellenentgelte für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Neben der aktuellen Entgelttabelle finden Sie auf dieser Seite die Entwicklung der TV-L-Gehälter von 2026 bis 2028, konkrete Gehaltsdifferenzen sowie passende Rechner und weitere Fachinformationen.
TV-L Entgelttabellen und Rechner 2025–2028
Die folgende Übersicht zeigt die Gültigkeitszeiträume der TV-L-Entgelttabellen sowie die jeweiligen tariflichen Erhöhungen. Von hier aus können Sie direkt zur jeweiligen Entgelttabelle und zum passenden Gehaltsrechner wechseln.
| Gültigkeit | Erhöhung | Entgelttabelle | Gehaltsrechner | Gehaltsanalysen |
| 01.11.2025 - 31.03.2026 | +0 % – Nullrunde | Tabelle 2025 | Rechner 2025 | Zusammenfassung der Erhöhungen |
| 01.04.2026 - 28.02.2027 | +2,8 %, mindestens 100 € | Tabelle 2026 | Rechner 2026 | |
| 01.03.2027 - 31.12.2027 | +2,0 % | Tabelle 2027 | Rechner 2027 | |
| 01.01.2028 - 31.01.2028 | +1,0 % | Tabelle 2028 | Rechner 2028 |
TV-L Entgelttabelle 2026
Gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027: Die Tabellenentgelte erhöhen sich um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 15Ü | 6857,14 | 7587,33 | 8280,33 | 8734,83 | 8846,64 | |
| E 15 | 5658,38 | 6067,30 | 6283,38 | 7050,89 | 7632,07 | 7854,52 |
| E 14 | 5143,59 | 5515,90 | 5821,41 | 6283,38 | 6991,23 | 7194,48 |
| E 13Ü | 5106,09 | 5366,89 | 6283,38 | 6991,23 | 7194,48 | |
| E 13 | 4759,37 | 5106,09 | 5366,89 | 5873,56 | 6573,97 | 6764,69 |
| E 12 | 4310,90 | 4599,41 | 5210,41 | 5746,90 | 6439,85 | 6626,54 |
| E 11 | 4178,35 | 4444,86 | 4748,43 | 5210,41 | 5881,02 | 6050,95 |
| E 10 | 4038,42 | 4299,95 | 4599,41 | 4904,89 | 5486,13 | 5644,20 |
| E 9b | 3620,10 | 3870,81 | 4035,07 | 4488,99 | 4875,10 | 5014,87 |
| E 9a | 3620,10 | 3870,81 | 3925,58 | 4035,07 | 4488,99 | 4615,76 |
| E 8 | 3419,52 | 3659,02 | 3795,52 | 3925,58 | 4069,31 | 4158,27 |
| E 7 | 3235,83 | 3469,72 | 3645,69 | 3781,85 | 3891,36 | 3987,16 |
| E 6 | 3186,57 | 3418,08 | 3547,20 | 3679,20 | 3768,15 | 3863,96 |
| E 5 | 3073,97 | 3301,87 | 3430,99 | 3553,66 | 3652,34 | 3720,25 |
| E 4 | 2949,24 | 3179,22 | 3340,61 | 3430,99 | 3521,39 | 3579,47 |
| E 3 | 2915,57 | 3140,47 | 3205,03 | 3308,32 | 3392,25 | 3463,27 |
| E 2Ü | 2811,20 | 3030,72 | 3114,64 | 3217,96 | 3288,97 | 3385,81 |
| E 2 | 2742,84 | 2953,24 | 3017,80 | 3082,36 | 3230,84 | 3385,81 |
| E 1 | 2534,49 | 2565,06 | 2601,78 | 2638,51 | 2730,30 |
Hinweis zur TV-L-Entgelttabelle
Die Werte der Entgelttabelle stellen das tarifliche Tabellenentgelt dar. Das tatsächliche Einkommen kann durch Teilzeit, Zulagen, Sonderzahlungen und weitere tarifliche Leistungen abweichen. Für die konkrete Eingruppierung und Stufenzuordnung sind die jeweils geltenden tariflichen Regelungen maßgeblich.
Was bedeutet die TV-L-Erhöhung 2026?
Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte des TV-L um 2,8 Prozent erhöht. Gleichzeitig gilt eine Mindeststeigerung von 100 Euro. Dadurch fällt die tatsächliche Erhöhung bei niedrigeren Tabellenentgelten teilweise höher aus als bei einer ausschließlich prozentualen Berechnung.
Beispiel zur Mindeststeigerung
Bei einem Tabellenentgelt von 3.000 Euro würden 2,8 Prozent rechnerisch 84 Euro ergeben. Da die Mindeststeigerung 100 Euro beträgt, ist in diesem Beispiel der Mindestbetrag maßgeblich.
Was bedeuten Entgeltgruppe und Stufe?
Entgeltgruppe
Die Entgeltgruppe richtet sich nach der Bewertung der Tätigkeit. Sie bestimmt wesentlich, welches Tabellenentgelt für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen ist.
Stufe
Die Stufe beschreibt die Entwicklung innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe. Mit zunehmender tariflicher Erfahrung steigt das Tabellenentgelt in der Regel von Stufe zu Stufe.
Beispiele zur Gehaltsentwicklung
Beispiel E 12 Stufe 3
Das Tabellenentgelt beträgt 2026 5.210,41 Euro brutto monatlich.
Beispiel E 9a Stufe 4
In E 9a Stufe 4 beträgt das Tabellenentgelt 2026 4.035,07 Euro brutto monatlich.
TV-L Gehalt 2026 berechnen
Die Entgelttabelle zeigt das tarifliche Tabellenentgelt. Wer wissen möchte, wie hoch das persönliche Gehalt ausfällt, kann den TV-L Gehaltsrechner 2026 nutzen.
Was bleibt netto übrig?
Berechnen Sie Ihr persönliches TV-L Gehalt für 2026.
TV-L Gehalt 2026 berechnenWie wird das TV-L-Gehalt bei Teilzeit berechnet?
Die Werte der Entgelttabelle beziehen sich grundsätzlich auf das Tabellenentgelt bei Vollzeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Verhältnis der individuellen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit berechnet.
Beispiel mit 75 Prozent Arbeitszeit
Beträgt das Vollzeit-Tabellenentgelt 4.000 Euro und wird mit 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit gearbeitet, ergibt sich daraus ein Tabellenentgelt von 3.000 Euro brutto monatlich.
Häufige Fragen zum TV-L
Die TV-L-Entgelttabelle 2026 zeigt, wie hoch das tarifliche Tabellenentgelt für Beschäftigte der Länder ausfällt. Entscheidend für die konkrete Höhe des monatlichen Bruttogehalts sind vor allem die Entgeltgruppe und die Stufe. Zusätzlich können je nach Tätigkeit und persönlichen Voraussetzungen Zulagen, Zuschläge oder weitere tarifliche Leistungen hinzukommen.
Die folgenden Fragen und Antworten erläutern die wichtigsten Regelungen zur TV-L-Entgelttabelle 2026. Neben der Tarifsteigerung zum 1. April 2026 werden auch die Unterschiede zwischen Entgeltgruppe und Stufe, konkrete Gehaltsbeispiele sowie die Entwicklung bis 2028 erklärt.
Wann gilt die TV-L-Entgelttabelle 2026?
Die hier dargestellte TV-L-Entgelttabelle 2026 gilt vom 1. April 2026 bis zum 28. Februar 2027. Für diesen Zeitraum gelten die in der Tabelle aufgeführten monatlichen Tabellenentgelte für die jeweiligen Entgeltgruppen und Stufen.
Die Werte beziehen sich auf das tarifliche Bruttomonatsentgelt bei Vollzeitbeschäftigung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird das Tabellenentgelt entsprechend dem vereinbarten Beschäftigungsumfang anteilig berechnet.
Wer beispielsweise nur 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt ist, erhält grundsätzlich auch 50 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts. Die konkrete Berechnung kann jedoch von weiteren tariflichen Regelungen abhängen.
Wie hoch ist die TV-L-Erhöhung 2026?
Die Tabellenentgelte des TV-L erhöhen sich zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent. Gleichzeitig wurde eine Mindeststeigerung von 100 Euro vereinbart.
Damit profitieren insbesondere Beschäftigte mit niedrigeren Tabellenentgelten von der Mindeststeigerung. Ergibt die reguläre prozentuale Erhöhung weniger als 100 Euro, wird der Betrag entsprechend auf die Mindeststeigerung von 100 Euro angehoben.
Bei höheren Tabellenentgelten kann die prozentuale Erhöhung dagegen deutlich mehr als 100 Euro ausmachen. Die tatsächliche Erhöhung hängt deshalb immer von der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe ab.
Was bedeutet die Mindeststeigerung von 100 Euro für die Beschäftigten im TV-L?
Die Mindeststeigerung von 100 Euro bedeutet, dass sich das Tabellenentgelt bei der tariflichen Erhöhung nicht um weniger als 100 Euro erhöhen soll, wenn die 2,8-prozentige Erhöhung einen geringeren Betrag ergeben würde.
Ein einfaches Beispiel: Würde ein Tabellenentgelt von 3.000 Euro bei einer Erhöhung um 2,8 Prozent lediglich um 84 Euro steigen, würde die Mindeststeigerung greifen. Statt 84 Euro würde sich das Tabellenentgelt in diesem Beispiel um 100 Euro erhöhen.
Bei einem höheren Tabellenentgelt ist die prozentuale Erhöhung dagegen möglicherweise bereits größer als 100 Euro. Bei einem Tabellenentgelt von 4.500 Euro entsprechen 2,8 Prozent beispielsweise 126 Euro. In diesem Fall kommt die Mindeststeigerung nicht zusätzlich hinzu, da die prozentuale Erhöhung bereits über 100 Euro liegt.
Wie berechnet sich die Erhöhung um 2,8 Prozent genau?
Die prozentuale Erhöhung wird grundsätzlich aus dem bisherigen Tabellenentgelt berechnet. Dafür wird das bisherige Entgelt mit dem Faktor 1,028 multipliziert.
Bei einem bisherigen Tabellenentgelt von beispielsweise 4.000 Euro ergibt eine Erhöhung um 2,8 Prozent einen rechnerischen Mehrbetrag von 112 Euro. Das neue Tabellenentgelt würde in diesem vereinfachten Beispiel somit 4.112 Euro betragen.
Bei niedrigeren Ausgangsentgelten kann dagegen die Mindeststeigerung von 100 Euro relevant werden, wenn 2,8 Prozent weniger als 100 Euro ergeben.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?
Die Entgeltgruppe und die Stufe bestimmen gemeinsam, wie hoch das tarifliche Tabellenentgelt ausfällt. Beide Begriffe haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen.
Die Entgeltgruppe richtet sich im Wesentlichen nach den Anforderungen und der Bewertung der übertragenen Tätigkeit. Je höher die Anforderungen einer Tätigkeit tariflich bewertet werden, desto höher kann die entsprechende Entgeltgruppe sein.
Die Stufe beschreibt dagegen die Entwicklung innerhalb einer Entgeltgruppe. Sie steht insbesondere mit der tariflichen Berufserfahrung und der Beschäftigungszeit in Zusammenhang. Innerhalb derselben Entgeltgruppe steigt das Tabellenentgelt daher normalerweise von Stufe zu Stufe an.
Eine Beschäftigte in E 10 Stufe 1 und eine Beschäftigte in E 10 Stufe 6 gehören beispielsweise zur gleichen Entgeltgruppe, erhalten aufgrund der unterschiedlichen Stufe aber ein unterschiedliches Tabellenentgelt.
Was bedeutet das Eingruppierungsmerkmal E 1 bis E 15 beim TV-L?
Die Bezeichnungen E 1 bis E 15 stehen für die verschiedenen Entgeltgruppen des TV-L. Die Entgeltgruppe gibt Auskunft darüber, welcher tarifliche Wert einer Tätigkeit zugeordnet wird.
Je höher die Entgeltgruppe, desto höher ist grundsätzlich auch das Tabellenentgelt. Innerhalb einer Entgeltgruppe unterscheiden sich die Beträge zusätzlich nach der jeweiligen Stufe.
Die konkrete Eingruppierung erfolgt nicht allein nach Berufsbezeichnung oder Ausbildungsabschluss. Maßgeblich sind insbesondere die tariflichen Tätigkeitsmerkmale und die dauerhaft übertragene Tätigkeit.
Wie viel verdient man in E 10?
Das Tabellenentgelt in der Entgeltgruppe E 10 reicht nach der TV-L-Entgelttabelle 2026 von 4.038,42 Euro in Stufe 1 bis 5.644,20 Euro in Stufe 6 brutto monatlich.
Zwischen der ersten und der sechsten Stufe liegt damit ein deutlicher Unterschied. Beschäftigte entwickeln sich innerhalb der Entgeltgruppe mit zunehmender tariflicher Erfahrung in höhere Stufen weiter und erhalten dadurch ein höheres Tabellenentgelt.
Das konkrete Gehalt einer Person in E 10 hängt deshalb nicht allein von der Entgeltgruppe ab. Für die genaue Bestimmung des Tabellenentgelts muss immer auch die Stufe berücksichtigt werden.
Wie viel Gehalt bekommt man in E 13?
In der Entgeltgruppe E 13 beträgt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 4.759,37 Euro in Stufe 1 und 6.764,69 Euro in Stufe 6 brutto monatlich.
Damit liegt bereits innerhalb der Entgeltgruppe E 13 eine Differenz von mehr als 2.000 Euro zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe. Der konkrete Betrag hängt daher wesentlich davon ab, welche Stufe erreicht wurde.
Auch bei E 13 gilt: Die genannten Beträge sind Tabellenentgelte und damit Bruttobeträge. Das tatsächlich ausgezahlte Nettoentgelt kann je nach persönlicher Situation deutlich niedriger ausfallen.
Wie hoch ist das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe E 7?
In der Entgeltgruppe E 7 reicht das Tabellenentgelt 2026 von 3.235,83 Euro in Stufe 1 bis 3.987,16 Euro in Stufe 6 brutto monatlich.
Damit beträgt die Differenz zwischen der ersten und der sechsten Stufe in E 7 mehr als 750 Euro monatlich. Auch hier zeigt sich, dass die Angabe der Entgeltgruppe allein nicht ausreicht, um das genaue Tabellenentgelt zu bestimmen.
Für die persönliche Gehaltsberechnung müssen daher immer sowohl die Entgeltgruppe als auch die Stufe angegeben werden.
Ist das Tabellenentgelt der TV-L-Tabelle das Netto-Gehalt?
Nein. Die Werte der TV-L-Entgelttabelle sind Bruttobeträge. Vom Bruttogehalt werden unter anderem Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Wie hoch das tatsächliche Nettoentgelt ausfällt, hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die Steuerklasse, die Krankenversicherung, mögliche Kinderfreibeträge sowie weitere individuelle Merkmale.
Deshalb kann aus einem Tabellenwert nicht ohne Weiteres auf das tatsächlich ausgezahlte Gehalt geschlossen werden. Die TV-L-Tabelle zeigt zunächst das tarifliche Bruttogrundentgelt.
Enthält das Tabellenentgelt bereits alle Zulagen und Zuschläge?
Nein. Das Tabellenentgelt bildet zunächst das tarifliche Grundentgelt für die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe ab. Je nach Tätigkeit und Arbeitsbedingungen können zusätzlich weitere tarifliche Leistungen hinzukommen.
Dazu können beispielsweise bestimmte Zulagen, Zuschläge oder weitere Entgeltbestandteile gehören. Ob und in welcher Höhe solche zusätzlichen Zahlungen gewährt werden, hängt von den jeweiligen tariflichen Voraussetzungen ab.
Das tatsächliche Bruttoentgelt kann deshalb höher sein als das reine Tabellenentgelt, wenn entsprechende zusätzliche Leistungen zustehen.
Wie entwickelt sich das Gehalt innerhalb einer Entgeltgruppe?
Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Tabellenentgelt grundsätzlich mit dem Aufstieg in die höheren Stufen. Die Stufen bilden damit die tarifliche Entwicklung innerhalb derselben Entgeltgruppe ab.
Eine Person kann beispielsweise zunächst in E 10 Stufe 1 eingruppiert sein und später höhere Stufen erreichen. Dabei steigt das Tabellenentgelt, ohne dass sich dadurch automatisch die Entgeltgruppe ändert.
Die konkrete Stufenlaufzeit und die Anrechnung von Zeiten richten sich nach den tariflichen Bestimmungen. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass jeder Beschäftigte nach einem identischen Zeitraum automatisch dieselbe Stufe erreicht.
Wie viel verdient ein Beschäftigter beim TV-L in Vollzeit?
Ein einheitliches TV-L-Gehalt für Vollzeitbeschäftigte gibt es nicht. Das monatliche Tabellenentgelt hängt insbesondere von der Entgeltgruppe und der Stufe ab.
Die Entgelttabelle umfasst verschiedene Entgeltgruppen mit jeweils mehreren Stufen. Dadurch reicht die Spannweite der möglichen Tabellenentgelte von vergleichsweise niedrigen Beträgen in den unteren Entgeltgruppen bis zu deutlich höheren Monatsentgelten in den oberen Entgeltgruppen.
Für eine genaue Aussage zum Gehalt sollte daher immer die konkrete Kombination aus Entgeltgruppe und Stufe betrachtet werden.
Wie hoch ist das Gehalt für Teilzeitbeschäftigte?
Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird das tarifliche Tabellenentgelt grundsätzlich entsprechend dem Anteil der vereinbarten Arbeitszeit berechnet.
Wer beispielsweise mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent arbeitet, erhält grundsätzlich die Hälfte des Tabellenentgelts, das bei Vollzeit in derselben Entgeltgruppe und Stufe vorgesehen ist.
Bei einem Vollzeit-Tabellenentgelt von 4.000 Euro würde sich bei einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent somit ein rechnerisches Tabellenentgelt von 2.000 Euro brutto ergeben. Weitere tarifliche Entgeltbestandteile können dabei eigenen Regelungen unterliegen.
Wie viel mehr gibt es von 2026 bis 2028?
Die Veränderung zwischen dem TV-L-Entgelt 2026 und dem späteren Tabellenentgelt 2028 fällt je nach Entgeltgruppe und Stufe unterschiedlich aus.
Bei einer prozentualen Erhöhung steigt der absolute Eurobetrag mit der Höhe des Ausgangsentgelts. Deshalb kann die Differenz zwischen zwei Tarifständen in höheren Entgeltgruppen deutlich größer ausfallen als in niedrigeren Gruppen.
Die konkreten Unterschiede können Sie direkt in der Differenztabelle TV-L 2026 zu 2028 ablesen. Dort lässt sich für jede Entgeltgruppe und Stufe nachvollziehen, wie stark sich das Tabellenentgelt verändert.
Warum sind die Differenzen im Gehalt bei höheren Entgeltgruppen größer?
Der Grund liegt in der prozentualen Berechnung von Tarifsteigerungen. Bei einer Erhöhung um beispielsweise 2,8 Prozent wird nicht für jede Entgeltgruppe derselbe Eurobetrag addiert. Stattdessen wird der Prozentsatz auf das jeweilige Ausgangsentgelt angewendet.
Bei einem Tabellenentgelt von 3.000 Euro entsprechen 2,8 Prozent beispielsweise 84 Euro. Bei einem Tabellenentgelt von 5.000 Euro sind es dagegen bereits 140 Euro.
Je höher das Ausgangsentgelt ist, desto größer fällt bei einer rein prozentualen Erhöhung deshalb auch der absolute Mehrbetrag in Euro aus. Zusätzlich kann bei bestimmten Tarifsteigerungen eine vereinbarte Mindeststeigerung dazu führen, dass niedrigere Entgelte besonders profitieren.
Ist E 13 besser bezahlt als E 10?
Grundsätzlich liegt das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 13 über dem der Entgeltgruppe E 10. Allerdings sollte für einen direkten Vergleich immer die jeweilige Stufe berücksichtigt werden.
So beträgt das Tabellenentgelt in E 13 Stufe 1 beispielsweise 4.759,37 Euro, während E 10 Stufe 1 bei 4.038,42 Euro liegt. Auch innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppen steigt das Entgelt mit den höheren Stufen weiter an.
Die Entgeltgruppe allein ist daher zwar ein wichtiger Anhaltspunkt, für einen exakten Gehaltsvergleich müssen aber immer Entgeltgruppe und Stufe miteinander verglichen werden.
Kann ich mein persönliches TV-L-Gehalt berechnen? Wie gut sind TV-L-Rechner?
Ja. Wenn Sie Ihre Entgeltgruppe und Stufe kennen, lässt sich das entsprechende Tabellenentgelt aus der TV-L-Tabelle ablesen. Für eine weitergehende persönliche Berechnung können zusätzlich der Beschäftigungsumfang und weitere Angaben berücksichtigt werden.
Für eine individuelle Berechnung können Sie unseren TV-L Gehaltsrechner 2026 verwenden. Damit lässt sich das persönliche TV-L-Gehalt auf Grundlage der ausgewählten Entgeltgruppe, Stufe und weiteren Angaben berechnen.
Was muss ich für die Berechnung meines TV-L-Gehalts wissen?
Für die Bestimmung des tariflichen Tabellenentgelts sind zunächst die Entgeltgruppe und die Stufe entscheidend. Wenn zusätzlich das tatsächliche Auszahlungsgehalt ermittelt werden soll, müssen weitere persönliche Angaben berücksichtigt werden.
Dazu können unter anderem der Beschäftigungsumfang, die Steuerklasse und weitere für die Abzüge relevante persönliche Merkmale gehören. Das Tabellenentgelt selbst bleibt davon unberührt, da es sich um den tariflichen Bruttobetrag handelt.
Kann sich mein Gehalt erhöhen, ohne dass ich die Entgeltgruppe wechsle?
Ja. Das Tabellenentgelt kann auch innerhalb derselben Entgeltgruppe steigen. Ein wichtiger Grund dafür ist der Aufstieg in eine höhere Stufe.
Eine Beschäftigte kann beispielsweise weiterhin der Entgeltgruppe E 10 zugeordnet sein, aber von Stufe 2 in Stufe 3 wechseln. Dadurch erhöht sich das Tabellenentgelt, obwohl die Entgeltgruppe unverändert bleibt.
Zusätzlich können allgemeine tarifliche Entgelterhöhungen dazu führen, dass sich die Beträge sämtlicher Entgeltgruppen und Stufen verändern.
Warum ist die Stufe für das TV-L-Gehalt so wichtig?
Die Stufe kann einen erheblichen Einfluss auf das monatliche Tabellenentgelt haben. Innerhalb einer Entgeltgruppe liegen zwischen der ersten und der letzten Stufe teilweise mehrere hundert oder sogar mehr als 1.000 Euro Unterschied.
Deshalb reicht die Angabe „Ich bin in E 10“ beispielsweise nicht aus, um das genaue monatliche Tabellenentgelt zu bestimmen. Erst die Kombination aus E 10 und der jeweiligen Stufe ergibt den konkreten Tabellenwert.
Wie unterscheiden sich TV-L-Tabellenentgelt und tatsächliches Bruttogehalt?
Das Tabellenentgelt ist der tarifliche Grundbetrag, der sich aus Entgeltgruppe und Stufe ergibt. Das tatsächliche Bruttogehalt kann darüber liegen, wenn zusätzliche tarifliche Entgeltbestandteile hinzukommen.
Je nach Tätigkeit können beispielsweise Zulagen, Zuschläge oder andere tariflich vorgesehene Leistungen gezahlt werden. Deshalb sollte bei einem Vergleich verschiedener Beschäftigter nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ausschließlich das Tabellenentgelt ausgezahlt wird.
Gilt die TV-L-Entgelttabelle für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
Nein. Der TV-L gilt grundsätzlich für Beschäftigte der Länder, soweit ihr Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt. Für Beschäftigte des Bundes oder der Kommunen gelten dagegen andere Tarifwerke, insbesondere der TVöD.
Auch innerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es unterschiedliche Tarifverträge und besondere Regelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen. Deshalb sollte vor einem Gehaltsvergleich immer geprüft werden, welcher Tarifvertrag tatsächlich Anwendung findet.
Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?
Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der TVöD gilt dagegen insbesondere für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.
Obwohl beide Tarifwerke ähnliche Strukturen mit Entgeltgruppen und Stufen verwenden, unterscheiden sich die Tabellenwerte, Laufzeiten und teilweise auch die tariflichen Regelungen. Ein Tabellenwert aus dem TV-L kann daher nicht einfach auf den TVöD übertragen werden.
Wo kann ich die aktuellen TV-L-Entgelte nachschauen?
Die aktuellen Tabellenwerte können Sie in der auf dieser Seite dargestellten TV-L-Entgelttabelle 2026 nach Entgeltgruppe und Stufe ablesen.
Wenn Sie darüber hinaus die Entwicklung der Entgelte vergleichen möchten, können Sie auch die entsprechende Differenztabelle von 2026 zu 2028 nutzen. Dort werden die Unterschiede zwischen den jeweiligen Tarifständen übersichtlich dargestellt.
Was sollte ich beim Vergleich der TV-L-Gehälter beachten?
Beim Vergleich von TV-L-Gehältern sollte nicht nur die Entgeltgruppe betrachtet werden. Besonders wichtig sind die Stufe, der Beschäftigungsumfang und mögliche zusätzliche Entgeltbestandteile.
Ein Vergleich zwischen E 10 und E 13 kann beispielsweise deutlich anders ausfallen, wenn eine Person in E 10 bereits eine höhere Stufe erreicht hat, während die andere Person in E 13 erst in Stufe 1 eingruppiert ist. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten deshalb immer Entgeltgruppe und Stufe gemeinsam betrachtet werden.
Gut zu wissen
Die Werte der TV-L-Entgelttabelle sind tarifliche Bruttobeträge. Das tatsächlich ausgezahlte Nettoentgelt kann aufgrund persönlicher Faktoren wie Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren individuellen Merkmalen abweichen. Für eine persönliche Berechnung können Sie den TV-L Gehaltsrechner 2026 nutzen.