Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Bereich der VKA sind Erschwerniszuschläge für Arbeiten vorgesehen, die mit außergewöhnlichen Erschwernissen verbunden sind. Entscheidend ist, dass die Belastung über das hinausgeht, was bereits durch das normale Berufs- oder Tätigkeitsbild abgegolten ist.
§ 19 TVöD nennt als Regelfall Erschwerniszuschläge von 5 bis 15 Prozent. Die konkrete Höhe und die zuschlagspflichtigen Arbeiten werden im Bereich der VKA durch die hierfür geltenden tariflichen Regelungen bestimmt.
Aktuell im TVöD VKA: Erschwerniszuschläge 2026
Die aktuelle tarifliche Bemessungsgrundlage ist das Tabellenentgelt der E 2 Stufe 2. Für den Zeitraum vom 01.05.2026 bis 31.03.2027 beträgt dieses Tabellenentgelt 2.975,32 Euro monatlich.
§ 19 TVöD sieht als Regelfall Zuschläge von 5 bis 15 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils dieses Tabellenentgelts vor.
Aktuelle Erschwerniszuschläge im TVöD VKA 2026
Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Werte für den Zeitraum 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die tatsächliche Zahlung setzt voraus, dass die konkrete Tätigkeit nach den geltenden VKA-Regelungen zuschlagspflichtig ist.
| Zuschlag | Bemessungsgrundlage | Gültig ab |
|---|---|---|
| 5 % | E 2 Stufe 2 | 01.05.2026 |
| 15 % | E 2 Stufe 2 | 01.05.2026 |
Bemessungsgrundlage ab 01.05.2026
| Entgeltgruppe | E 2 |
| Stufe | Stufe 2 |
| Monatliches Tabellenentgelt | 2.975,32 € |
| Gültigkeitszeitraum | 01.05.2026 – 31.03.2027 |
| Regelbereich nach § 19 TVöD | 5 % bis 15 % |
Wie hoch ist der Erschwerniszuschlag in Euro?
Die Prozentangabe allein sagt noch nicht aus, wie viele Euro tatsächlich je zuschlagspflichtiger Stunde gezahlt werden. Für die Berechnung muss zunächst der auf eine Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts der E 2 Stufe 2 ermittelt werden.
Zur Veranschaulichung wird nachfolgend mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden gerechnet.
Beispielrechnung
Monatliches Tabellenentgelt E 2 Stufe 2:
2.975,32 €
Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit bei 39 Wochenstunden:
39 × 4,348 = ca. 169,57 Stunden
Stundenanteil des Tabellenentgelts:
2.975,32 € ÷ 169,57 = ca. 17,55 €
Der rechnerische Stundenwert beträgt in diesem Beispiel somit rund 17,55 Euro.
Quelle und Berechnung
Grundlage dieser Tabelle sind die jeweils veröffentlichten offiziellen Besoldungs- und Entgeltdaten. Die dargestellten Werte wurden anhand der zugrunde liegenden Daten selbst berechnet und sorgfältig überprüft. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen bzw. offiziellen Tabellenwerte.
Aktuelle Erschwerniszuschläge pro Stunde – Beispiel 2026
| Zuschlag | Berechnung | Beispielbetrag je Stunde |
|---|---|---|
| 5 % | 17,55 € × 5 % | ca. 0,88 € |
| 10 % | 17,55 € × 10 % | ca. 1,76 € |
| 15 % | 17,55 € × 15 % | ca. 2,63 € |
Die Eurobeträge sind eine von uns selbst kalkulierte Beispielrechnung auf Basis von 2.975,32 Euro und einer angenommenen 39-Stunden-Woche. Die konkrete tarifliche Berechnung kann je nach den geltenden Regelungen und der jeweiligen Tätigkeit abweichen.
Wichtig: Aus der Tabelle darf nicht geschlossen werden, dass jeder Beschäftigte im TVöD VKA automatisch 0,88 Euro oder 2,63 Euro pro Stunde erhält. Voraussetzung ist immer eine tatsächlich zuschlagspflichtige Tätigkeit. Außerdem kann für die konkrete Tätigkeit ein anderer Prozentsatz oder eine pauschale Zahlung vorgesehen sein.
Beispiel: 20 zuschlagspflichtige Stunden
Angenommen, eine Beschäftigte leistet in einem Monat 20 Stunden unter Bedingungen, für die ein Erschwerniszuschlag von 15 Prozent vorgesehen ist.
Der beispielhafte Zuschlag beträgt rund 2,63 Euro je Stunde.
20 Stunden × 2,63 € = 52,60 €
In diesem Beispiel würden somit rund 52,60 Euro Erschwerniszuschlag für den Monat entstehen.
Hinweis: Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung der Berechnung und wurde von uns selbst erstellt. Es stellt keine Aussage darüber dar, ob für eine konkrete Tätigkeit tatsächlich 15 Prozent zu zahlen sind.
Was ist ein Erschwerniszuschlag?
Erschwerniszuschläge gehören zu den tariflichen Zuschlägen. Sie sollen besondere Arbeitserschwernisse ausgleichen, die über die normalen Anforderungen des jeweiligen Berufs hinausgehen.
Eine normale berufliche Belastung reicht deshalb grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, dass eine außergewöhnliche Erschwernis vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Belastung muss über das normale Berufs- oder Tätigkeitsbild hinausgehen.
Beispielsweise besondere Gefährdung, extreme Hitze, starke Staubbelastung oder Strahlenexposition.
Die konkrete Tätigkeit muss nach den geltenden VKA-Regelungen zuschlagspflichtig sein.
Ausreichende Schutzmaßnahmen können den Anspruch auf den Zuschlag ausschließen.
Welche Erschwernisse nennt § 19 TVöD?
§ 19 Absatz 2 TVöD nennt grundsätzlich folgende außergewöhnliche Erschwernisse:
| Fallgruppe | Beispiele |
|---|---|
| Besondere Gefährdung | Tätigkeiten mit einer besonderen Gefährdung für die Beschäftigten. |
| Extreme Hitze | Extreme, nicht klimabedingte Hitzeeinwirkung. |
| Schmutz und Staub | Besonders starke Schmutz- oder Staubbelastung. |
| Strahlenexposition | Besonders starke Strahlenexposition. |
| Sonstige Umstände | Sonstige vergleichbar erschwerte Arbeitsbedingungen. |
Wann gibt es keinen Erschwerniszuschlag?
Nicht jede Belastung begründet einen Anspruch. § 19 TVöD schließt insbesondere solche Erschwernisse aus, die bereits mit dem Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.
Auch geeignete Schutzmaßnahmen spielen eine wichtige Rolle. Wird der außergewöhnlichen Erschwernis durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes, ausreichend Rechnung getragen, wird der Zuschlag nach § 19 Absatz 3 TVöD nicht gewährt.
Beispiel: Dass eine Tätigkeit regelmäßig körperlich anstrengend ist, reicht allein nicht aus. Eine körperliche Belastung kann bereits Bestandteil des normalen Tätigkeitsbildes sein. Erst eine darüber hinausgehende außergewöhnliche Erschwernis kann einen Zuschlag begründen.
Wer legt die Höhe der Zuschläge fest?
§ 19 Absatz 5 TVöD sieht für den Bereich der VKA vor, dass die zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Zuschläge landesbezirklich vereinbart werden.
Deshalb ist es wichtig, zwischen dem allgemeinen Rahmen des § 19 TVöD und der konkreten tariflichen Regelung für die jeweilige Tätigkeit zu unterscheiden.
Wie werden Erschwerniszuschläge gezahlt?
Erschwerniszuschläge können stundenweise bemessen werden. Je nach geltender Regelung können außerdem pauschalierte Monatsbeträge vorgesehen sein.
| Auszahlungsform | Erklärung |
|---|---|
| Stundenweise | Der Zuschlag wird für die tatsächlich zuschlagspflichtigen Stunden berechnet. |
| Pauschal | Für bestimmte Tätigkeiten kann ein pauschaler Monatsbetrag vereinbart sein. |
Was gilt für Teilzeitbeschäftigte?
§ 19 Absatz 4 TVöD enthält hierzu eine wichtige Regelung. Teilzeitbeschäftigte erhalten stundenweise bemessene Erschwerniszuschläge in voller Höhe.
Beispiel für Teilzeit
Eine Teilzeitkraft erhält bei einer bestimmten Tätigkeit beispielsweise einen Erschwerniszuschlag von 2,63 Euro je zuschlagspflichtiger Stunde.
Werden zehn entsprechende Stunden geleistet, ergibt sich beispielhaft: 10 × 2,63 € = 26,30 €.
Warum wird E 2 Stufe 2 als Bemessungsgrundlage verwendet?
Die Besonderheit des § 19 TVöD besteht darin, dass nicht das individuelle Tabellenentgelt des Beschäftigten als Grundlage dient. Stattdessen wird eine tariflich festgelegte Referenz verwendet: E 2 Stufe 2.
Dadurch hängt die Höhe des prozentualen Erschwerniszuschlags nicht unmittelbar davon ab, ob ein Beschäftigter beispielsweise in E 5, E 8 oder E 11 eingruppiert ist.
Merksatz: Nicht das persönliche Tabellenentgelt bestimmt den Erschwerniszuschlag. Maßgeblich ist die in § 19 TVöD festgelegte Bemessungsgrundlage E 2 Stufe 2.
Häufige Fragen zu den Erschwerniszuschlägen im TVöD VKA
Wie hoch sind die Erschwerniszuschläge im TVöD VKA 2026?
§ 19 TVöD sieht grundsätzlich einen Bereich von 5 bis 15 Prozent vor. Die konkrete Höhe hängt von der jeweiligen zuschlagspflichtigen Tätigkeit und der dafür geltenden Regelung im VKA-Bereich ab.
Wie viel Euro sind 5 Prozent Erschwerniszuschlag?
Bei der beispielhaften Berechnung mit E 2 Stufe 2 in Höhe von 2.975,32 Euro und einer angenommenen 39-Stunden-Woche ergibt sich ein Stundenwert von rund 17,55 Euro. Davon entsprechen 5 Prozent rund 0,88 Euro je Stunde.
Wie viel Euro sind 15 Prozent Erschwerniszuschlag?
Unter denselben beispielhaften Voraussetzungen entsprechen 15 Prozent rund 2,63 Euro je zuschlagspflichtiger Stunde.
Bekommen Beschäftigte automatisch 15 Prozent?
Nein. Die 15 Prozent stellen den oberen Wert des im § 19 TVöD genannten Regelfalls dar. Ob für eine konkrete Tätigkeit 5, 10, 15 Prozent oder ein anderer Wert vorgesehen ist, richtet sich nach der jeweiligen tariflichen Regelung.
Wird der Zuschlag auf mein eigenes Gehalt berechnet?
Nein. Die tarifliche Bemessungsgrundlage ist E 2 Stufe 2 und nicht das individuelle Tabellenentgelt des Beschäftigten.
Bekomme ich den Zuschlag auch bei Teilzeit?
Ja. Stundenweise bemessene Erschwerniszuschläge werden nach § 19 TVöD auch an Teilzeitbeschäftigte in voller Höhe gezahlt.
Ist jede schwere oder schmutzige Arbeit zuschlagspflichtig?
Nein. Entscheidend ist eine außergewöhnliche Erschwernis. Außerdem muss die konkrete Tätigkeit nach den geltenden Regelungen als zuschlagspflichtig eingeordnet sein.
Kann Arbeitsschutz den Zuschlag ausschließen?
Ja. Wenn durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch ausreichende Arbeitsschutzmaßnahmen, der außergewöhnlichen Erschwernis ausreichend Rechnung getragen wird, sieht § 19 Absatz 3 TVöD keinen Zuschlag vor.
Werden Erschwerniszuschläge steuerlich begünstigt?
Die steuerliche Behandlung sollte nicht pauschal mit „steuerfrei“ angegeben werden. Ob und in welchem Umfang eine Steuer- oder Beitragsfreiheit besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Zahlung ab.
Warum stehen auf dieser Seite noch Werte aus den Jahren 2010 bis 2017?
Die historischen Werte wurden bewusst beibehalten. Sie dokumentieren die Entwicklung der Erschwerniszuschläge und können für historische Vergleiche hilfreich sein.
Warum gibt es eine historische West- und Ost-Tabelle?
Die auf dieser Seite dokumentierten historischen Werte wurden für West und Ost getrennt geführt. Die getrennten Tabellen wurden deshalb nicht entfernt.
Kann ich anhand der Tabelle selbst meinen Anspruch feststellen?
Die Tabelle kann eine erste Orientierung geben. Für einen konkreten Anspruch muss jedoch zusätzlich geprüft werden, ob die ausgeübte Tätigkeit tatsächlich zu den zuschlagspflichtigen Arbeiten gehört und welche konkrete Regelung im jeweiligen VKA-Bereich gilt.
Historische Entwicklung der Erschwerniszuschläge
Die folgenden Tabellen dienen ausschließlich der historischen Dokumentation. Die alten Werte wurden bewusst nicht gelöscht. Für die aktuelle Berechnung sind die historischen Beträge nicht mit den heutigen Werten gleichzusetzen.
TVöD VKA 2021 – 2026
| Datum | Erschwerniszuschlag |
|---|---|
| 01. Mai 2026 | 5,0 %, 15,0 % |
| 01. März 2021 | 5,0 %, 15,0 % |
TVöD VKA West 2010 – 2018
| Datum | Erschwerniszuschlag |
|---|---|
| 01. Februar 2017 | 0,67 EUR (5 %), 2,02 EUR (15 %) |
| 01. März 2016 | 0,65 EUR (5 %), 1,97 EUR (15 %) |
| 01. März 2015 | 0,61 EUR (5 %), 1,82 EUR (15 %) |
| 01. März 2014 | 0,59 EUR (5 %), 1,77 EUR (15 %) |
| 01. August 2013 | 0,57 EUR (5 %), 1,70 EUR (15 %) |
| 01. Januar 2013 | 0,56 EUR (5 %), 1,67 EUR (15 %) |
| 01. März 2012 | 0,55 EUR (5 %), 1,65 EUR (15 %) |
| 01. August 2011 | 0,53 EUR (5 %), 1,59 EUR (15 %) |
| 01. Januar 2011 | 0,53 EUR (5 %), 1,58 EUR (15 %) |
| 01. Januar 2010 | 0,53 EUR (5 %), 1,58 EUR (15 %) |
TVöD VKA Ost 2010 – 2018
| Datum | Erschwerniszuschlag |
|---|---|
| 01. Februar 2017 | 0,67 EUR (5 %), 2,02 EUR (15 %) |
| 01. März 2016 | 0,65 EUR (5 %), 1,97 EUR (15 %) |
| 01. März 2015 | 0,59 EUR (5 %), 1,77 EUR (15 %) |
| 01. März 2014 | 0,58 EUR (5 %), 1,73 EUR (15 %) |
| 01. August 2013 | 0,55 EUR (5 %), 1,65 EUR (15 %) |
| 01. Januar 2013 | 0,54 EUR (5 %), 1,63 EUR (15 %) |
| 01. März 2012 | 0,54 EUR (5 %), 1,61 EUR (15 %) |
| 01. August 2011 | 0,52 EUR (5 %), 1,55 EUR (15 %) |
| 01. Januar 2011 | 0,52 EUR (5 %), 1,55 EUR (15 %) |
| 01. Januar 2010 | 0,51 EUR (5 %), 1,54 EUR (15 %) |
Historischer Hinweis: Die vorstehenden Tabellen enthalten ältere Werte und dienen der Dokumentation. Für die aktuelle Situation im Jahr 2026 sind die jeweils geltenden tariflichen Regelungen maßgeblich.
Entwicklung der Erschwerniszuschläge seit 2010
Die historischen Tabellen zeigen, dass sich die konkreten Eurobeträge im Laufe der Jahre verändert haben. Ursache hierfür sind insbesondere Änderungen der tariflichen Bemessungsgrundlage und der jeweiligen tariflichen Regelungen.
Für einen Vergleich über mehrere Jahre sollte deshalb immer darauf geachtet werden, welcher Tarifstand und welche Bemessungsgrundlage zum jeweiligen Zeitpunkt gegolten haben.
Wichtige Punkte zur Prüfung eines Anspruchs
Diese Fragen sollten bei einem konkreten Anspruch geprüft werden:
- Welche konkrete Tätigkeit wird ausgeübt?
- Welche außergewöhnliche Erschwernis liegt vor?
- Geht die Belastung über das normale Tätigkeitsbild hinaus?
- Welche Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen?
- Ist die Tätigkeit nach den geltenden VKA-Regelungen zuschlagspflichtig?
- Welcher Prozentsatz oder welcher Pauschalbetrag ist vorgesehen?
- Wird der Zuschlag stundenweise oder pauschal gezahlt?
- Wie viele Stunden sind tatsächlich zuschlagspflichtig?
Fazit: Erschwerniszuschläge im TVöD VKA
Der Erschwerniszuschlag nach § 19 TVöD ist eine zusätzliche tarifliche Zahlung für außergewöhnliche Arbeitserschwernisse. Er wird nicht automatisch für jede körperlich schwere, schmutzige oder unangenehme Tätigkeit gezahlt.
Der tarifliche Regelfall liegt bei 5 bis 15 Prozent. Als Bemessungsgrundlage dient das auf eine Stunde entfallende Tabellenentgelt der E 2 Stufe 2.
Für den Zeitraum 01.05.2026 bis 31.03.2027 beträgt das Tabellenentgelt der E 2 Stufe 2 im TVöD VKA 2.975,32 Euro. Daraus lässt sich anhand der tariflichen Berechnung ein entsprechender Stundenwert ableiten.
Die historischen Tabellen bleiben auf dieser Seite erhalten. Sie zeigen die früher dokumentierten Erschwerniszuschläge und ermöglichen einen Vergleich mit den heutigen Werten.
Merksatz: Eine außergewöhnliche Erschwernis ist die Voraussetzung. Die konkrete Zuschlagshöhe und die zuschlagspflichtigen Arbeiten ergeben sich aus den für den TVöD VKA geltenden tariflichen Regelungen.