Beschäftigte im Bund erhalten nach § 17 der Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) sogenannte Entgeltgruppenzulagen.

Höhe der Entgeltgruppenzulagen 2026 für den TVöD Bund

Die Entgeltgruppenzulagen des TV EntgO Bund vom 5. September 2013, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 06. April 2025 betragen aktuell wie folgt:

Höhe der Entgeltgruppenzulage 2026

Nr. der Entgeltgruppenzulage Entgeltgruppenzulage in Euro je Monat
ab 01.05.2026 2027
1 76,44 ausstehend
2 104,22
3 116,74
4 132,01
5 145,87
6 155,62
7 168,12
8 191,18

Höhe der Entgeltgruppenzulage 2025

Nr. der Entgeltgruppenzulage Entgeltgruppenzulage in Euro je Monat
bis 31.03.2025 01.04.2025 - 30.04.2026
1 72,19 74,36
2 98,43 101,38
3 110,25 113,56
4 124,67 128,41
5 137,77 141,90
6 146,97 151,38
7 158,78 163,54
8 180,55 185,97

Höhe der Entgeltgruppenzulage 2022 - 2024

Nr. der Entgeltgruppenzulage Entgeltgruppenzulage in Euro je Monat
01.04.2022 - 28.02.2024 ab 01.03.2024
1 68,43 72,19
2 93,30 98,43
3 104,50 110,25
4 118,17 124,67
5 130,59 137,77
6 139,31 146,97
7 150,50 158,78
8 171,14 180,55


Höhe der Entgeltgruppenzulage 2021 - 2022

Nr. der Entgeltgruppenzulage Entgeltgruppenzulage in Euro je Monat
bis 31.03.2021 01.04.2021 - 31.03.2022
1 66,29 67,22
2 90,38 91,65
3 101,23 102,65
4 114,48 116,08
5 126,51 128,28
6 134,96 136,85
7 145,80 147,84
8 165,79 168,11


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Fragen und Antworten zu den Entgeltgruppenzulagen im TVöD Bund

Die Höhe der Entgeltgruppenzulagen hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Besonders interessant ist der Vergleich zwischen den Beträgen ab 01.03.2024, den Werten vom 01.04.2025 bis 30.04.2026 und den aktuell geltenden Beträgen ab 01.05.2026.

Gut zu wissen: Nach § 19 TV EntgO Bund verändern sich die Zulagen nach §§ 15 bis 18 bei allgemeinen Entgeltanpassungen grundsätzlich um den für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Prozentsatz. Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Wie hoch ist die Entgeltgruppenzulage im TVöD Bund ab 01.05.2026?

Ab dem 01.05.2026 gelten für die acht Entgeltgruppenzulagen Beträge zwischen 76,44 Euro und 191,18 Euro monatlich. Die niedrigste Zulage ist die Entgeltgruppenzulage Nr. 1 mit 76,44 Euro. Die höchste Zulage ist die Nr. 8 mit 191,18 Euro.

Damit steigt die monatliche Zulage mit zunehmender Nummer der Entgeltgruppenzulage deutlich an. Zwischen der Nr. 1 und der Nr. 8 liegen ab 01.05.2026 insgesamt 114,74 Euro pro Monat.

Nr. ab 01.05.2026
1 76,44 €
2 104,22 €
3 116,74 €
4 132,01 €
5 145,87 €
6 155,62 €
7 168,12 €
8 191,18 €

Um wie viel Euro hat sich die Entgeltgruppenzulage von 2024 bis 2026 erhöht?

Vergleicht man die Beträge vom 01.03.2024 mit den aktuell geltenden Beträgen ab 01.05.2026, ergibt sich bei allen acht Entgeltgruppenzulagen eine deutliche Erhöhung.

Die monatliche Erhöhung liegt je nach Zulage zwischen 4,25 Euro und 10,63 Euro. Besonders stark ist die absolute Erhöhung bei der Entgeltgruppenzulage Nr. 8: Sie steigt von 180,55 Euro auf 191,18 Euro und damit um 10,63 Euro monatlich.

Nr. ab 01.03.2024 ab 01.05.2026 Erhöhung
1 72,19 € 76,44 € +4,25 €
2 98,43 € 104,22 € +5,79 €
3 110,25 € 116,74 € +6,49 €
4 124,67 € 132,01 € +7,34 €
5 137,77 € 145,87 € +8,10 €
6 146,97 € 155,62 € +8,65 €
7 158,78 € 168,12 € +9,34 €
8 180,55 € 191,18 € +10,63 €

Quelle und Berechnung

Grundlage dieser Tabelle sind die jeweils veröffentlichten offiziellen Besoldungs- und Entgeltdaten. Die dargestellten Werte wurden anhand der zugrunde liegenden Daten selbst berechnet und sorgfältig überprüft. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen bzw. offiziellen Tabellenwerte. Diese Information gilt ebenso für die nachfolgenden Beispielberechnungen.

Wie stark ist die Entgeltgruppenzulage Nr. 8 seit dem 01.03.2024 gestiegen?

Die Entgeltgruppenzulage Nr. 8 betrug ab 01.03.2024 monatlich 180,55 Euro. Seit dem 01.05.2026 beträgt sie 191,18 Euro.

Damit ist die Zulage um 10,63 Euro monatlich gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von rund 5,89 %.

Rechenbeispiel: 191,18 € − 180,55 € = 10,63 € mehr pro Monat. Auf zwölf Monate gerechnet ergibt das 127,56 Euro mehr pro Jahr, sofern die Zulage zwölf Monate lang gezahlt wird.

Welche Entgeltgruppenzulage ist seit 2024 am stärksten gestiegen?

Betrachtet man die Erhöhung in Euro, ist die Entgeltgruppenzulage Nr. 8 am stärksten gestiegen. Sie legte zwischen dem 01.03.2024 und dem 01.05.2026 um 10,63 Euro monatlich zu.

Die prozentuale Entwicklung ist dagegen bei allen acht Zulagen nahezu identisch. Der Unterschied bei der Erhöhung in Euro entsteht dadurch, dass die jeweiligen Ausgangsbeträge unterschiedlich hoch sind.

Nr. Erhöhung seit 01.03.2024 Erhöhung in %
1 +4,25 € ca. 5,89 %
2 +5,79 € ca. 5,88 %
3 +6,49 € ca. 5,89 %
4 +7,34 € ca. 5,89 %
5 +8,10 € ca. 5,88 %
6 +8,65 € ca. 5,89 %
7 +9,34 € ca. 5,88 %
8 +10,63 € ca. 5,89 %

Wie hoch war die Entgeltgruppenzulage vor der Erhöhung zum 01.04.2025?

Bis zum 31.03.2025 galten die Beträge, die ab dem 01.03.2024 festgelegt worden waren. Zum 01.04.2025 wurden die Entgeltgruppenzulagen um 3,0 % erhöht.

Beispielsweise stieg die Entgeltgruppenzulage Nr. 1 von 72,19 Euro auf 74,36 Euro. Bei der Nr. 8 erhöhte sich der Betrag von 180,55 Euro auf 185,97 Euro.

Interessant: Die Erhöhung zum 01.04.2025 betrug bei allen acht Entgeltgruppenzulagen 3,0 %. Die unterschiedlichen Euro-Beträge ergeben sich aus den unterschiedlichen Ausgangswerten.

Um wie viel Euro wurden die Entgeltgruppenzulagen zum 01.05.2026 erhöht?

Zum 01.05.2026 wurden die Entgeltgruppenzulagen gegenüber dem Zeitraum vom 01.04.2025 bis 30.04.2026 nochmals um 2,8 % angehoben.

Die monatliche Erhöhung reicht dabei von 2,08 Euro bei der Entgeltgruppenzulage Nr. 1 bis zu 5,21 Euro bei der Nr. 8.

Nr. 01.04.2025 01.05.2026 + Euro
1 74,36 € 76,44 € +2,08 €
2 101,38 € 104,22 € +2,84 €
3 113,56 € 116,74 € +3,18 €
4 128,41 € 132,01 € +3,60 €
5 141,90 € 145,87 € +3,97 €
6 151,38 € 155,62 € +4,24 €
7 163,54 € 168,12 € +4,58 €
8 185,97 € 191,18 € +5,21 €

Wie viel mehr erhalten Beschäftigte mit der Entgeltgruppenzulage Nr. 8 im Jahr 2026?

Die Entgeltgruppenzulage Nr. 8 beträgt ab dem 01.05.2026 monatlich 191,18 Euro. Gegenüber dem Betrag ab 01.03.2024 von 180,55 Euro sind das 10,63 Euro mehr pro Monat.

Bei zwölf Monaten ergibt sich daraus ein rechnerischer Unterschied von 127,56 Euro pro Jahr. Dieser Vergleich bezieht sich ausschließlich auf die Zulage und nicht auf das übrige Tabellenentgelt.

Wie viel höher sind alle acht Entgeltgruppenzulagen zusammen im Jahr 2026?

Addiert man die acht Entgeltgruppenzulagen, ergibt sich ab dem 01.05.2026 ein Gesamtbetrag von 1.090,20 Euro monatlich. Am 01.03.2024 lag die Summe noch bei 1.029,61 Euro.

Die Differenz beträgt somit 60,59 Euro monatlich. Auf zwölf Monate hochgerechnet entspricht dies einer rechnerischen Differenz von 727,08 Euro pro Jahr.

Vergleich Monatliche Summe Jahressumme
ab 01.03.2024 1.029,61 € 12.355,32 €
ab 01.05.2026 1.090,20 € 13.082,40 €
Differenz +60,59 € +727,08 €

Warum steigt die Entgeltgruppenzulage Nr. 8 stärker in Euro als die Nr. 1?

Die prozentuale Erhöhung ist nicht für jede Zulage in Euro gleich hoch. Wird derselbe Prozentsatz auf einen höheren Ausgangsbetrag angewendet, fällt auch die absolute Erhöhung höher aus.

Bei der Erhöhung zum 01.05.2026 wurden die Zulagen um 2,8 % erhöht. Bei der Nr. 1 bedeutet das 2,08 Euro mehr im Monat, bei der Nr. 8 dagegen 5,21 Euro.

Das bedeutet nicht, dass die Entgeltgruppenzulage Nr. 8 prozentual stärker erhöht wurde. Der Prozentsatz ist gleich; unterschiedlich ist lediglich der Ausgangsbetrag.

Wie stark sind die Entgeltgruppenzulagen insgesamt seit dem 01.03.2024 gestiegen?

Die Werte ab 01.05.2026 liegen bei allen acht Entgeltgruppenzulagen rund 5,9 % über den Beträgen, die ab 01.03.2024 galten.

Die absolute Erhöhung fällt jedoch unterschiedlich aus. Während die Nr. 1 um 4,25 Euro gestiegen ist, beträgt die Erhöhung bei der Nr. 8 bereits 10,63 Euro.

Zusammengefasst: Die Entgeltgruppenzulagen wurden zum 01.04.2025 um 3,0 % und zum 01.05.2026 um weitere 2,8 % angehoben. Gegenüber dem Stand vom 01.03.2024 ergibt sich dadurch insgesamt eine Steigerung von knapp 5,9 %.

Sind die Entgeltgruppenzulagen für alle Beschäftigten im Bund gleich hoch?

Nein. Die Höhe richtet sich danach, welche Entgeltgruppenzulage nach § 17 TV EntgO Bund für die jeweilige Tätigkeit beziehungsweise Eingruppierung vorgesehen ist. Es gibt insgesamt acht nummerierte Entgeltgruppenzulagen.

Die bloße Zugehörigkeit zum TVöD Bund bedeutet daher nicht automatisch, dass jede beschäftigte Person eine Entgeltgruppenzulage erhält. Entscheidend ist, ob für die konkrete Tätigkeit in der Entgeltordnung eine entsprechende Zulage vorgesehen ist.

Sind die Entgeltgruppenzulagen Bestandteil des Tabellenentgelts?

Nein. Eine Entgeltgruppenzulage ist ein zusätzlicher Entgeltbestandteil und nicht mit dem Tabellenentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe gleichzusetzen.

Wer Anspruch auf eine entsprechende Zulage hat, erhält diese zusätzlich zum Tabellenentgelt. Für die tatsächliche Höhe des monatlichen Bruttoentgelts müssen deshalb neben Entgeltgruppe und Stufe auch mögliche Zulagen und weitere Entgeltbestandteile berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Entgeltgruppenzulage und einer anderen TVöD-Zulage?

Entgeltgruppenzulagen nach § 17 TV EntgO Bund sind nur ein Teil der möglichen Zulagen im Bereich des TVöD Bund. Daneben enthält die Entgeltordnung beispielsweise Regelungen zu Vorarbeiter- und Vorhandwerkerzulagen, Ausbildungszulagen sowie Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst.

Die Entgeltgruppenzulage sollte deshalb nicht mit einer Pflegezulage, IT-Fachkräftezulage, Erschwerniszulage oder anderen tariflichen Zulage verwechselt werden. Ob mehrere Zulagen gleichzeitig gezahlt werden können, richtet sich nach den jeweils einschlägigen tariflichen Regelungen.

Warum sind die Beträge ab 01.05.2026 höher als die Werte aus dem Jahr 2025?

Die Entgeltgruppenzulagen werden nach § 19 TV EntgO Bund bei allgemeinen Entgeltanpassungen dynamisiert. Für die Tarifrunde 2025 wurde für die Zulagen eine Erhöhung um 3,0 % ab 01.04.2025 und eine weitere Erhöhung um 2,8 % ab 01.05.2026 vereinbart.

Dadurch ergibt sich eine dreistufige Entwicklung: Die Werte ab 01.03.2024 galten bis 31.03.2025, anschließend folgte die Erhöhung zum 01.04.2025 und schließlich die zweite Erhöhung zum 01.05.2026.

Wie haben sich die Entgeltgruppenzulagen seit 2021 entwickelt?

Die Entwicklung lässt sich anhand der historischen Tabellen gut nachvollziehen. Bereits zum 01.04.2021 wurden die Zulagen angehoben. Eine weitere Anpassung erfolgte zum 01.04.2022 beziehungsweise zum 01.03.2024. Danach folgten die Erhöhungen zum 01.04.2025 und zum 01.05.2026.

Beispielsweise stieg die Entgeltgruppenzulage Nr. 8 von 168,11 Euro ab 01.04.2021 auf 191,18 Euro ab 01.05.2026. Das entspricht einem Anstieg von 23,07 Euro monatlich.

Zeitraum Entgeltgruppenzulage Nr. 8
01.04.2021 - 31.03.2022 168,11 €
01.04.2022 - 28.02.2024 171,14 €
ab 01.03.2024 180,55 €
01.04.2025 - 30.04.2026 185,97 €
ab 01.05.2026 191,18 €

Was sollte man bei einem Vergleich der Entgeltgruppenzulagen beachten?

Bei einem Vergleich muss immer der jeweilige Gültigkeitszeitraum berücksichtigt werden. Ein Betrag aus dem Jahr 2024 kann nicht ohne Angabe des Stichtags mit einem aktuellen Wert verglichen werden.

Für einen aktuellen Vergleich ist deshalb der Zeitraum ab 01.05.2026 maßgeblich. Die vorherigen Werte sind vor allem für historische Vergleiche interessant, etwa um zu ermitteln, wie stark sich eine bestimmte Entgeltgruppenzulage innerhalb mehrerer Tarifperioden verändert hat.

Merksatz: Für die aktuellen Entgeltgruppenzulagen des TVöD Bund ist der Stichtag 01.05.2026 entscheidend. Die Beträge gelten ab diesem Datum und ersetzen die vorherigen Werte vom 01.04.2025 bis 30.04.2026.