Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil am 03.02.2012, dass bestimmte Telekommunikationsmodelle des kalifornischen Unternehmens Apple nicht mehr online in Deutschland verkauft werden dürfen. Zu den Geräten gehören unter anderem die Modelle 3G, 3GS und 4 des iPhone sowie alle UMTS-Modelle des iPad 2.

Grund für das Urteil ist ein Streit um Patentrechte zwischen dem Anbieter Motorola und dem kalifornischen Unternehmen Apple. Motorola behauptet, Apple würde mit dem Verkauf seiner Mobilfunkgeräte in Deutschland gegen ein älteres Mobilfunkpatent verstoßen. Schon im Dezember 2011 konnte Motorola ein Verkaufsstopp für einige Modelle des Herstellers Apple gerichtlich erzwingen.

Apple reagierte auf das Mannheimer Urteil mit einem Eilantrag beim Oberlandesgericht in Karlsruhe. Dieses entschied am Abend des 03.02.2012, dass Apple den Verkauf seiner Mobilfunkmodelle fortsetzen könne. Motorola lehnt es jedoch weiterhin ab, neue Regelungen des Patents zu schaffen bzw. zu lizensieren. Demnach könnte es weiterhin zu einer Fortführung des Streites zwischen Motorola und Apple kommen. 

Quelle: androidpit.de