Diese Woche beschloss der Koalitionsausschuss aus Union und SPD, das Wachsen der Mietpreise zu begrenzen. Das gilt insbesondere für deutsche Großstädte und Ballungszentren. Für die SPD war das eines ihrer wichtigsten Vorhaben. Umso größer war die Erleichterung, dass auch die Union diesem Regierungsprojekt zugestimmt hat.

 

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Fachpolitiker der SPD möchten insbesondere Mieter in Städten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt vor unangemessenen Mietpreisen schützen. Wenn man die Preisentwicklung nicht bremst, würden Mieter nach ihren jeweiligen finanziellen Möglichkeiten in verschiedenen Stadtvierteln getrennt werden.

Angespannte Wohnmärkte

Damit die Mietpreisbegrenzung umgesetzt werden kann, bedarf es noch des Bundestagsbeschlusses. Selbst wenn sie bereits ab April gelten soll, wird die praktische Unterstützung nicht sofort greifen. Die einzelnen Bundesländer können Ballungszentren und Gebiete mit knappem Wohnraum als "angespannte Wohnmärkte" benennen, müssen die  Preisbremse auch selbst umsetzen. Dazu sind die Bundesländer aber nicht verpflichtet, die Einführung einer Begrenzung bleibt freiwillig.

Ein Gebiet bzw. eine Region wird dann als "knapper Wohnmarkt" bezeichnet, wenn die Mieten bzw. der Mietanstieg dort höher ist als der Bundesdurchschnitt. Die Bestimmung eines solchen Gebiets gilt zunächst für 5 Jahre. Zum letzten Mal soll dies im Jahr  2020 möglich sein.

Maximal 10% mehr bei Neuvermietung

In solchen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung künftig maximal um 10% erhöht werden und der Neumieter muss erfahren können, wieviel der Vormieter für seine Wohnung zahlte. Zum Mietvergleich und zur Orientierung sollen regionale Statistiken und Mietspiegel dienen.

Vermieter und Immobilienmakler kritisieren, dass die Regelungen für eine mögliche Mieterhöhung unklar geworden sind. Man könne nicht mehr rechtssicher bestimmen, wie hoch ein Preisanstieg sein darf.

Ausnahmen bei Neubau und Grundsanierung

Bei den neuen Regelungen gibt es auch Ausnahmen, für die keine Preisbremse gelten wird. Das sind einmal Mietobjekte, die nach dem 1. Oktober 2014 erbaut worden sind. Sonst wird ein Rückgang des Wohnungsbaus befürchtet, der aber gerade in Ballungszentren dringend gebraucht wird.

Auch Wohnungen, die nach einer Grundsanierung neu vermietet werden, sollen keiner Preisbegrenzung unterliegen. Eine Grundsanierung liegt dann vor, wenn die Investition der Vermieters 30% der Kosten eines möglichen Neubaus beträgt. Bei weniger aufwändigen Sanierungen gilt zwar die Mietpreisbremse, trotzdem darf der Vermieter bis zu 11% der Kosten auf die Mieter übertragen.

Informieren muss sich der Mieter selbst, denn die Option einer Mieterstattung gibt es nicht. Wenn er also prüfen möchte, ob seine Mietkosten angemessen sind, sollte er sich z. B. an örtliche Mietervereine wenden.

Quelle: bmjv.de

Video: Die Mietpreisbremse in drei Minuten einfach erklärt

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