Mitte Mai 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten für unzulässig erklärt. Dennoch werden durch die Streichung der Gebühren die Kredite künftig nicht wesentlich günstiger werden. Ende Oktober 2014 will das Gericht über die Verjährungsfristen entscheiden. Hunderttausende Kreditnehmer könnten dann von ihren Banken auf eine Rückzahlung der Gebühren hoffen.

Kosten für einen Kredit blieben nahezu unverändert

Trotz der gestrichenen Bearbeitungsgebühren blieben die Kosten für einen Kredit nahezu unverändert. Der Grund liegt darin, dass die Banken zwar ihre Bearbeitungsgebühren strichen, jedoch dafür ihre Sollzinsen anhoben, sodass im Endeffekt der Kredit genauso teuer blieb als im Vorfeld. Demnach hatte die Streichung der Bearbeitungsgebühren keine sonderlich positiven Auswirkungen für die Verbraucher. 

Für die Banken ist es demnach egal, wie sie ihre Margen erzielen: Ob nun aus Bearbeitungsgebühren oder einem hochgesetzten Sollzins. Fakt ist, für Kreditnehmer ändert sich kaum etwas. Nur im Falle einer vorzeitigen Tilgung spielt der Effektivzins eine wesentliche Rolle. Dieser würde sich rückwirkend erhöhen, wenn das Entgelt nicht anteilig erstattet werden würde.

Aktuell liegt das Zinsniveau bei vielen Banken unter 5 Prozent. Experten schätzen, dass sich dieses Niveau auch in absehbarer Zeit kaum verändern wird.

Quelle: banklupe.de

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