Im kommenden Jahr soll ein bestimmter Teil der Arbeitnehmer mehr Sozialabgaben zahlen, wie der Bundesrat am Freitag, den 29. November 2013, billigte. Es soll ausschließlich diejenigen Arbeitnehmer treffen, die ein Bruttoeinkommen von mindestens 3.937,50 Euro monatlich zur Verfügung haben. Sie sollen künftig mehr Sozialabgaben leisten. Der Bundesrat billigte dazu die erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen am Freitag.

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen kann für Arbeitnehmer bis zu 251 Euro pro Monat mehr ausmachen. Ebenso sollen Unternehmen mehr Sozialabgaben leisten. Unternehmen zahlen bisher stets in etwa die Hälfte der Abgaben, sollen aber künftig mehr zur Kasse gebeten werden. Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist jedoch nicht von der neuen Regelung betroffen. Im Durchschnitt lag das Monatseinkommen im Jahre 2012 bei rund 3.400 Euro brutto.

Durch die Neuerung werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland um 150 Euro angehoben. Dies bedeutet dann, dass hier künftig die Bemessungsgrenze von 5.950 Euro gilt. Im Osten wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung um 100 Euro auf 5.000 Euro brutto angehoben. Bundesweit gilt ein Beitragssatz für die Rentenversicherung von 18,9 Prozent und für die Arbeitslosenversicherung von drei Prozent, welche zusammen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gelten ab dem Jahr 2014 ebenso neue Beitragsbemessungsgrenzen. Diese ist für die Bundesrepublik einheitlich geregelt und wird um 112,50 Euro auf 4.050 Euro angehoben werden. Auch hier werden beide Versicherungen vom Bruttoverdienst abgezogen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent, wobei der Arbeitsnehmer 8,2 Prozentpunkte und der Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte zu leisten hat. Wer ab 2014 mehr als 3.937,50 Euro pro Monat verdient, muss sich auch hier auf mehr Abgaben einstellen.

Quelle: focus.de