Nach dem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt können Arbeitgeber bereits am ersten Tag einen Krankenschein verlangen (5 AZR 886/11). Damit bekräftigte das Erfurter Gericht die aktuelle deutsche Rechtslage.

Derzeit gehen rund 37,2 Millionen Beschäftigte in Deutschland einem Arbeitsverhältnis nach. Im Jahre 2011 betrug dabei die Quote der Krankheitstage pro Person etwa 9,5 Tage. Dies sind zwei Tage mehr als noch im Jahre 2007. Damals kamen 7,9 Fehltage auf einen Beschäftigten. Zudem ist das Jahr 2007 mit seinen 7,9 Fehltagen das Jahr mit den niedrigsten Fehltagenstand der letzten 20 Jahre.

Diagramm: Das Vortäuschen einer Krankheit ist kein Einzelfall

Krankenschein kann auch schon am ersten Tag verlangt werden

Quelle: www.welt.de/wirtschaft/article110111109/Krankfeiern-ist-in-Deutschland-keine-Seltenheit.html

 

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland besagt, dass Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet sind, ihm innerhalb von 4 Tagen einen Krankenschein vorzulegen. Dabei gilt der vierte Tag als der letzte Tag der Einreichung. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass der Arbeitgeber durch das Entgeltfortzahlungsgesetz einen Krankenschein auch schon am ersten Tag der Krankschreibung verlangen darf. Hintergrund für die Klage war eine Redakteurin in leitender Stellung des Kölner Westdeutschen Rundfunks.

Diese sah sich gegenüber anderen Mitarbeitern diskriminiert, da der Arbeitgeber von ihr eine Vorlage des Krankenscheins bereits am ersten Krankentag verlangte. Sie legte Klage als ein Verstoß gegen das arbeitsrechtliche Schikaneverbot ein. Doch sie scheiterte vor allen drei Instanzen. Gerichtssprecherin Inken Gallner teilte zu diesem Fall mit: „Arbeitgeber können unabhängig von einem objektiven Anlass die Vorlage eines Krankenscheins am ersten Tag verlangen“.

Quelle: welt.de