Die Diskussionen um das Betreuungsgeld, welches von der FDP und der Union im Herbst 2009 vereinbart wurde, gehen weiter. Der Zuschuss für krippenlose Kinder soll gemäß den Plänen der Bundesregierung zum Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin sorgt die Unterstützungsleistung für Wirbel in politischen Reihen – auch wenn das Kabinett dem Betreuungsgeld bereits zugestimmt hat.

Start und Höhe der Unterstützungsleistung

Die Zuschussleistung für Eltern, die keinen Krippenplatz finden, soll gemäß den Plänen der Regierung 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr betragen. Ab dem Jahr 2014 soll sich das Betreuungsgeld dann von 100 auf 150 Euro erhöhen. Dieses soll für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ausgezahlt werden.

Für Eltern mag dies gut klingen, zumal das Betreuungsgeld nicht auf Eltern- und Kindergeld angerechnet werden soll, zumindest wenn man den Aussagen des Bundesfamilienministeriums Glauben schenkt, jedoch warnen Kritiker vor einem Missbrauch der Unterstützungsleistung.

Wer erhält Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld soll für Kinder gezahlt werden, die zu Hause von den Eltern, Großeltern, Verwandten, Freunden und Au-Pairs betreut werden und die keinen Krippenplatz haben – warum auch immer. Kritiker warnen jedoch dahingegen, dass die Zuschussleistung von bildungsfernen Eltern missbraucht werden kann, sprich dass diese Eltern ihre Kinder absichtlich nicht in die Krippe geben, um die neue Staatsleistung „Betreuungsgeld“ zu erhalten.

Betreuungsgeld soll für berufstätige und für arbeitslose Eltern gezahlt werden, jedoch wird die Zusatzleistung bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II als Einkommen auf die staatliche Leistung angerechnet. Demnach werden die Bezüge dementsprechend gekürzt.

Kosten der Zusatzleistung

Die Kosten für die Zusatzleistung sind gemäß Familienministerin Kristin Schröder weniger als sie zuvor eingeplant waren. Geplant waren für das Jahr 2013 Ausgaben in Höhe von 400 Millionen Euro. Für das Jahr 2014 sollten zusätzlich 1,2 Millionen Euro für das Vorhaben „Betreuungsgeld“ zur Verfügung gestellt werden.

Hochrechnungen zu Folge werden voraussichtlich statt den geplanten 400 Euro nur 300 Euro für das Jahr 2013 und statt 1,2 Millionen Euro mehr für das Jahr 2014 lediglich 1,11 Euro mehr ausgegeben werden. Für die nachfolgenden beiden Jahrgänge 2015 und 2016 sind 1,23 Millionen Euro prognostiziert worden.

Die Kosten für das Betreuungsgeld sollen jedoch, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier, bekannt gab, „sauber gegenfinanziert“ werden. Was dies bedeutet, wissen Steuerzahler sicherlich nur zu gut.

Quelle: focus.de