Wegen der Corona-Krise hat die Bundesregierung einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind für das Jahr 2020 beschlossen. Das Extrageld soll wahrscheinlich in drei Raten ausbezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?

Das beschlossene Konjunkturpaket sieht einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro vor, der allem Anschein nach in drei Raten zu je 100 Euro pro Monat ausgezahlt werden soll. Geplanter Auszahlungsbeginn des Extrageldes soll wahrscheinlich im Spätsommer oder Herbst sein. Dies soll in den nächsten Tagen jedoch noch geklärt werden.

Die Bundesregierung will den Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnen, weshalb besserverdienende Familien mit dem Kinderfreibetrag finanziell günstiger kommen würden. Der Kinderbonus soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Wie wird der Kinderbonus gezahlt?

Der Kinderbonus wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Dies bedeutet, dass Eltern statt 204 Euro für das erste Kind 304 Euro drei Monate lang erhalten. Medienberichten zufolge, soll es auch eine vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer geben sowie für Unternehmen steuerliche Erleichterungen.

Wer profitiert nicht vom Kinderbonus?

Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 86.000 Euro und einem im Haushalt lebenden Kind scheinen nicht vom Kinderbonus zu profitieren, wie aus Berechnungen des Deutschen Steuerzahllehrinstituts des Bundes der Steuerzahler hervorgeht, die für die "Rheinische Post" in Düsseldorf angefertigt wurden. Ab der Einkommensgrenze in Höhe von 86.000 Euro würde der Kinderfreibetrag günstiger als der Kinderbonus sein.

Quelle: focus.de