Die geplante Rentenerhöhung von 0,99 Prozent wurde vom Bundeskabinett gebilligt und wird zum 01. Juli 2011 in Kraft treten. Die rund 20 Millionen Rentner bekommen somit ab Juli dieses Jahres mehr Geld.

Dennoch ist 2011 auch das Jahr, in welchem die Anhebung der Rentenbezüge halbiert wird. Grund dafür ist die im Jahr 2010 wirksam gewordene Rentengarantie. Diese garantiert den Rentnern eine fortwährende Rente ohne dabei an die Entwicklung der Löhne gebunden zu sein. Demnach sind Kürzungen der Rentenbezüge durch sinkende Löhne aufgrund der Rentengarantie so gut wie ausgeschlossen.

Eine Halbierung der Rentenbezüge tritt dann in Kraft, wenn eine Rentenkürzung zum Tragen gekommen wäre. Stattdessen wird die Rente so lange halbiert, bis die nicht ausgeführte Rentenkürzung dadurch ausgeglichen ist.

Experten warnen jedoch vor sogenannten Nullrunden, wie der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer: "Die Schutzklausel gegen Rentenkürzung ist keine Garantie zum Nulltarif. Sie kann mit jahrelangen Nullrunden verbunden sein". "Bereits jetzt ist Gesetz, dass Kürzungen, die durch das Aussetzen des Riester-Faktors 2008 und 2009 vermieden wurden, ab 2012 nachgeholt werden sollen. Das gilt durch die Schutzklausel nun auch für Einschnitte bei der Rente aufgrund sinkender Lohnsummen."

 

Quelle: focus.de

Siehe auch:

RotRentenformulare
RotRente ab 65?
RotRente ab 67
RotRentenantrag
RotRentensteuer
RotRentenbescheid
RotSteuern Rechner