Kindergeld erhöht sich

Zum 01. Januar 2018 erhöht sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 2 Euro auf 194 Euro. Für das dritte Kind erhöht sich das Kindergeld von 198 Euro auf 200 Euro und ab dem vierten und jedem weiteren Kind von 223 Euro auf 225 Euro. Zudem wird der steuerliche Grundbetrag von 8.820 auf 9.000 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt von 4.716 Euro auf 4.788 Euro.

Mindestunterhalt erhöht sich

Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2018 erhöht sich auch der Mindestunterhalt für schulpflichtige Kinder. Kinder bis zum 5. Lebensjahr erhalten künftig 348 statt 342 Euro, Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren 399 statt 393 Euro und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren 467 statt 460 Euro. Der Unterhalt in Höhe von 527 Euro für Kinder ab dem 18. Lebensjahr bleibt unverändert. Zudem wurden die Bemessungsgrenzen der Einkommensklassen erhöht. Statt bisher bereits bei 1.500 Euro liegt die unterste Einkommensgruppe nun bei 1.900 Euro. Kindergeld wird ab dem 01.01.2018 auch auf den Bedarf mit angerechnet.

Reiseveranstalter können Preise vor Antritt der gebuchten Reise erhöhen

Ab Juli 2018 können Reiseveranstalter bis zu 20 Tage vor Reisebeginn den Preis der gebuchten Reise um maximal 8 Prozent erhöhen. Bis Ende 2017 war eine Erhöhung von bis zu 5 Prozent erlaubt. Reisende können zudem 2 Jahre lang ihren Anspruch bei Reisemängeln geltend machen. Bisher mussten sie dies in einem Zeitraum von maximal 30 Tagen nach Rückkehr von der Reise erledigt haben.

Bankberater sind zur Dokumentation bei Wertpapiergeschäften verpflichtet

Ab 3. Januar 2018 müssen Bankberater alle Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die telefonisch oder online geführt werden, aufzeichnen.

Keine Gebühren mehr bei Kartenzahlungen

Ab 13. Januar 2018 entfallen zusätzliche Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarten, beispielsweise mit einer Mastercard und Visa. Händler dürfen keine Zusatzkosten mehr für Kartenzahlungen verlangen, auch nicht für Zahlungen mit Girokarten, für Überweisungen und Lastschriften.

Siehe auch:

Pfeil RotNeuregelungen im Oktober und November 2017

Pfeil RotÄnderungen zum 01. Dezember 2017

Quelle: focus.de