Im Oktober und im November 2017 treten wieder neue Regelungen in Kraft, die wir Ihnen nachfolgend kurz aufgelistet haben.

Mindestlohn für alle Pflegekräfte bis 2020

Zum 01. Januar 2018 gilt ein neuer Pflegemindestlohn. Dieser wird in Westdeutschland 10,55 Euro und im Bereich Ost 10,05 Euro pro Stunde betragen. Bisher erhalten Pflegekräfte gemäß der am 01. Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegemindestlohn-Verordnung 10,20 Euro in West und 9,50 Euro pro Stunde in Ostdeutschland. Bis zum Jahr 2020 soll derPflegemindestlohn weiterhin stufenweise ansteigen.

Gebärdendolmetscher bei gerichtlichen Verfahren

Seit dem 19. Oktober 2017 ist das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte in Kraft. Künftig sollen Personen mit Hör- und Sprachbehinderungen auch Gebärdendolmetscher bei Gerichtsverhandlungen in Anspruch nehmen können. Diese sollen dann zur besseren Verständigung dienen.
Zudem sollen ab dem 18. April 2018 Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Dies soll die Dokumentation von Gerichtsverfahren erleichtern.

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Seit dem 19. Oktober 2017 gilt eine Neuerung der Straßenverkehrsordnung. Somit werden unter anderem das Telefonieren am Steuer und auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse mit erheblichen Bußgeldern belegt.

Öffentliches WLAN

Seit dem 13. Oktober 2017 ist eine neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft getreten, die die Störerhaftung abschafft und den Weg für mehr freies öffentlichen WLAN und offenen WLAN-Hotspots in Deutschland frei macht.

Neue Klärschlammverordnung tritt in Kraft

Seit dem 03. Oktober 2017 ist die neue Klärschlammverordnung in Kraft getreten. Hierbei sollen in den nächsten 15 Jahren Anlagebetreiber von kommunalen Abwasseranlagen dafür sorgen, dass das Phosphor, welches sich in dem Klärschlamm befindet, zurückgewonnen werden kann.

Weitere Informationen

Pfeil RotWichtige Änderungen zum 01. August 2017

Quelle: Pressemitteilung Bundesregierung