Zum 01. Juni 2017 treten wieder wichtige Neuerungen, wie Mindestlohn, Fernsehen, Vignette und Entgelttransparenzgesetz, in Kraft. Wir möchten Ihnen diese nachfolgend vorstellen.

Abschaffung der Roaming-Gebühren

Am 15. Juni 2017 werden die Roaming-Gebühren für Telefonie, SMS und Nutzung von Internet im EU-Ausland und in Island, Norwegen sowie Liechtenstein abgeschafft. Es gelten dafür dann die Tarife im Heimatstaat. Eine Nutzung von günstigeren Tarifverträgen im Nachbarland, um dauerhaft günstig im Heimatland zu telefonieren, ist allerdings nicht erlaubt.

Mobilfunk-Anbieter haben Pflicht zur Aufklärung

Mobilfunkanbieter müssen künftig ihren Kunden bei Tarifänderungen und Neuabschlüssen von Verträgen alle wichtigen Vertragselemente als eine Art Beipackzettel aushändigen. Darin müssen die Kosten, die Vertragslaufzeit, die maximale Downloadgeschwindigkeit, das Inklusiv-Volumen, etwaige Verlängerungsoptionen und die Kündigungsfristen enthalten und erklärt sein.

Neues Entgelttransparenzgesetz tritt in Kraft

Das neue Entgelttransparenzgesetz tritt am 01. Juni 2017 in Kraft. Dies bedeutet, dass Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern tätig sind, das Recht auf eine Auskunft haben, wie viel ein anderer Mitarbeiter in der gleichen Stellung verdienen würde, um besser mit dem eigenen Gehalt vergleichen zu können. Das Gesetz soll dabei die Unterschiede in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern eindämmen. Das Gesetz erlaubt jedoch nicht den Einblick in das konkrete Gehalt eines Kollegen.

Elektro-Händler müssen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro rechnen

Elektro-Händler müssen ab dem 01. Juni 2017 mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen, wenn sie Elektrokleingeräte nicht zurücknehmen wollen, obwohl sie diese zurücknehmen müssten. Eigentlich gilt diese Regelung schon seit dem November 2015, allerdings sind die hohen Bußgelder nun neu eingeführt worden. Für Kunden gibt es ab Juni 2017 eine Beschränkung: Sie dürfen nur noch fünf Altgeräte je Geräteart abgeben.

Senkung der Kosten für die Schweizer Vignette

Zum 01. Juni 2017 wird die Schweizer Vignette günstiger werden. Bisher zahlten Autofahrer 38,50 Euro, wenn sie die Vignette vorab im Ausland gekauft haben. Nun soll sie 38 Euro kosten. Allerdings ist es derzeit günstiger, die Vignette direkt in der Schweiz zukaufen, denn dort kostet sie aktuell 40 Franken. Das entspricht mit Stand 01. Juni 2017 etwa 36,70 Euro.

Höherer Mindestlohn für Leiharbeiter

Zum 01. Juni 2017 steigt der Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche von 8,50 auf 8,91 Euro im Bereich Ost und im Bereich West von 9,00 Euro auf 9,23 Euro.

Analoges Fernsehen wird eingestellt

Kunden von Unitymedia können ab dem 1. Juni 2017 schrittweise kein analoges Fernsehen mehr empfangen, da das Unternehmen analoge Programme einstellt. Bis zum 30. Juni 2017 soll die Umstellung in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vollzogen sein. Rund 640.000 Kunden, die noch analoges Fernsehen nutzen, sind betroffen. Diese müssen sich einen Digitalreceiver oder einen Fernseher mit DVB-C-Empfänger kaufen.