Das Elterngeld kann durch einen Steuerklassenwechsel erhöht werden. Wichtig dabei ist, dass die Steuerklasse vor der Geburt des Kindes gewechselt werden sollte. Je früher, umso besser, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mitteilte.

Um das Elterngeld künftig zu erhöhen, sollte derjenige Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, in eine günstigere Steuerklasse treten. Am besten eignet sich hierzu die Steuerklasse 3. Denn durch den Wechsel in die Steuerklasse 3 erhöht sich das Nettogehalt der Elternteils, welches künftig die überwiegende Zeit zu Hause beim Kind bleibt. Durch das höhere Einkommen wird auch ein höheres Elterngeld angesetzt.

Grundsätzlich sollte der Wechsel in die günstigere Steuerklasse so früh wie möglich durchgeführt werden. Denn für die Berechnung des Elterngeldes wird das Gehalt herangezogen, welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. “Wechselt die Frau, sollte der Antrag sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt“, teilt Rauhöft mit. Dies sei wichtig, denn der Wechsel der Steuerklasse wird nur dann beim Elterngeld anerkannt, wenn er mindestens sechs Monate vor Beantragung des Elterngeldes liegt. Zudem teilt der Experte Rauhöft mit: „Einen Monat muss man dazurechnen, weil die neue Steuerklasse immer erst im Monat nach dem Antrag gilt.“

Quelle: tlz.de