Das Bundeskabinett hat gegen „Abzocke“ am Telefon einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Damit sollen Verbraucher vor solchen Methoden besser geschützt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Höhe der Kosten der Abmahnungen durch Anwaltskanzleien künftig auf eine Höchstgrenze festgesetzt wird, sprich also gedeckelt wird.

Somit sollen Verbraucher vor Wucherbeträgen geschützt werden. Solche Wucherbeträge sind keine Seltenheit. Meistens handelt es sich hier um Beträge im 3- bis 4-stelligen, aber auch schon mal im 5-stelligen Bereich. Künftig sollen Verbraucher bei einer Urheberrechtsverletzung statt bisher über 800 Euro nur noch 155,30 Euro zahlen. Dieser Betrag gilt jedoch nur bei der ersten Abmahnung. Ebenso sieht das Gesetz vor, dass Verbraucher erst schriftlich eine Teilnahme an einem Gewinnspiel bestätigen müssen. Erst dann nehmen sie auch wirklich teil.

Der Grund dahinter ist der, dass somit ein Verlust über die Kosten vorgebeugt werden soll. Sollten Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe erhalten, so kann dagegen ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Demnach wird hier die bisherige Obergrenze von 50.000 Euro massiv aufgestockt.

Quelle: welt.de