Mit dem TV Autobahn Gehaltsrechner für 2028 lässt sich das Bruttogehalt bei der Autobahn GmbH des Bundes schnell und kostenlos ermitteln. Für die Berechnung sind lediglich die Entgeltgruppe, die Erfahrungsstufe und die wöchentliche Arbeitszeit erforderlich. Auf Basis der ausgewählten Eingruppierung wird anschließend das monatliche Bruttoentgelt für das Jahr 2028 nach TV Autobahn berechnet. Grundlage für alle Berechnungen ist die gültige Entgelttabelle TV Autobahn 2028. 

Gehaltsrechner TV-A 2028
Version
Entgeltgruppe
Stufe
Arbeitszeit
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Monatliches Brutto Einkommen
iIhr Bruttoeinkommen: Hier tragen Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein, sofern Sie eine aus den Besoldungs- bzw. Entgelttabellen abweichende Vergütung erhalten. Sollte Ihr Bruttoeinkommen dem Tabellenwert entsprechen, so brauchen Sie hier keine Angabe machen.
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Zusatzversorgung
Steuerklasse
iDie Steuerklasse: Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):

Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst).

Ihre Lohnsteuerklasse ist in Ihren ELStAM-Daten (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) hinterlegt und wird automatisch vom Arbeitgeber abgerufen.
Geburtsjahrgang
Steuerfreibetrag
iSteuerfreibetrag: Mit einem Freibetrag nach § 39a EStG sparen Sie monatlich Lohnsteuer und erhalten mehr Netto. Den Antrag stellen Sie online über ELSTER beim Finanzamt - ab 01.11. des Vorjahres bis zum 30.11. des laufenden Jahres. Der Freibetrag wird als elektronisches Merkmal (ELStAM) gespeichert und automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Sie können ihn für bis zu 2 Jahre beantragen.

Als Freibetrag können Sie z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle über dem Pauschbetrag von 1.230 € oder Kosten für Kinderbetreuung eintragen lassen.

Ohne Freibetrag werden die Kosten erst in der Einkommensteuererklärung erstattet - mit Freibetrag monatlich mehr Netto.
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(Jahres-)Sonderzahlung
i(Jahres-)Sonderzahlung: Hier tragen Sie einmalige steuerpflichtige Sonderzahlungen ein, z. B. Jahressonderzahlung, Weihnachtsgeld oder sonstige Einmalzahlungen. Der Betrag wird als Jahreswert berücksichtigt.
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Zuschläge (monatl.)
iBitte geben Sie hier nur steuerpflichtige Zulagen an.
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Sind Sie in der Kirche?
Bundesland

Haben Sie Kinder?
Kinder unter 25 (Pflegeversicherung)
iPflegeversicherung: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unter 25 Jahren. Diese Angabe ist getrennt vom steuerlichen Kinderfreibetrag. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind vermindert sich der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung je Kind um 0,25 Prozentpunkte.
Kinderfreibeträge
iDen Kinderfreibetrag entnehmen Sie Ihren ELStAM-Daten. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu (0,5 je Kind). Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden.

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.

Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Beitrag Krankenversicherung
iKrankenversicherungssätze: Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.

Krankenversicherungssatz 2026: 14,6 %
(davon trägt 7,3 % der Arbeitgeber und 7,3 % der Arbeitnehmer) - plus individueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9%)
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KV-Zusatzbeitrag:
iKrankenversicherung-Zusatzbeitrag
Hier finden Sie die Zusatzbeiträge mitgliederstarker Krankenkassen 2026 (Ø 2,9%):
AOK Baden-Württemberg: 2,99% - AOK Bayern: 2,69% - AOK Bremen/Bremerhaven: 3,29% - AOK Hessen: 2,98% - AOK Niedersachsen: 2,98% - AOK Nordost: 3,50% - AOK Nordwest: 2,99% - AOK Plus: 3,10% - AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 2,47% - AOK Sachsen-Anhalt: 2,89% - Audi BKK: 2,60% - BAHN-BKK: 3,65%
BARMER: 3,29%
Bertelsmann BKK: 3,20% - BKK 24: 4,39% - BKK Diakonie: 3,80% - BKK Linde: 2,99% - Bosch BKK: 3,18% - hkk: 2,59% - IKK Brandenburg und Berlin: 4,35% - IKK classic: 3,40% - IKK gesund plus: 3,39% - IKK Südwest: 3,87% - KKH: 3,78% - Knappschaft: 4,30% - mhplus: 3,86% - Techniker Krankenkasse (TK): 2,69% - TUI BKK: 2,50% - VIACTIV: 4,19% - WMF BKK: 2,85%
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Erhöhung der TV Autobahn Entgelte von 2027 auf 2028

Entgeltgruppe Stufe 1 € / % Stufe 2 € / % Stufe 3 € / % Stufe 4 € / % Stufe 5 € / % Stufe 6 € / %
E 16 +145,49 +2,00% +160,97 +2,00% +175,63 +2,00% +185,40 +2,00% +187,68 +2,00% +197,40 +2,00%
E 15 +120,05 +2,00% +127,90 +2,00% +136,66 +2,00% +148,61 +2,00% +160,91 +2,00% +169,00 +2,00%
E 14 +109,14 +2,00% +116,25 +2,00% +125,53 +2,00% +135,84 +2,00% +147,32 +2,00% +155,56 +2,00%
E 13 +100,99 +2,00% +108,75 +2,00% +117,62 +2,00% +127,25 +2,00% +138,58 +2,00% +144,73 +2,00%
E 12 +91,31 +2,00% +99,98 +2,00% +110,40 +2,00% +122,03 +2,00% +135,67 +2,00% +142,14 +2,00%
E 11 +90,00 +2,03% +96,34 +2,00% +103,95 +2,00% +112,35 +2,00% +123,86 +2,00% +130,33 +2,00%
E 10 +90,00 +2,10% +91,75 +2,00% +98,85 +2,00% +106,73 +2,00% +115,60 +2,00% +118,52 +2,00%
E 9c +90,00 +2,17% +90,00 +2,04% +94,72 +2,00% +102,15 +2,00% +110,40 +2,00% +113,05 +2,00%
E 9b +90,00 +2,25% +90,00 +2,19% +90,00 +2,04% +95,10 +2,00% +102,66 +2,00% +109,13 +2,00%
E 9a +90,00 +2,33% +90,00 +2,21% +90,00 +2,17% +90,00 +2,07% +94,75 +2,00% +97,89 +2,00%
E 8 +90,00 +2,46% +90,00 +2,33% +90,00 +2,25% +90,00 +2,17% +90,00 +2,09% +90,00 +2,05%
E 7 +90,00 +2,59% +90,00 +2,42% +90,00 +2,34% +90,00 +2,25% +90,00 +2,18% +90,00 +2,14%
E 6 +90,00 +2,63% +90,00 +2,49% +90,00 +2,40% +90,00 +2,31% +90,00 +2,24% +90,00 +2,20%
E 5 +90,00 +2,72% +90,00 +2,57% +90,00 +2,48% +90,00 +2,39% +90,00 +2,32% +90,00 +2,28%
E 4 +90,00 +2,83% +90,00 +2,67% +90,00 +2,55% +90,00 +2,48% +90,00 +2,41% +90,00 +2,37%
E 3 +90,00 +2,86% +90,00 +2,69% +90,00 +2,65% +90,00 +2,56% +90,00 +2,50% +90,00 +2,45%
ℹ️ Hinweis zur Berechnung – TV Autobahn 2027 zu 2028:
Alle Werte wurden anhand der offiziellen Entgelttabellen TV Autobahn (Tabelle 2027: 01.01.2027-31.12.2027 und Tabelle 2028: 01.01.2028-29.02.2028) selbst berechnet. Dargestellt ist die Erhöhung in Euro und Prozent von 2027 auf 2028.

Grün = höchste Erhöhung Rot = niedrigste Erhöhung

FAQ – Häufige Fragen zur TV Autobahn Entgelttabelle 2028

Was ändert sich beim TV Autobahn zum 1. Januar 2028?

Zum 01.01.2028 werden die Tabellenentgelte im TV Autobahn erneut angehoben. Die Erhöhung beträgt 2,0 Prozent, mindestens jedoch 90 Euro monatlich. Je nach Entgeltgruppe und Stufe kann die tatsächliche prozentuale Steigerung deshalb über 2,0 Prozent liegen.

Warum gibt es 2028 einen Mindestbetrag von 90 Euro?

Die Tarifsteigerung ist als Kombination aus einer prozentualen Erhöhung von 2,0 Prozent und einem Mindestbetrag von 90 Euro ausgestaltet. Ergeben 2,0 Prozent des bisherigen Tabellenentgelts weniger als 90 Euro, wird der Mindestbetrag angewendet. Dadurch profitieren Beschäftigte mit niedrigeren Tabellenentgelten von einer überproportionalen Erhöhung.

Wie viel beträgt das höchste Tabellenentgelt im TV Autobahn 2028?

Das höchste Tabellenentgelt der TV Autobahn Entgelttabelle 2028 liegt bei 10.067,46 Euro brutto monatlich. Dieser Betrag wird in E 16 Stufe 6 erreicht. E 16 Stufe 1 beginnt dagegen bei 7.420,13 Euro monatlich.

Welche Entgeltgruppe erreicht 2028 mehr als 7.000 Euro?

Mehr als 7.000 Euro brutto monatlich werden 2028 bereits in mehreren höheren Entgeltgruppen erreicht. In E 13 sind es beispielsweise 7.067,62 Euro in Stufe 5 und 7.381,20 Euro in Stufe 6. In E 14 und E 15 wird die Grenze von 7.000 Euro ebenfalls in höheren Stufen überschritten.

Wie stark steigt das Gehalt in E 3 durch die Tariferhöhung 2028?

In E 3 beträgt das Tabellenentgelt ab Januar 2028 in Stufe 1 insgesamt 3.232,69 Euro. Gegenüber dem vorherigen Tabellenentgelt steigt es um 90 Euro. Das entspricht aufgrund des Mindestbetrags einer tatsächlichen Steigerung von rund 2,86 Prozent. In Stufe 6 erhöht sich das Entgelt ebenfalls um 90 Euro auf 3.766,43 Euro.

Wie unterscheiden sich die Gehälter innerhalb einer Entgeltgruppe?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Tabellenentgelt mit zunehmender Stufe. In E 10 reicht das monatliche Bruttogehalt 2028 beispielsweise von 4.372,19 Euro in Stufe 1 bis 6.044,34 Euro in Stufe 6. Die Unterschiede zwischen den Stufen ergeben sich aus der zunehmenden Berufserfahrung und der tariflichen Stufenentwicklung.

Welche Bedeutung hat die Stufe für das Einkommen 2028?

Die Stufe hat einen erheblichen Einfluss auf das monatliche Tabellenentgelt. Beschäftigte derselben Entgeltgruppe können je nach Stufe unterschiedlich hohe Gehälter erhalten. In E 13 steigt das Tabellenentgelt beispielsweise von 5.150,71 Euro in Stufe 1 auf 7.381,20 Euro in Stufe 6.

Warum gilt die TV Autobahn Tabelle 2028 nur bis zum 29. Februar?

Die hier dargestellte TV Autobahn Entgelttabelle gilt nur für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 29.02.2028. Für die Zeit danach kann eine neue tarifliche Entgelttabelle gelten. Bei der Berechnung des Gehalts sollte deshalb immer darauf geachtet werden, welcher Zeitraum und welche Tabelle aktuell maßgeblich sind.

Kann ich mit der TV Autobahn Entgelttabelle 2028 mein Bruttogehalt berechnen?

Ja. Für die Berechnung benötigen Sie Ihre Entgeltgruppe und Ihre Stufe. Das entsprechende Tabellenentgelt können Sie direkt aus der TV Autobahn Entgelttabelle 2028 ablesen. Das Tabellenentgelt ist das monatliche Bruttogrundentgelt; mögliche Zulagen, Sonderzahlungen oder weitere tarifliche Leistungen werden dabei nicht automatisch berücksichtigt.