Das Landesarbeitsgericht Köln entschied in seinem Urteil, dass Arbeitgeber bereits am ersten Tag des krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers ein ärztliches Attest verlangen dürfen.

Für gewöhnlich ist es so geregelt, dass spätestens am dritten Tag ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Arbeitgeber dürfen aber auch schon am ersten Tag ein Attest verlangen, wie das Kölner Landesarbeitsgericht (LAG) in seinem Urteil (AZ: 3 Sa 597/11) bekannt gab. Hintergrund für dieses Urteil war eine Klägerin, die sich für einen Tag hatte krankschreiben lassen.

Für diesen Tag versuchte sie vorab eine Dienstreise zu beantragen, was jedoch abgelehnt wurde. Ihr Arbeitgeber verlangte daraufhin, dass sie künftig bereits am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen sollte. Die Arbeitnehmerin sah dies als ungerechtfertigt an und legte Klage ein. Das LAG entschied jedoch zugunsten des Arbeitgebers, da ein Vorlegen eines ärztlichen Attestes bereits am ersten Tag des krankheitsbedingten Ausfalls nicht willkürlich oder diskriminierend sei.

Quelle: welt.de

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