Die Beschäftigten der Diakonie in Deutschland streiken zum ersten Mal in der Geschichte gegen den dritten Weg der Arbeitgeber und den schlechten Arbeitsbedingungen. Die Arbeitgeber - das sind kirchliche Dienstgeber - umgehen mit dem dritten Weg, dem kirchlichen Arbeitsrecht, den ersten Weg, ein einseitiges Diktat an Arbeitsbedingungen und den zweiten Weg, den Tarifgesprächen mit den Gewerkschaften.


Somit konnten sie bisher den Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsrechtes ein Streikrecht verbieten, denn das kirchliche Arbeitsrecht sieht vor, dass die Liebe Gottes an den Menschen stets weitergegeben werden soll. Bisher sah das in der Praxis so aus: Die Arbeitgeber, in dem Fall die Kirche, verhandeln mit Vertretern der Arbeitnehmer in einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) die Arbeitsbedingungen. Urlaub, Weihnachtsgeld, Arbeitszeit und Entgelt konnten demnach beliebig festgelegt werden.

Die Dienstgeber umgehen somit Tarifgespräche mit Gewerkschaften. Seit 2007 versuchen diese einen Tarifvertrag einzuführen und den dritten Weg abzuschaffen. Doch bisher vergebens. Nun will die Gewerkschaft ver.di den Druck auf die Arbeitgeber mit Warnstreiks erhöhen. Das Streikrecht für Beschäftigte der Diakonie wurde Anfang 2011 vom Landesarbeitsgericht Hamm eingeräumt. Somit stehen Streikaktionen vorerst nichts mehr im Wege. Vor allem in NRW, Baden-Württemberg und Niedersachsen soll es zu Warnstreiks kommen. In Hamburg wurden die Streikaktionen abgesagt, da sich die Arbeitgeber zu Tarifgesprächen bereit erklärt haben.