Das neue Gesetz, welches als Gesetzentwurf vom Arbeitsminister in NRW, Guntram Schneider (SPD) vorgestellt wurde, soll in NRW als Integrationsgesetz für den öffentlichen Dienst durchgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen wäre somit das erste Bundesland, welches ein derartiges Gesetz einführt. Das Integrationsgesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.  

Rund 14 Millionen Euro werden für die Umsetzung der Eckpunkte von der Regierung NRWs bereitgestellt. Durch das eingeführte Integrationsgesetz sollen mehr Migranten in den öffentlichen Dienst integriert werden.

Dabei sollen vermehrt in jedem Kreis kommunale Integrationszentren eröffnet sowie 27 regionale Arbeitsstellen für die Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund und das Integrationsprogramm KOMM-IN gefördert werden. Eine Quote wird es jedoch auch nach strikter Forderung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), nicht geben. Böhmer forderte eine Mindestquote von 20 Prozent im öffentlichen Dienst, da, nach ihrer Ansicht, fast jeder Fünfte einen Migrationshintergrund besitzt.

Dies solle sich auch im öffentlichen Dienst, vor allem im Bereich Schulwesen und Pädagogik, wiederspiegeln, so die Aussage Böhmers. Sie forderte schon länger mehr Lehrer und Erzieher mit Migrationshintergrund an deutschen Schulen. Dabei löste sie eine heiß diskutierte Debatte aus, die letzten Endes mitunter dazu führte, dass bewusst auf eine Quote verzichtet wird. In NRW sind zurzeit knapp zwei Prozent Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig, die einen Migrationshintergrund aufweisen. Dies ist „deutlich zu wenig“, wie Schneider einräumte. Sein Ziel ist es, zunächst eine 5 bis 6-prozentige Migranten-Quote im öffentlichen Dienst zu erreichen.

Quelle: soester-anzeiger.de

Siehe auch:

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