Der Bundesrat billigte am 07. November 2014 die erste Stufe der Pflegereform. Damit erhalten die rund 2,6 Millionen pflegebedürftigen Personen in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 eine Erhöhung ihrer Leistungen um 4 Prozent. Die Anzahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen soll von 25.000 auf 45.000 angehoben werden. Damit soll eine bundesweite Entlastung der Pflegekräfte erreicht werden.

Beitrag wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben

Um die erste Stufe der Pflegereform zu finanzieren, soll der Beitrag um 0,3 Prozent angehoben werden. Die 0,3 Prozent sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Die Anhebung spült dadurch rund 3,6 Milliarden Euro mehr in die Pflegekassen ein.

Pflege zu Hause soll besser organisiert werden können

Die Pflege zu Hause soll ebenso gezielt gestärkt werden. Dafür sollen Begleiter im Alltag sorgen und Haushaltshilfen zur Verfügung stehen. Generell soll die Pflege zu Hause individuell besser organisierbar sein.

Vorsorgefonds dient als Absicherung für geburtenstarke Jahre

Pro Jahr sollen zudem 1,2 Milliarden Euro bei der Bundesbank bis zum Jahr 2035 angespart werden. Das ersparte Geld soll als Vorsorgefonds für die geburtenstarken Jahre eingesetzt werden, die dann in das Pflegealter eintreten.

2015 sollen die Beiträge erneut um 0,2 Prozentpunkte steigen

Im Jahre 2015 sollen dann weitere Reformbestandteile der Pflegeversicherung erarbeitet werden. Dies bedeutet dann auch, dass die Pflegebeitragssätze erneut um 0,2 Prozentpunkte steigen werden.

Quelle: de.reuters.com