Ab dem 01. Januar 2021 gilt dieneue Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf. Dabei haben minderjährige und auch volljährige Trennungskinder in Deutschland Anspruch auf eine höhere Unterhaltszahlung. Demnach steigt der niedrigste Satz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 378 Euro. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 434 Euro. Kinder mit einem Alter von 12 bis 18 Jahren erhalten 507 Euro pro Monat.
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2021 berechnen
DieDüsseldorfer Tabelleist maßgebend bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts für Kinder nach einer Trennung beider Elternteile
Die Düsseldorfer Tabelle ist auf dem Stand vom1. Januar 2021
Der Kindesunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle kann nicht als verbindlicher Zahlbetrag gehalten werden. Die Höhe des Unterhalts ergibt sich nach Abzug bestimmter Freibeträge und des monatlich gezahlten Kindergeldes
Der aktuelle Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt für Kinder bis zum21. Lebensjahr bei 1.160 Euro. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige gilt ein Selbstbehalt von960 Euro. Bei volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt1.400 Euro.
EinUnterhaltsrechnerkann zur Ermittlung des Unterhalts herangezogen werden. Trennung Unterhalt kostenlos berechnen funktioniert nur mit Tabellen und einer eigenständigen Berechnung anhand eines Unterhaltsrechners. Dieser liefert jedoch nur Richtwerte.
Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2021 bei 8.388 Euro für beide Elternteile.
Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich im Jahr 2021 auf 9.744 Euro.
Neue Bedarfssätze zur Berechnung für den Unterhalt
Ab 01. Januar 2021 müssen Unterhaltspflichtige mehr zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle gibt über die Unterhaltspflicht Aufschluss, hat jedoch keine Gesetzeskraft. Sie gilt lediglich als Richtlinie.
Bei den nachfolgenden Tabellen handelt es sich um Zähltabellen, bei denen der jeweilige Kindergeldanteil bereits abgezogen worden ist. Der Kindergeldanteil stellt das hälftige Kindergeld bei Minderjährigen dar. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll angerechnet. Die Tabellen sind ab dem 01. Januar 2021 gültig. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Vergleiche auch: BGBl. I 2015, 1202 ff.
Tabelle Zahlbeträge 1. und 2. Kind
Einkommen
Altersstufe
Prozentsatz
0 - 5
6 - 11
12 - 17
ab 18
%
bis 1.900
283,5
341,5
418,5
345
100
1.901 - 2.300
303,5
364,5
445,5
374
105
2.301 - 2700
323,5
387,5
471,5
402
110
2.701 - 3.100
342,5
409,5
498,5
430
115
3.101 - 3.500
362,5
432,5
524,5
458
120
3.501 - 3.900
394,5
468,5
566,5
503
128
3.901 - 4.300
425,5
504,5
609,5
549
136
4.301 - 4.700
456,5
540,5
651,5
594
144
4.701 - 5.100
488,5
576,5
693,5
639
152
5.101 - 5.500
519,5
612,5
735,5
684
160
Ab 5.501
Fallorientiert
Zahltabelle 3. Kind
Einkommen
Altersstufe
Prozentsatz
0 - 5
6 - 11
12 - 17
ab 18
%
bis 1.900
280,5
338,5
415,5
339
100
1.901 - 2.300
300,5
361,5
442,5
368
105
2.301 - 2.700
320,5
384,5
468,5
396
110
2.701 - 3.100
339,5
406,5
495,5
424
115
3.101 - 3.500
359,5
429,5
521,5
452
120
3.501 - 3.900
391,5
465,5
563,5
497
128
3.901 - 4.300
422,5
501,5
606,5
543
136
4.301 - 4.700
453,5
537,5
648,5
588
144
4.701 - 5.100
485,5
573,5
690,5
633
152
5.101 - 5.500
516,5
609,5
732,5
678
160
Ab 5.501
Fallorientiert
Tabelle Zahlbeträge ab 4. Kind
Einkommen
Altersstufe
Prozentsatz
0 - 5
6 - 11
12 - 17
ab 18
%
bis 1.900
268
326
403
314
100
1.901 - 2.300
288
349
430
343
105
2.301 - 2.700
308
372
456
371
110
2.701 - 3.100
327
394
483
399
115
3.101 - 3.500
347
417
509
427
120
3.501 - 3.900
379
453
551
472
128
3.901 - 4.300
410
489
594
518
136
4.301 - 4.700
441
525
636
563
144
4.701 - 5.100
473
561
678
608
152
5.101 - 5.500
504
597
720
653
160
Ab 5.501
Fallorientiert
Tabelle: Mindestunterhalt in Prozent
Altersstufen des Kindes
Mindestunterhalt in Prozent
Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
87 %
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
100 %
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
117 %
Ab dem 18. Lebensjahr
117 %
Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Personen 2021
Unterhaltspflicht gegenüber
Selbstbehalt
Kinder bis 21 Jahre im Haushalt eines Elternteils lebend, unterhaltspflichtige Person ist erwerbstätig
1.160 €
Kinder bis 21 Jahre im Haushalt eines Elternteils lebend, unterhaltspflichtige Person ist nicht erwerbstätig
960 €
Andere volljährige Kinder
1.400 €
Ehegatte oder Mutter / Vater eines nichtehelichen Kindes
1.280 €
Eigene Eltern
2.000 €
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