Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst des Bundes soll auch auf Mitarbeiter der Abgeordneten übertragen werden. Diese sollen zudem eine Sonderzahlung noch im Dezember 2020 erhalten.

Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten

Nun ist es so weit: Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten werden eine Corona-Sonderzahlung erhalten. Darauf verständigte sich der Ältestenrat des Deutschen Bundestages. Dieser folgt dem Vorschlag der Kommission für Mitarbeiterangelegenheiten der Abgeordneten. Die Corona-Sonderzahlung aus dem öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 soll dabei inhaltsgleich übertragen werden.

Mitarbeiter der Abgeordneten sind nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt

Die Mitarbeiter der Abgeordneten sind nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sie haben vielmehr befristete privatrechtliche Arbeitsverträge, die sie mit den einzelnen Abgeordneten geschlossen haben. Nach ständiger Übung werden die Tarifergebnisse aus dem öffentlichen Dienst wirkungsgleich auf die Mitarbeiter übertragen.

Die Höhe der Corona-Sonderzahlung

Die Mitarbeiter der Abgeordneten erhalten folgende Corona-Sonderzahlung im Dezember 2020:

  • Gehaltsgruppen 1 und 2: 600 Euro
  • Gehaltsgruppe 3: 400 Euro
  • Gehaltsgruppe 4: 300 Euro
  • Auszubildende: 200 Euro

Die Corona-Sonderzahlung wird wie auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes gemäß § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Bei einer vorliegenden Teilzeitarbeit verringert sich der Betrag der Sonderzahlung entsprechend der Arbeitszeitreduzierung.