Gemäß dem neuen Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) soll das Pass- und Ausweiswesen modernisiert und digitalisiert werden. Was sich beim Personalausweis ändert, erfahren Sie nachfolgend.


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Neues Gesetz 2023 bringt Modernisierung

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat ihren neuen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Personalausweises und des Pass- und Ausweiswesens vorgestellt. Das neue Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Dann wird es voraussichtlich im Herbst 2023 in Kraft treten. 

Diese Änderungen werden beim Personalausweis eintreten

  • Behörden sollen künftig besser miteinander vernetzt werden: Sollten Bürger also umziehen, so kann die neue Behörde auf die Personal- und Ausweisdaten, die die alte Behörde erfasst hat, ohne Zeitverzögerung zugreifen 
  • künftig können Sicherheitsbehörden jederzeit auf das Ausweisfoto zugreifen
  • Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass und eID-Karten werden direkt versendet
  • für die Nutzung des Online-Ausweises wird das Mindestalter von 16 auf 13 Jahre gesenkt
  • zum 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft; als Ersatz wird es einen elektronischen Reisepass für Kinder geben
  • künftig wird ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt; damit können Bürger alle Ausweisfunktionen auch online nutzen
  • es wird ein neuer Passversagungsgrund als Präventionsmaßnahme von Kindesmissbrauch im Ausland eingeführt; sollte der Verdacht einer Straftat bestehen, so kann eine Entziehung und Versagung des Passes, aber auch eine Ausreise untersagt werden

Das "alte" Gesetz von 2021

Gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung von 2020/2021 sollte die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses nur noch mit einem Foto möglich sein, welches erstens in digitaler Form vorliegt und zweitens entweder von der ausstellenden Behörde oder durch ein Fotogeschäft getätigt wurde.

Digitales Foto muss an die Behörde gesendet werden

Künftig sollen digitale Fotos, die in einem Fotogeschäft für einen Reisepass oder einen Personalausweis geschossen wurden, an die ausstellende Behörde geschickt werden. Die Übersendung der Fotos sollen die Fotogeschäfte übernehmen. Die Ausstellung und Überreichung eines Fotos an den Bürger sei nicht mehr vorgesehen. Damit sollen Fälschungen weiter eingedämmt werden.


Fotos für Pass und Personalausweis nur in digitaler Form

screenshots Quelle: www1.wdr.de

Bürger haben die Wahl

Bei der Ausstellung des Fotos für einen Reisepass oder einen Personalausweis haben Bürger die Wahl, ob sie das Foto direkt bei der ausstellenden Behörde für sechs Euro ablichten möchten oder aber in einem Fotogeschäft. Wichtig dabei ist, dass das Fotogeschäft das Foto digital zur ausstellenden Behörde überträgt. Erst dann wird es anerkannt. Ursprünglich sah der Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nur die Ausstellung direkt bei der Behörde vor, allerdings traf dies auf Widerstand bei den Fotogeschäften, da sie ihr Geschäftsmodell bedroht sahen.

Kinderausweis nur noch ein Jahr gültig

Kinderausweise sollen nicht abgeschafft werden, allerdings wird die Gültigkeit erheblich von sechs Jahren auf ein Jahr verkürzt. Der biometriefähige Reisepass hingegen gilt sechs Jahre.

Fotos für Pass und Personalausweis nur in digitaler Form

Das Fälschen der Ausweise soll mit den Änderungen künftig erschwert werden. Durch die Nichtaushändigung der Fotos haben Kriminelle nicht mehr die Möglichkeit, zwei Fotos von zwei verschiedenen Personen miteinander zu verschmelzen, sodass bei beiden Personen ähnliche Gesichtszüge entstehen. Diese Praktik ist bisher unter Kriminellen weit verbreitet.

Zwei Fingerabdrücke werden Pflicht

Künftig sollen bei der Beantragung der Pässe zwei Fingerabdrücke Pflicht werden. Dadurch wird die im August 2021 inkrafttretende EU-Verordnung umgesetzt.

Geschlecht X wird möglich

Personen, die im Personenstandsregister weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind, können künftig in der Rubrik "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich einem der beiden Geschlechter weiblich oder männlich zuordnen zu lassen.