Während der Kurzarbeit kann auch Urlaub genommen werden. Doch wie verhält es sich mit der Anzahl an Urlaubstagen? Werden die Urlaubstage vergütet? Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend.

Weniger Urlaubstage wegen Kurzarbeit? Was ist beim Urlaub zu beachten?

Urlaub in der Corona-Krise: Hier sind die vier wichtigsten Fragen und Antworten.

Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Während der Kurzarbeit besteht grundsätzlich ein Urlaubsanspruch in der Höhe, wie er auch arbeitsvertraglich vor der Kurzarbeit festgelegt wurde. Oftmals wird ein Urlaubsantritt während der Kurzarbeitperiode gewünscht, da somit unter Umständen diese verhindert werden kann.

Vergütung der Urlaubstage bei Kurzarbeit

Die Vergütung der Urlaubstage ist vom Arbeitgeber in der Höhe zu gewähren, als würde keine Kurzarbeit eingetreten sein. Dies bedeutet, das Urlaubsentgelt richtet sich nach der üblichen Höhe, unabhängig davon, ob Kürzungen des Gehalts durch die Kurzarbeit durchgesetzt werden (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG).

Urlaub während der Coronavirus Pandemie 

Aktuell bis zum 31.12.2020 verzichtet die Bundesagentur für Arbeit auf den Einsatz der Urlaubstage, um Kurzarbeit zu verhindern. Dies ist jedoch nur für Urlaubstage für das laufende Jahr gültig. Resturlaub sollte zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden. Allerdings besteht hier auch kein Zwang gegenüber dem Arbeitnehmer.

Beispiel für Kurzarbeit und Urlaubsanspruch

Ein Arbeitnehmer hat 3 Wochen Urlaub, wobei die erste Woche vor Beginn der Kurzarbeit Ende eines Monats bereits genommen wird. Die beiden weiteren Wochen fallen in den Zeitraum der Kurzarbeit in den neuen Monat. Der Arbeitnehmer hätte hier nicht nur für die erste Woche Anspruch auf reguläre volle Vergütung der Urlaubstage, sondern auch für die beiden weiteren Wochen. Für die verbleibenden zwei Wochen des Monats hätte er Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Somit würde sich anhand des Beispiels folgender Anspruch auf Vergütung des Urlaubs ergeben:

  • ungekürzte Vergütung für alle 3 Wochen des Urlaubs
Wochen Monat 1 Monat 2
Wo 1 reguläre Arbeit Urlaub (ungekürzte Vergütung)
Wo 2 reguläre Arbeit Urlaub (ungekürzte Vergütung)
Wo 3 reguläre Arbeit Kurzarbeitergeld
Wo 4 Urlaub (ungekürzte Vergütung) Kurzarbeitergeld

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