Lohnsteuerkarte 2010

Die meisten von uns kennen sie – die Lohnsteuerkarte, die jedes Jahr in einer anderen Farbe erhältlich ist und Auskünfte unter anderem über Einkommen, Freibeträge und gezahlte Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern gibt. Nun aber soll sie einem elektronischen System, dem ElsterLohn II-Verfahren, bis zum Jahre 2012 gänzlich weichen, so lautet das Ziel der Bundesregierung. Schon seit einigen Jahren werden dem Finanzamt Daten von Arbeitnehmern, welche gewöhnlich auf der  Papierlohnsteuerkarte eingetragen werden würden, elektronisch übermittelt.

Trotzdem blieben uns die Lohnsteuerkarten bis jetzt erhalten. Auch für das Jahr 2010 bleibt uns die Lohnsteuerkarte noch erhalten, die jedoch bis zum Jahr 2011 mit den bereits eingetragenen Freibeträgen gültig sein wird. Erst dann tritt das sogenannte ElsterLohn II-Verfahren in Kraft, welches die Papierlohnsteuerkarte schließlich ganz ablöst.

Somit wäre die Lohnsteuerkarte für 2010 die letzte Lohnsteuerkarte überhaupt, die in der farbigen Papierform erhältlich ist und gut aufbewahrt werden sollte. Denn Arbeitnehmer, die erneut ein Arbeitsverhältnis im kommenden Jahr nachgehen werden, benötigen dabei die Lohnsteuerkarte von 2010. Anders verhält es sich bei Personen, die erstmalig eine Beschäftigung im Jahr 2011 aufnehmen werden. Sie müssen beim Finanzamt eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung beantragen.

Im Jahre 2012 sollen dann endgültig die farbigen Lohnsteuerkarten vom elektronischen ElsterLohn II-Verfahren abgelöst werden. Die elektronisch übertragenen Daten von Arbeitnehmern werden dabei in der sogenannten ELSTAM-Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern gesammelt, gespeichert und verwaltet. Arbeitgeber, die Daten wegen des Lohnabzugs von Arbeitnehmern benötigen, können diese schließlich bei der Finanzverwaltung abrufen.