Speicherung der Daten fragwürdig

RotKritische Sichtweise des BdSt über ELENA-Verfahren
RotWirklich Bürokratieabbau?
RotSind wir bald alle "gläserne Bürger"?
RotBdSt fordert eine Aussetzung von ELENA
RotWofür steht die Bezeichnung ELENA?

RotWelche Daten werden n die Bundesregierung übermitteln?

 

Kritische Sichtweise des BdSt über ELENA-Verfahren


ELENA steht als Abkürzung für Elektronischer Entgeltnachweis, welcher dazu konzipiert ist eine Beschleunigung in der Bewilligung von Sozialleistungen ab dem Jahr 2012 zu erreichen.

Um dieses Ziel fristgerecht erreichen zu können, sind Arbeitgeber aufgerufen schon dieses Jahr die Daten von ihren Arbeitnehmern wie Einkommen, Zeitraum der Beschäftigung, Teilnahme an Streiks, Versäumnistage sowie Gründe für Kündigungen zu übermitteln, die dann schließlich insgesamt in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Dies würde für den zuständigen Ämtern für Sozialleistungen eine erhebliche Erleichterung in Form von Bürokratieabbau darstellen. Jedoch ist der BdSt gegenüber ELENA äußert kritisch eingestellt und fordert eine Aussetzung des Verfahrens.

 

Wirklich Bürokratieabbau?

Mit dem Eintreten des neuen Verfahrens ELENA im Jahre 2012 sollen die zuständigen Behörden bei der Bewilligung von Anträgen auf Sozialleistungen und Arbeitgeber von der bisherigen Bürokratie erleichtert werden. Die Erwartungen der Bundesregierung an ELENA sind groß, denn verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen für einen Bezug von Wohngeld sowie Elterngeld werden durch ELENA ersetzt. Der Verband BdSt steht dem angeblich durch ELENA verursachten Bürokratieabbau jedoch kritisch gegenüber. Es wird die Entlastung der Betriebe vom Bürokratieabbau stark angezweifelt, da Arbeitgeber monatlich für jeden Arbeitnehmer Auskünfte abgeben sollen. Somit würde eine neue Bürokratiewelle anlaufen.

Sind wir bald alle "gläserne Bürger"?

Laut der Ansicht der BdSt wird eine enorme Datenspeicherung von Bürgern, die einer Arbeitnehmerbeschäftigung nachgehen, mit ELENA im Jahre 2012 vollzogen werden, die teils sehr fragwürdig zu sein scheint. Es sollen teils streng vertrauliche persönliche Daten wie Kündigungsgründe und Fehltage übertragen und abgespeichert werden, obwohl diese für eine Antragstellung von Sozialleistungen nicht benötigt werden. Somit könnte ELENA als ein möglicherweise verfassungsrechtlich unzulässiges Instrument einer enormen Datenspeicherung auf Vorrat angesehen werden, welches uns früher oder später zum "gläsernen Bürger" erscheinen lässt.

 

BdSt fordert eine Aussetzung von ELENA

Der Verband BdSt fordert eine Aussetzung von ELENA bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die massive Datenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorliegt und somit eine Rechtsklarheit bei der Datenspeicherung errungen ist. Es wurden Parallelen zwischen ELENA und der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gezogen. Mit dem Aussetzen von ELENA sollte es jedoch keine Probleme bei der Ausführung im Jahre 2012 geben, da die personenbezogenen Daten erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden.

 

Wofür steht die Bezeichnung ELENA?

ELENA ist die Abkürzung für Elektronischer Entgeltnachweis, welcher zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen wie die der Bundesagenturen für Arbeit und den Ämtern für Wohn- und Elterngeld dient. Elektronischer Entgeltnachweis bedeutet in erster Linie eine Abspeicherung von persönlichen Daten von Arbeitnehmern unter anderem Einkommensnachweise in eine zentrale Datensammelstelle, die schließlich die Bürokratiekosten von einigen Millionen Euro pro Jahr einsparen soll. Positiver Nebeneffekt wäre eine schnellere und wesentlich erleichterte Bearbeitung von Anträgen in den bereits erwähnten Behörden und bei Arbeitgebern.

Derzeit prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), ob die Möglichkeit für die Aufnahme und Einbeziehung von Lohnersatzleistungen, sonstigen Bescheinigungen, Auskünften und Nachweisen nach dem Sozialgesetzbuch und seiner Instanzen nach §68 SGB I in das ELENA-Verfahren ab 2015 besteht.

Vorerst sollen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die zuständigen Ämter für die Bewilligung von Eltern- und Wohngeld sämtliche Daten, die zu einer Berechnung und Bescheinigung von Anträgen nötig sind, abrufen. Später sollen weitere Sozialleistungen in das ELENA-Verfahren mit integriert werden. Dazu sind aber die gewonnenen Erfahrung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der weiteren Behörden wie Wohn- und Elterngeldstelle nötig, um eine stabile Grundlage zu liefern.


Die zuständigen Behörden gewähren nur den Personen Leistung, die sich mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur beim ELENA-Verfahren angemeldet haben. Mit der Anmeldung zum ELENA-Verfahren können personenbezogene Daten der jeweiligen Antragsteller eingesehen werden.

Diese Daten muss der Arbeitgeber per ELENA an die Bundesregierung übermitteln:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Konzeptionelles Arbeiten
  • Steuerbrutto, SV-Brutto
  • Steuerpflichtiger sonstiger Bezug
  • Art und Höhe der Bezüge
  • Abweichender Beschäftigungsort
  • Änderung der Arbeitszeit
  • Kündigung am
  • Kündigung zum
  • Kündigungsgrund 
  • Wer hat gekündigt
  • Vertragswidriges Verhalten
  • Steuerfreie Bezüge:
  • Art und Höhe der Bezüge