Der Monat Mai bringt einige Veränderungen. Wer im europäischen Ausland surfen oder telefonieren möchte, für den werden die Kosten günstiger. Zudem sind Schockbilder zu den schon bestehenden Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln erlaubt. Und der Vermietung von illegalen Ferienwohnungen in Berlin möchte man den Riegel vorschieben.

Monat MaiRoaming: Das Telefonieren im Ausland wird noch günstiger

Telefonieren und Surfen wird im europäischen Ausland günstiger. Schon ab dem 30. April begrenzen neue Vorschriften innerhalb der EU die Höhe der Roaming-Gebühren. Die Verordnung besagt, dass die Anbieter für Verbindungen im Ausland höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten zusätzlich zum Heimtarif fordern können sowie zwei Cent pro SMS. Beim Surfen im Internet ist der Aufschlag für Roaming auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt. Die Mehrwertsteuer kommt noch dazu.

Zigarettenpackungen mit Schockbildern

Schockbilder auf Zigarettenpackungen werden nun auch in Deutschland umgesetzt. Das schreibt eine EU-Richtlinie vor. Man verspricht sich mit dieser Maßnahme, Menschen vom Rauchen abzuhalten. Raucher müssen dann damit leben, dass auf den Zigarettenschachteln Bilder von verfaulten Füßen oder Raucherlungen abgebildet sind. Auch die Warnhinweise bleiben erhalten und müssen zusammen mit den Bildern auf der Vorder- und Rückseite mindestens 65 % der Fläche einnehmen. Momentan sind die Warnhinweise deutlich kleiner. Um die Raucher umzustimmen, werden auch einige Produkte verboten. Das betrifft Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die mit einem Aroma wie Vanille oder Schokolade den bitteren Geschmack des Tabaks mildern sollen. Dieser Tabak wird nämlich besonders häufig von Jugendlichen als Einstieg in das Raucherdasein verwendet.

Weg mit illegalen Ferienwohnungen

In Berlin herrscht große Wohnungsnot. Aus diesem Grund vermieten viele ihre eigenen Wohnungen oder auch Zimmer an Wohnungssuchende. Das neue Zweckentfremdungsgesetz wird nun verschärft, da die Stadt Berlin etwas gegen die steigenden Mieten und den knappen Wohnraum unternehmen möchte. Ab 1. Mai wird es verboten sein, Wohnraum wie die eigene Wohnung ohne eine Sondererlaubnis als Ferienwohnung zu vermieten. Das Gesetz verbietet aber nicht, einzelne Zimmer der Wohnung weiterzuvermieten. Eine weitere Neuerung ist, dass Wohnungsvermittlungsportale verpflichtet werden, die Behörden über die Vermieter zu informieren.

Quelle: welt.de

 

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