Für Berliner Wohnungen gibt es ab diesem Jahr noch mehr Bauvorschriften. Denn der Einbau eines Rauchmelders ist nun zur Pflicht geworden. Für die bestehenden Wohnungen wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Dort müssen die Rauchmelder bis zum Jahr 2020 eingebaut sein.

Zur Zeit ist in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Novelle der Berliner Bauordnung in Arbeit. Ihre Vorbereitung verzögert sich etwas, da die Bauordnung mit dem Land Brandenburg abgestimmt werden muss. Danach wird die Novelle noch die parlamentarischen Gremien durchlaufen.

Rauchmelderregelung gibt es bereits in anderen Bundesländern

Sowohl die Grünen als auch die Berliner Feuerwehr haben sich seit längerer Zeit für eine Rauchmelderpflicht ausgesprochen. Die Regelung, dass in jede Wohnung ein Rauchmelder gehört, existiert in den meisten anderen Bundesländern schon.

Diese neue Pflicht sollen die Vermieter umsetzen. Sie sind für die Installation und auch die Wartung der Rauchmelder verantwortlich. Es wurde allerdings noch nicht entschieden, ob sie diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen können.

Verband der Wohnungsunternehmen ist gegen die Rauchmelderpflicht

Der Verband der Wohnungsunternehmen (BBU) hat die Rauchmelderpflicht kritisiert, denn die Brandprävention müsse komplexer angegangen werden und ist mit einem an der Decke angebrachten Gerät nicht erledigt.

Das Vorhaben ist aber nicht mehr zu stoppen, daher empfiehlt der Verband zumindest eine längere Übergangsfrist für bestehende Wohnungen.

Der BBU geht auch davon aus, dass für Eigentümer und auch die Mieter mit der Rauchmelderpflicht höhere Kosten von ca. 27 Euro für jeweils eine Wohnung im Jahr entstehen. Wie schon bei Gasthermen, muss von den Hausverwaltungen nun auch für die Rauchmelder eine jährliche Wartung angesetzt werden.

Hochwertige Rauchmelder halten bis zu acht Jahren

Bei den preiswerteren Rauchmeldern aus dem Baumarkt ist ein Batterietausch möglich. Um Probleme bei der Haftung zu vermeiden, sollten jedoch die hochwertigeren zum Einsatz kommen, die eine Haltbarkeit bis zu acht Jahren haben. Durch den erhöhten Bedarf geht der Verband der Wohnungsunternehmen auch davon aus, dass sich die Preise für Rauchmelder insgesamt deutlich erhöhen werden.

Siehe auch:

RotWelche Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland gelten