Was ändert sich im Jahr 2017 für Unternehmer, Sparer, Steuerzahler und Familien? Hier erfahren Sie alle wesentlichen Gesetzesänderungen, die zum 1. Januar 2017 eintreten. Manche Gesetzänderung bringt Vorteile, manche Nachteile und bei manchen bleibt trotz Änderung alles beim Alten. Wer alle Neuheiten kennt, ist auf jeden Fall im Vorteil.

Was ändert sich 2017 für Unternehmer?

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,50 auf 8,84 Euro, sodass die Arbeitnehmer jetzt für eine Arbeitsstunde 34 Cent mehr Lohn erhalten.
  • Die Einführung elektronischer Ladenkassen wird in diesem Jahr Pflicht. Diese Kassen müssen Einzeldaten speichern und einen Datenexport vornehmen können.
  • Arbeitgeber können 2017 einen höheren Gehaltsanteil in die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei investieren. Damit beträgt der geförderte Höchstbetrag nun statt 2976 3048 Euro pro Jahr. Zudem sind weitere 1800 Euro im Jahr steuerfrei.
  • Durch das Jubiläum der Reformation gibt es am 31. Oktober 2017 für alle Arbeitnehmer einen Feiertag. Dieser Reformationstag gedenkt der Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen vor 500 Jahren.

Was ändert sich 2017 für den Steuerzahler?

  • 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8820 Euro. Das ist für ledige Steuerzahler interessant, die erst ab 8820 Euro Steuern zahlen müssen. Verheiratete sind bei einem Betrag von 17.640 aufgerufen, Steuern zu entrichten.
  • Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ändern sich. Damit greifen einige Steuersätze erst bei höheren Einkommen. Mit dieser Maßnahme soll die Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression eingedämmt werden.
  • Unterhaltskosten für einen Dritten werden besser absetzbar und können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. 2017 sind bis zu 8820 Euro steuerlich abziehbar, 168 Euro mehr als 2016.
  • Beiträge für die Altersvorsorge werden besser absetzbar. Das betrifft Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu anderen Versorgern. Der Höchstbetrag ist dabei 23.362 Euro, maximal können 84 Prozent abgesetzt werden. Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bekommen aber von ihren Vorsorgeaufwendungen den steuerfreien Arbeitgeberanteil abgezogen.
  • Wer an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen spendet, muss 2017 seiner Einkommenserklärung keinen Nachweis beifügen. Diese Spendenquittungen kann das Finanzamt nachfordern, deshalb muss der Steuerzahler die Belege mindestens ein Jahr aufheben.
  • Die Pflicht zur Einkommensteuererklärung besteht, wenn beim monatlichen Lohnsteuerabzug ein Freibetrag berücksichtigt wird. Hat der Steuerzahler nur geringe Einkünfte, also nur 11.200 Euro im Jahr, dann muss er keine Einkommensteuererklärung abgeben.
  • Beruflich bedingte Umzugskosten sind als Werbekosten absetzbar. Für Ledige beträgt der Pauschbetrag 746 und für Verheiratete 1493 Euro.
  • Für den Nachhilfeunterricht seines Kindes konnte jeder bisher 1882 Euro absetzen, ab Februar 2017 sind es bis 1926 Euro.
  • 2017 beträgt der Altersentlastungsbetrag 20,8 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 988 Euro. Diese Maßnahme soll ältere Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlasten und greift ab dem Jahr, das der Vollendung des 64. Lebensjahres folge.

Was ändert sich 2017 für Sparer?

  • Wer in eine Rürup-Rente einzahlt, kann die Beiträge 2017 besser als Sonderausgabe absetzen. Der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente steigt von früher 22.767 auf 23.362 Euro. Außerdem wächst der vom Finanzamt berücksichtigte prozentuale Anteil der Beiträge von 82 auf 84 Prozent. Damit sind 19.624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.
  • Bei einer klassischen Lebensversicherung gibt es ab sofort einen niedrigeren Garantiezins. Dieser beträgt statt 1,25 jetzt 0,9 Prozent. Diesen Zinssatz dürfen die Versicherer maximal ihren Kunden versprechen und er gilt für alle Verträge, die nach dem 1. Januar 2017 geschlossen werden. Für Bestandskunden gelten diese Regelungen nicht.
  • Wer nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen hat, muss die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit dem individuellen Tarif versteuern. Die Voraussetzung dafür ist, dass man zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht.
  • Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Basisrente werden durch ein einheitliches Produktinformationsblatt für die Sparer transparenter gemacht.

Was ändert sich 2017 für Immobilienbesitzer?

  • Ökostrom erhält eine neue Förderung. Da die Betreiber größerer Anlagen für die Erzeugung von Ökostrom keine einheitliche Vergütung mehr erhalten, werden die Projekte ausgeschrieben und den Anbietern zugeteilt, die die wenigsten Subventionen fordern.

Was ändert sich 2017 für alle gesetzlich Versicherten?

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 2,55 Prozent. Kinderlose zahlen 2,8 Prozent. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung bleibt bei 15,7 Prozent konstant und auch der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt stabil bei 18, 7 Prozent wie auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bei 3,0 Prozent.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenze, bis zu der man auf Arbeitsentgelt oder Rente Beiträge zahlen muss, steigt: im Westen auf 6350 Euro monatlich, im Osten auf 5700. Die bundeseinheitliche Bemessungsgrenze liegt bei 52.200 Euro.
  • Gesetzlich verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen, sind 2017 Beschäftigte mit einem Entgelt bis 57.600 Euro im Jahr.

Was ändert sich 2017 für Familien?

  • In einem ersten Schritt wird der Kinderfreibetrag um 108 Euro erhöht. Dieser Betrag bleibt für Eltern pro Kind und Jahr steuerfrei. Außerdem soll das Kindergeld um zwei Euro pro Kind monatlich steigen. Das sind für die ersten beiden Kinder je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für das vierte 223 Euro. Verdient man wenig, dann erhält man einen Kinderzuschlag von 170 Euro pro Monat.
  • Durch den sogenannten Unterhaltsvorschuss sollen alleinerziehende Mütter oder Väter besser abgesichert werden, wenn das andere Elternteil den Unterhalt für das gemeinsame Kind nicht zahlt. Es ist vorgesehen, die Altersgrenze der Kinder von jetzt zwölf auf 18 Jahre anzuheben.

Was ändert sich 2017 für Patienten?

  • Die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II gewährleistet ein besseres Leistungsangebot für Pflegebedürftige sowie ihre pflegenden Angehörigen. Dazu wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser richtet sich eher nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen und nicht so sehr nach dem zeitlichen Aufwand für die Unterstützung des Pflegenden.
  • Demenzkranke erhalten die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die bisher drei Pflegestufen werden ausgeweitet auf fünf Pflegegrade.
  • Wer ein Familienmitglied pflegt, soll u.a. bei Sozialbeiträgen davon profitieren.

Was ändert sich 2017 für Verbraucher?

  • Für die Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne muss man 2017 mehr zahlen. Durch die Ökostrom-Umlage wird der Preis von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Diese Umlage bezahlt der Verbraucher über die Stromrechnung. Ob die Energiekonzerne fallende Strompreise an ihre Kunden weitergeben, ist noch unklar.
  • Die Umsatzsteuer für Fotobücher steigt auf 19 statt bisher 7 Prozent.

Was ändert sich 2017 für Rentner?

  • Rentner erhalten Mitte 2017 einen Zuschlag von bis zu 2,0 Prozent ihrer Rente.
  • Mit dem Start der Flexirente können Arbeitnehmer ab sofort flexibler in das Rentenleben einsteigen. Eine neu eingeführte Teilrente kann mit einer Teilzeitarbeit kombiniert werden. Diese Maßnahme soll den künftigen Rentnern einen Anreiz schaffen, länger zu arbeiten. Wer mit 63 in Teilrente geht, darf auch mehr hinzuverdienen. Das wären ab Juli 2017 6300 Euro mehr. Der über dem Betrag liegende Verdienst wird bis zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
  • Der steuerpflichte Teil der Rente erhöht sich von 72 auf 74 Prozent. Steuerfrei sind damit nur 26 Prozent. Dieser Anteil gilt für alle neu hinzukommenden Rentner und nicht für Bestandsrenten.

Was ändert sich 2017 für Autofahrer?

  • Das kostenlose und vergünstigte Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber im Betrieb ist steuerfrei. Das gilt für reine Elektrofahrzeuge und auch Hybridfahrzeuge sowie zugelassene Elektrofahrräder. Jedoch ist die Regelung bis 2020 befristet.

Was ändert sich 2017 für Geringverdiener?

  • Die Leistungen für Harz IV-Empfänger steigen von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Damit verbunden erhöht sich die Grundsicherung für Kinder (6 - 13 Jahre) um 21 auf 291 Euro. Kinder bis zu sechs Jahre erhalten weiterhin 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren bekommen 311 Euro.