Sobald ein Kind die Volljährigkeit erreicht hat, prüft die Familienkasse, ob sich ein weiterer Anspruch auf Kindergeld ergibt. Ein weiterer Anspruch kann sich aus einem Praktikum ergeben. Dieses muss zur Berufsausbildung gehören. Dabei unerheblich ist, ob das Praktikum auf freiwilliger Basis erfolgt oder es sich aber um ein Pflichtpraktikum handelt.

Wann wird Kindergeld bei einem Praktikum gezahlt?

Kindergeld wird bei einem Praktikum nicht immer gezahlt. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese wären:

  • Das Praktikum muss von der Studienordnung oder Ausbildungsstelle vorgeschrieben sein. Es muss somit die eigentliche Ausbildung ergänzen oder aber eine Voraussetzung für die Ausbildung darstellen.
  • Das Praktikum kann aber auch nur von der Studienordnung oder Ausbildungsstelle als Ergänzung zur Ausbildung empfohlen sein. 
  • Das Praktikum stellt die Voraussetzung dar, das Studium oder die Ausbildung antreten zu können.


Wann wird das Praktikum nicht anerkannt?

Ein Praktikum wird zur Zahlung von Kindergeld nicht anerkannt, wenn es für das angestrebte Berufsziel nicht dienlich ist. 

Beispiel: Ein angehender volljähriger Humanmedizinstudent absolviert in einer Kfz-Werkstatt ein bezahltes Praktikum, um die Zeit bis zum Studienbeginn zu überbrücken. 

Hier würde kein Kindergeld gezahlt werden, da das Praktikum in einer Kfz-Werkstatt fachlich gesehen nichts mit der Humanmedizin zu tun hat. Würde der angehende Medizinstudent jedoch ein bezahltes Praktikum in einer Gesundheitseinrichtung wie einem Krankenhaus machen, hätte er Anspruch auf Kindergeld. Die Notwendigkeit der fachlichen Nähe wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil VIII R 79/99 vom 15.7.2003 bestätigt.

Kindergeldzahlung für höchstens 6 Monate bei keiner Notwendigkeit

Sollte das Praktikum zwar eine fachliche Nähe zum Berufsziel aufweisen, aber weder vorgeschrieben noch von der Ausbildungseinrichtung empfohlen, so kann Kindergeld höchstens für 6 Monate gezahlt werden.

Kindergeld hängt nicht von der Höhe der Vergütung ab

Ob ein Kindergeld gezahlt wird oder nicht, hängt nicht von der Höhe der Vergütung des Praktikums ab. Auch bei einem unentgeltlichen Praktikum kann die Zahlung von Kindergeld verwehrt werden, wenn das Praktikum keine Nähe zum Berufsziel aufweist.

Auslandspraktikum und Kindergeldbezug - Geht das?

Ein Kindergeldanspruch kann weiterhin auch im Ausland bestehen, sofern das Praktikum die gleichen Voraussetzungen wie ein Praktikum in Deutschland erfüllt. Sprachkenntnisse müssen anhand von Sprachkursen nachgewiesen werden. Autodidaktisches Lernen sichert keinen Kindergeldanspruch zu. Die erworbenen Sprachkenntnisse sollten zudem für den Beruf relevant sein. 

Wird Kindergeld bei einem Sprachaufenthalt im Ausland gezahlt?

Kindergeld kann dann gezahlt werden, wenn der Sprachaufenthalt Ausbildungsinhalt oder auch Ausbildungsziel der Berufsausbildung ist. Wichtig ist, vor Ort im Ausland eine entsprechende Bildungseinrichtung zu besuchen. Es reicht nicht aus, drei Monate in Spanien zu bleiben und dort autodidaktisch Spanisch zu lernen.

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