In der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Bundesrat Entlastungen für Familien sowie Steuerzahler. Das neue Gesetz beinhaltet Änderungen, die zum Teil noch rückwirkend im Jahr 2015 greifen. Endlich umgesetzt wird die Kindergelderhöhung ab 2015. Für 2016 wird weiterhin eine Anhebung des Grundfreibetrags in zwei Stufen sowie eine Erhöhung des Kinderfreibetrags umgesetzt. Weitere Veränderungen sollen helfen, dass Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung durch die sogenannte kalte Progression nicht belastet werden.

Neues Gesetz findet nicht nur Befürworter

Es gibt mehr Geld und trotzdem Verärgerung. Denn die Kindergelderhöhung um sechs Euro innerhalb der letzten zwei Jahre ist für viele Eltern nicht nachvollziehbar. Sie hatten einfach mehr erwartet. Außerdem wurden die neuen Regelungen zum Abbau der kalten Progression kritisiert. Bündnis 90/Die Grünen bemängelten, dass das neue Gesetz zu geringeren Steuereinnahmen führen würde. Obwohl sich die Partei generell für Entlastungen der Familien aussprechen würde, hätte die Gesetzänderung neben der positiven auch eine negative Seite.

Womit Leistungsempfänger und Steuerzahler rechnen können

Ab spätestens Oktober 2015 gibt es mehr Geld für Kindergeldempfänger. Für die ersten beiden Kinder 188,- Euro, ab dem 3. 194 Euro sowie für jedes weitere Kind 219,- Euro. 2016 staffeln sich die Beträge wie folgt: 190,- Euro, 196,- Euro, 221,- Euro. 2015 steigt auch der Grundfreibetrag rückwirkend für 2015 auf 8.472 Euro bzw. 8.652 Euro im Jahr 2016. Der geänderte Kinderfreibetrag beträgt nun 4.512 Euro im Jahr 2015 bzw. 4.608 Euro für 2016, der Gesamt-Kinderfreibetrag beträgt 7.152 Euro bzw. 7.248 Euro. Auch der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2016 angepasst. Er liegt dann bei maximal 160,- Euro im Monat.