Bürgerfreundliche Entscheidungen haben im Jahre 2013 die höchsten deutschen und europäischen Gerichte verkündet. Wer die Gesetzesregelungen kennt, könnte davon einen Nutzen ziehen. Besonders könnten Mieter, Arbeitnehmer und Urlauber aus den Urteilen profitieren. Wenn auch von vielen Verbrauchern unbemerkt, sind einige Sachlagen durch die Entscheidungen der Gerichte zu Gunsten der Verbraucher besser geworden. Besonders die Mieter haben durch die Richtersprüche größere finanzielle Vorteile erlangen können. Nachfolgend sind einige wichtige Entscheidungen aus dem Jahre 2013 aufgelistet, die für den Einen oder Anderen von Interesse sein könnten.

Haltung von Tieren in der Wohnung

Wer schon mal darüber nachgedacht hat, sich einen Hund oder eine Katze als Gefährten zuzulegen, aber in einem Mietverhältnis wohnt, kann aufatmen. Im März 2013 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit diesem Thema. Mietvertragsklauseln, die das Halten von Hunden und Katzen in der Wohnung generell verbiete, sind nach Ansicht der Karlsruher Richter, unzulässig (Az: VIII ZR 168/12).

Ganz ohne Zustimmung des Vermieters geht es zwar nicht, aber es schränkt seine Möglichkeiten für ein generelles Verbot ein. Ein grundsätzliches Verbot für Hund und Katze gibt es somit nicht. Im Einzelfall sollen Interessen abgewogen werden.

Somit sind Klauseln, welche Hunde und Katzen in der Wohnung verbieten, unwirksam.

Kleintiere sind davon nicht betroffen, denn diese durften auch bisher ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden.

Wände müssen nicht weiß sein

Die Gestaltungsfreiheit für die Wohnungen von Mietern soll künftig dem Mieter obliegen.

Farben werden dann somit kein Problem mehr sein, auch wenn diese von Zimmer zu Zimmer unterschiedlich wären. Die Richter des BGH entschieden (Az: VIII ZR 416/12), dass beim Auszug die Wände nicht weiß gestrichen werden müssen. Man wies lediglich darauf hin, dass die Farbe der Wände nicht zu außergewöhnlich und zu knallig sein sollte, so dass auch der Geschmack des nächsten Mieters getroffen werden kann. Pastellfarben sind grundsätzlich erlaubt, bei sehr knalligen Farben sollte der Mieter jedoch eher vorsichtig sein.

Während der Mietzeit können die Mieter natürlich auch in ihrem Geschmack colorierte Wände in ihrer Wohnung haben.

Strom abgedreht, weil die Rechnung nicht bezahlt wurde

Wenn ein Kunde den Strom nicht zahlt, ist der Energieversorger berechtigt, ihm den Strom abzustellen, entschieden die BGH-Richter im Dezember 2013 (Az.: VIII ZR 41/13). Vorgegeben ist laut Gesetz, das Stromanbieter die Stromversorgung unterbrechen dürfen, wenn es sich um einen Geldrückstand ab 100 Euro handelt.

Satellitenschüssel

Da es zwischen Mietern und Vermietern desöfteren zu Auseinandersetzungen kommt, ob eine Satellitenschüssel angebracht werden darf oder nicht, beschäftigte sich jetzt das Bundesverfassungsgericht damit (Az: 1 BvR 1314/11). Die Rechte von Mietern aus dem Ausland wurden ebenso gestärkt, da sie die Fernsehsendungen in ihrer Sprache sehen wollen. Nur in Einzelfällen darf der Vermieter das Anbringen von Satellitenschüsseln untersagen, aber nur wenn bereits mehrere Fernsehsendungen in den Heimatsprachen ausgestrahlt werden. Wie viele ausreichend sind, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Weihnachtsgeld

Einen Anspruch auf anteilmäßiges Weihnachtsgeld trotz einer Kündigung im laufenden Jahr bleibt wie vorab bestehen, wie die Richter ds Bundesarbeitsgerichts 2013 urteilten (Az: 10 AZR 667/10). Eine Zahlung des Weihnachtsgeldes darf nicht von einem Stichtag abhängig gemacht werden, wie es häufig der Fall ist. Zumeist wird in Arbeitsverträgen der 31. Dezember angegeben, der über die Zahlung von Weihnachtsgeld maßgebend ist. Befindet sich der Arbeitnehmer noch am 31. Dezember im Arbeitsverhältnis, so wird ihm ein Weihnachtsgeld gezahlt. Wer davor kündigt, geht entweder leer aus oder erhält nur anteilmäßig die Sonderzahlung. Nun entschied das Bundesarbeitsgericht, dass eine Zahlung einer Sonderzahlung nicht an einen Stichtag festgemacht werden kann.

Geschenke zu Weihnachten

Keinen Anspruch auf Geschenke während der betrieblichen Veranstaltung, die seitens des Arbeitgebers verteilt werden, hat derjenige Arbeitnehmer, welcher aus bestimmten Gründen nicht an der Feier teilnimmt, wie das Arbeitsgericht in Köln urteilte (Az: 3 Ca 1819/13).

Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Künftig müssen Arbeitgeber sehr konkret bei ihrer Willensäußerung sein, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, wie das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2013 entschied (Az: 6 AZR 805/11). Arbeitgeber sind verpflichtet genau und unmissverständlich gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären, wann und weshalb sein Arbeitsverhältnis endet. Dies muss der Arbeitnehmer unschwer aus dem Kündigungsschreiben entnehmen können.

Ebay Auktionen

Vom Oberlandesgericht in Hamm wurde entschieden (Az: 2 U 94/13), dass Verkäufer, die bei einer Ebay-Auktion vergessen haben einen Mindestbetrag einzugeben, berechtigt sind, das entsprechende Angebot noch vor Beendigung zurückzuziehen. Somit ist laut den AGB von Ebay kein Vertrag entstanden.

Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätungen

Wenn Flugpassagiere mit Umsteigeverbindung mindestens drei Stunden später am Zielort ankommen, haben sie Recht auf eine Entschädigung, wie der EuGH in seiner Entscheidung vom Februar 2013 urteilte (Az: C-11/11). Laut EU-Verordnung sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet diese Entschädigung dem Fluggast zu zahlen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise schlechtes Wetter oder politische Unruhen, vorliegen.

Auch bei Pauschalreisen dürfen sich die Veranstalter nicht die endgültige Festlegung der Flugzeit vorbehalten. Naturkatastrophen können ebenso eine Ausnahme bilden.

Kindergeld

Berufstätige Eltern haben nach der Geburt von Zwillingen das Recht auf ein zweifaches Elterngeld und mehr Elternzeit (Az: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R). Vater oder Mutter können nach der Geburt eines Kindes zwölf Monate Elterngeld erhalten bzw. beantragen. Zusätzlich kann der Partner weitere zwei Monate extra beantragen. Bis zu 1.800 Euro im Monat zahlt der Staat den Eltern. Zugrunde gelegt wird ein Anteil von 67 Prozent vom Einkommen. Dies gilt ebenso bei Mehrlingsgeburten.

Vaterschaft anfechtbar durch Samenspender

Neuerdings darf gemäß dem BGH auch ein Samenspender die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten, wenn er nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Empfängnis als Spender gedient hat (Az: XII ZR 49/11).

Versicherungskunden vor Gericht

Wer einen Schaden bei seiner Versicherung regulieren möchte und den angezeigten Schaden noch nicht reparieren gelassen hat, könnte vor Gericht Pech haben. Die Handwerkerrechnung sollte nicht nur vorliegen, sondern auch die Leistung erbracht worden sein, sonst könnte man seinen Versicherungsschutz verlieren, wie das Landgericht Karlsruhe urteilte (Az: 1 S 17/13). Wenn der Versicherte lediglich die Rechnung bei seiner Versicherung vorlegt, ohne dass die Handwerkerleistung erbracht wurde, begeht er eine arglistige Täuschung, der als einen Versicherungsbetrug angesehen werden kann.

Rechtsschutzversicherung gleich Schadensversicherung

Hoffnung gibt eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Az: 9 C 0026/13). Demnach ist eine Rechtschutzversicherung gleichzusetzen mit einer Schadensversicherung. Demnach muss eine Rechtsschutzversicherung auch dann aufkommen, wenn bereits ein Anwalt für die anwaltliche Beratung eingeschaltet wurde, bevor beispielsweise ein Arbeitnehmer tatsächlich formell gekündigt wurde. Dazu genügt es, dass zum Zeitpunkt der Einschaltung des Anwaltes die Kündigung bereits als gesichert scheint. In diesem Fall kann ein Anwalt einen Abfindungsvergleich aushandeln, bevor ein Gerichtsprozess angestrebt wird.

Quelle: welt.de