Die Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Telekommunikationsanbieter sind damit verpflichtet, alle Gespräche der Bürger aufzuzeichnen und zwar auch dann, wenn sie nicht wegen einer Straftat verdächtig sind. 

Eilmeldung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in seinem Urteil vom 20.09.2022 entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Nur unter bestimmten streng definierten Voraussetzungen ist eine Datenspeicherung in begrenztem Umfang zulässig. Eine solche Voraussetzung kann beispielsweise eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit sein.

Was das neue Gesetz vorsieht

Unternehmen der Telekommunikation, Internetprovider sowie alle Zugangsanbieter müssen nun die Verkehrsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang speichern. Standortdaten brauchen nur vier Wochen lang gespeichert werden. Alle Angaben dürfen von den Behörden aber nur genutzt werden, um schwere Straftaten aufzuklären. Dazu zählen etwa Mord, die Bildung von terroristischen Gruppen oder auch sexueller Missbrauch. Damit die Daten abgerufen werden können, muss ein Richter zustimmen. Daten von Berufsgeheimnisträgern – dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte oder auch Journalisten – dürfen nicht verwertet werden. E-Mails sowie Kommunikationsinhalte werden dabei nicht erfasst.

Mehr Aufklärung durch neues Gesetz

Das neue Gesetz sieht erstmals auch den Straftatbestand der Datenhehlerei vor. Dieser sagt aus, dass jeder bestraft wird, wer anderen nicht legal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Oberstes Ziel des Gesetzes ist jedoch, mehr Straftaten aufzuklären. CDU/CSU sehen in der Höchstspeicherfrist einen wichtigen Fortschritt, denn bei schweren kriminellen Verbrechen müsse man auf die Verkehrsdaten zugreifen können. Wer dieses Vorgehen kritisiert, schütze die Täter. Denn bereits jetzt werden Verkehrsdaten von den Telekommunikationsanbietern gespeichert. Jedoch sei es Zufall, wenn diese noch zur Verfügung stünden. Das neue Gesetz, betonte auch die SPD, sei im Vergleich zum Altgesetz von 2010 einer der grundrechtsschonendsten Entwürfe, den es je gab.

Speicherpflicht: Opposition und Datenschützer sind dagegen

Die Opposition sieht keine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. In einem demokratischen Rechtsstaat wäre dieses Vorgehen eine Einschränkung der Grundrechte. Dass die Daten möglicherweise unter bestimmten Umständen helfen würden, Straftraten aufzuklären, sei nicht erwiesen. Vielmehr stelle es den normalen Bürger unter Generalverdacht. Auch Datenschützer sind dagegen und wollen Verfassungsbeschwerde einlegen. Denn auch hier gibt es Bedenken, dass die Ermittlungserfolge diese Eingriffe in die Grundrechte der Menschen rechtfertigten. Amnesty International sieht in dem neuen Gesetz ebenfalls ein trauriges Signal, denn es sei unverhältnismäßig und ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre des Menschen.

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