Eine Grundvergütung gibt an, zu welchem Bruttostundenlohn ein Beschäftigter mindestens vergütet wird. Nicht mit hinzugezählt werden Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen. Eine Grundvergütung wird in allen Arbeitsbranchen und allen Arbeitsvertragstypen gezahlt. Arbeitnehmer ohne einen Tarifvertrag erhalten in der Regel ihren Bruttolohn als Grundvergütung. Nur in wenigen Fällen werden Zulagen und Zuschläge gewährt, öfters jedoch Bonuszahlungen und Sonderzahlungen. Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag erhalten häufig zu ihrer Grundvergütung anderweitige Entgeltbestandteile wie Zulagen und Zuschläge, aber auch Bonuszahlungen und Sonderzahlungen.

Grundvergütung steigt mit den Jahren

In der Regel steigen Tariflöhne, sodass es stets zu Veränderungen in den Grundvergütungen kommt. Es werden vor allem in den Sparten sich die Löhne erhöhen, wo ein Tarifvertrag zugrunde liegt. Insbesondere ist dies im öffentlichen Dienst der Fall, aber auch in der IG Metall oder bei bestimmten Kliniken. Im öffentlichen Dienst werden hauptsächlich die Tarifverträge des TVöD und des TV-L angewandt, aber auch die Kirchen haben ihre eigenen Tarifverträge, wie die des AVR Diakonie. Ebenso werden Beschäftigte der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Krankenkassen nach bestimmten Tarifverträgen vergütet.

In Sparten, in denen kein Tarifvertrag zugrunde liegt, verändern sich die Gehälter in der Regel nur mäßig. Oft ist dies der Fall, wenn der Mindestlohn angehoben wird oder der Beschäftigte explizit auf den Arbeitgeber zugeht und ihn nach einer Gehaltserhöhung fragt. 

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