Im Jahr 2021 werden in etlichen Branchen die Mindestlöhne steigen. Dazu gehören die Pflege, das Gebäudereiniger-Handwerk, die Branche der Maler und Lackierer, die Elektrohandwerke, das Dachdeckerhandwerk sowie die Branche der Gerüstbauer. Ende September 2021 wird der öffentliche Dienst der Länder (TV-L) in der angestrebten Tarifrunde um eine neue Lohnerhöhung ringen.
Aktueller Mindestlohn wird erhöht
Der Mindestlohn von 9,35 Euro erhöht sich im Rahmen der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro je Zeitstunde brutto. Eine weitere Anhebung auf 9,60 Euro erfolgt zum 01.07.2021, auf 9,82 Euro zum 01.01.2022 und auf 10,45 Euro zum 01.07.2022.
Elektro- und informationstechnische Handwerke
Der Mindestlohn für elektro- und informationstechnische Handwerke stieg laut Mindestentgelt-Tarifvertrag zum 01. Januar 2021 auf 12,40 Euro brutto pro Stunde. Bis zum Jahr 2024 soll der Mindestlohn auf 13,95 Euro pro Stunde steigen.
Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk
Der Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk ist zum 01.01.2021 von 10,80 Euro auf 11,11 Euro pro Stunde gestiegen. Dies entspricht gemäß Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) ein Lohnplus von 2,9 Prozent. Bis 2023 soll die Lohnuntergrenze auf 12 Euro steigen.
Glas- und Fassadenreinigung
In der Lohngruppe der Glas- und Fassadenreinigung gilt ab 01.01.2021 ein Mindestlohn von 14,45 Euro pro Stunde. Damit stieg das Gehalt um 35 Cent.
Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk
Für Gesellen stieg der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk um 50 Cent auf 14,10 Euro zum Jahreswechsel. Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ein Mindestlohn von 12,60 Euro ab 01.01.2021.
Maler und Lackierer
Nach vier Verhandlungsrunden konnte im Maler- und Lackiererhandwerk eine Einigung erzielt werden. Somit steigt der Mindestlohn zum 01.05.2021 in Westdeutschland von 17,15 Euro auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland mit Berlin von 16,52 Euro auf 16,88 Euro. Zudem wird eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro gezahlt. Diese ist steuerfrei und von Sozialabgaben befreit. Sie soll mit der Lohnabrechnung April 2021 ausgezahlt werden. Die Auszubildendenvergütung steigt in zwei Stufen. Die Laufzeit des neuen Mindestlohnes ist bis zum 31. Mai 2022.
Tabelle: Branchenmindestlohn für Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk
Arbeitnehmer | Mindestlohn | Anstieg |
Gelernte | 13,80 Euro | 2,2 % |
Ungelernte | 11,40 Euro | 2,7 % |
Tabelle: Ausbildungsvergütung
Gehalt | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
seit dem 01.08.2020 | 680 Euro | 750 Euro | 915 Euro |
ab dem 01.08.2021 | 710 Euro | 780 Euro | 945 Euro |
ab dem 01.08.2022 | 740 Euro | 815 Euro | 980 Euro |
Quelle: IG Bau
Änderung der Fälligkeit des Pflege-Mindestlohnes
Der Pflege-Mindestlohn wird für Pflegekräfte bis 2022 bundeseinheitlich steigen. Dadurch ergeben sich andere Fälligkeiten zur Lohnzahlung.
Tabelle: Höhe des Pflegemindestlohns
Arbeitnehmer | bis zum 01.07.2021 | bis zum 01.04.2022 |
Pflegehilfskräfte | - | 2.175 Euro |
qualifizierte Pflegehilfskräfte | - | 2.288 Euro |
Pflegefachkräfte | 2.600 Euro | 2.669 Euro |
Veränderte Fälligkeiten des Pflegemindestlohns
Bis einschließlich April 2021 muss der neue Mindestlohn für Pflegemitarbeiter bis zum 15. des folgenden Monats gezahlt werden. Danach ab Mai 2021 ist das Mindestentgelt bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass Samstag und Sonntag keine Bankarbeitstage sind. So ist der letzte Bankarbeitstag im Mai der 31.05.2021, im Juni 2021 der 30.06. und im Juli der 30.07.2021. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn für eine Pflegekraft bis spätestens zu diesem Zeitpunkt, sprich zum letzten Bankarbeitstag, auf dem Konto des Arbeitnehmers sein muss. Die Zahlung muss somit spätestens zum 28. eines jeden Monats erfolgen, um die Frist zu wahren. Verspätungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Neuer Mindestlohn für die Altenpflege
In der Altenpflege wird es im Jahr 2021 ebenfalls zu höheren Mindestlöhnen kommen. So steigen die Löhne ab dem 01. April 2021 im Bereich Ost auf 12,20 Euro und im Bereich West auf 12,50 Euro für Pflegehilfskräfte an. Für Fachkräfte steigt das Gehalt auf einheitlich 15 Euro ab 01.07.2021. Die Ost-West-Angleichung wird zum 01.09.2021 vollzogen. Dann steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege für Hilfskräfte auf 12,50 Euro. Für Pflegefachkräfte erhöht sich der Mindestlohn zum 01.04.2022 auf 15,40 Euro. Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 01.04.2022 für qualifizierte Pflegekräfte auf bundeseinheitliche 13,50 Euro.
Übersicht des Mindestlohns in der Altenpflege
Neuer Mindestlohn ab | Ost | West | Bemerkungen |
01.04.2021 | 12,20 EUR | 12,50 EUR | Pflegehilfskräfte |
01.07.2021 | 15,00 EUR | 15,00 EUR | Pflegefachkräfte |
01.09.2021 | 12,50 EUR | 12,50 EUR | Ost-West-Angleichung Pflegehilfskräfte |
01.04.2022 | 15,40 EUR | 15,40 EUR | Pflegefachkräfte |
01.04.2022 | 13,50 EUR | 13,50 EUR | qualifizierte Pflegekräfte |
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