2025
2025
Startseite
News
Kontakt
Feedback
Startseite
ÖD NEWS
TV-A Test
Suchen
Suchen
TV-A Test
Details
Geschrieben von:
Frank
Kategorie:
Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 30. September 2026
Zugriffe: 405
TV-A Test
Gehaltsrechner TV-A 2030
Version
Entgeltgruppe
Stufe
Arbeitszeit
%
Monatliches Brutto Einkommen
i
Ihr Bruttoeinkommen:
Hier tragen Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein, sofern Sie eine aus den Besoldungs- bzw. Entgelttabellen abweichende Vergütung erhalten. Sollte Ihr Bruttoeinkommen dem Tabellenwert entsprechen, so brauchen Sie hier keine Angabe machen.
€
Zusatzversorgung
keine
VBL 1,81% (nur AN - korrekt für Netto)
VBL 1,81% + 0,4% Eigenanteil (2,21%)
VBL-Ost 4,25%
KVBW 0,55%
KVSA 4,80% Sachsen-Anhalt
ZVK-DA 0,5% (Darmstadt)
ZVK Bayern 4,15%
ZVK NRW / KZVK Köln 4,15%
ZVK Baden-Württemberg 4,15%
ZVKR Rheinland-Pfalz / ZVK Saar 4,15%
ZVK Hessen / Hamburg / Thüringen 4,15%
RZVK Köln / KVK / ZVK Hannover 4,15%
Steuerklasse
i
Die Steuerklasse:
Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):
Steuerklasse I:
Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II:
Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III:
Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV:
Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V:
Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI:
Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst).
Ihre Lohnsteuerklasse ist in Ihren ELStAM-Daten (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) hinterlegt und wird automatisch vom Arbeitgeber abgerufen.
1
2
3
4
5
6
Geburtsjahrgang
1906
1907
1908
1909
1910
1911
1912
1913
1914
1915
1916
1917
1918
1919
1920
1921
1922
1923
1924
1925
1926
1927
1928
1929
1930
1931
1932
1933
1934
1935
1936
1937
1938
1939
1940
1941
1942
1943
1944
1945
1946
1947
1948
1949
1950
1951
1952
1953
1954
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
1964
1965
1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Steuerfreibetrag
i
Steuerfreibetrag:
Mit einem Freibetrag nach § 39a EStG sparen Sie monatlich Lohnsteuer und erhalten mehr Netto. Den Antrag stellen Sie online über ELSTER beim Finanzamt - ab 01.11. des Vorjahres bis zum 30.11. des laufenden Jahres. Der Freibetrag wird als elektronisches Merkmal (ELStAM) gespeichert und automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Sie können ihn für bis zu 2 Jahre beantragen.
Als Freibetrag können Sie z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle über dem Pauschbetrag von 1.230 € oder Kosten für Kinderbetreuung eintragen lassen.
Ohne Freibetrag werden die Kosten erst in der Einkommensteuererklärung erstattet - mit Freibetrag monatlich mehr Netto.
€
(Jahres-)Sonderzahlung
i
(Jahres-)Sonderzahlung:
Hier tragen Sie einmalige steuerpflichtige Sonderzahlungen ein, z. B. Jahressonderzahlung, Weihnachtsgeld oder sonstige Einmalzahlungen. Der Betrag wird als Jahreswert berücksichtigt.
€
Zuschläge (monatl.)
i
Bitte geben Sie hier nur steuerpflichtige Zulagen an.
€
Sind Sie in der Kirche?
ja
nein
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Haben Sie Kinder?
nein
ja
Kinder unter 25 (Pflegeversicherung)
i
Pflegeversicherung:
Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unter 25 Jahren. Diese Angabe ist getrennt vom steuerlichen Kinderfreibetrag. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind vermindert sich der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung je Kind um 0,25 Prozentpunkte.
0
1
2
3
4
5 oder mehr
Kinderfreibeträge
i
Den Kinderfreibetrag
entnehmen Sie Ihren ELStAM-Daten. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu (0,5 je Kind). Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden.
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.
Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
5,5
6
Beitrag Krankenversicherung
i
Krankenversicherungssätze:
Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.
Krankenversicherungssatz
2026:
14,6 %
(davon trägt 7,3 % der Arbeitgeber und 7,3 % der Arbeitnehmer) - plus individueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9%)
%
KV-Zusatzbeitrag:
i
Krankenversicherung-Zusatzbeitrag
Hier finden Sie die Zusatzbeiträge mitgliederstarker Krankenkassen
2026 (Ø 2,9%)
:
AOK Baden-Württemberg: 2,99% - AOK Bayern: 2,69% - AOK Bremen/Bremerhaven: 3,29% - AOK Hessen: 2,98% - AOK Niedersachsen: 2,98% - AOK Nordost: 3,50% - AOK Nordwest: 2,99% - AOK Plus: 3,10% - AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 2,47% - AOK Sachsen-Anhalt: 2,89% - Audi BKK: 2,60% - BAHN-BKK: 3,65%
BARMER: 3,29%
Bertelsmann BKK: 3,20% - BKK 24: 4,39% - BKK Diakonie: 3,80% - BKK Linde: 2,99% - Bosch BKK: 3,18% - hkk: 2,59% - IKK Brandenburg und Berlin: 4,35% - IKK classic: 3,40% - IKK gesund plus: 3,39% - IKK Südwest: 3,87% - KKH: 3,78% - Knappschaft: 4,30% - mhplus: 3,86% - Techniker Krankenkasse (TK): 2,69% - TUI BKK: 2,50% - VIACTIV: 4,19% - WMF BKK: 2,85%
%
berechnen
Startseite
News
Kontakt
Feedback