Dienstunfähigkeit bei Beamten und Berufsunfähigkeit im öffentlichen Dienst

Wenn eine Erkrankung dazu führt, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, stellt sich schnell die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Einkommen? Für Beamte gelten andere Regeln als für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Bei Beamten geht es um die Dienstfähigkeit. Arbeitnehmer im TVöD müssen dagegen zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, der Zusatzversorgung und einer privaten BU unterscheiden.

👮 Für Beamte: Dienstunfähigkeit

Bei Beamten wird geprüft, ob die gesundheitlichen Einschränkungen so weit gehen, dass die bisherigen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können.

  • Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
  • Wie wird die Dienstfähigkeit geprüft?
  • Was passiert mit dem Ruhegehalt?
  • Was bedeutet begrenzte Dienstfähigkeit?
Mehr zur Dienstunfähigkeit

👷 Für Beschäftigte: BU & EM

Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gibt es keine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit. Wenn die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, können EM-Rente, VBL und private BU eine Rolle spielen.

  • Wann gibt es eine Erwerbsminderungsrente?
  • Was kann die VBL leisten?
  • Was ist bei einer privaten BU wichtig?
Mehr für TVöD Beschäftigte

Ein Beispiel aus dem TVöD SuE 2026

TVöD SuE S 8b, Stufe 4
Tabellenentgelt ab 1. Mai 2026
Bruttogehalt: 4.503,48 €
Erhöhung: 2,8 % ab 01.05.2026

Wie viel davon tatsächlich auf dem Konto landet, hängt unter anderem von der Steuerklasse, der Krankenversicherung und weiteren persönlichen Angaben ab. Deshalb verzichten wir an dieser Stelle bewusst auf einen festen Nettobetrag.

Die Tabellenentgelte des TVöD wurden zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent erhöht.

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit: Wo liegt der Unterschied?

Merkmal
Beamte
TVöD
Begriff
Dienstunfähigkeit
Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
Grundlage
Beamtenrecht
Gesetzliche Rentenversicherung und gegebenenfalls privater Versicherungsvertrag
Wer entscheidet?
Dienstherr unter Einbeziehung ärztlicher Feststellungen
Deutsche Rentenversicherung beziehungsweise privater Versicherer
Mögliche Leistung
Ruhegehalt nach den geltenden Versorgungsregeln
Erwerbsminderungsrente, VBL und gegebenenfalls BU Rente

Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Beamten?

Nur weil ein Beamter länger krank ist, bedeutet das noch nicht, dass er automatisch als dienstunfähig gilt.

Nach § 26 Beamtenstatusgesetz sind Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.

Das Gesetz nennt außerdem eine Regelung für längere Erkrankungen. Als dienstunfähig kann unter bestimmten Voraussetzungen auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und bei dem nicht damit gerechnet werden kann, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der maßgeblichen Frist wieder vollständig hergestellt wird.

Das bedeutet aber nicht, dass nach drei Monaten Krankheit automatisch der Amtsarzt vor der Tür steht oder sofort die Versetzung in den Ruhestand erfolgt. Vor einer solchen Entscheidung muss unter anderem geprüft werden, ob eine andere Verwendung möglich ist.

Was passiert bei eingeschränkter Dienstfähigkeit?

Es gibt Fälle, in denen ein Beamter seinen Dienst nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann, aber durchaus noch arbeiten kann. Dann kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Dienstfähigkeit infrage.

Nach § 27 Beamtenstatusgesetz ist eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit grundsätzlich zu vermeiden, wenn die Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllt werden können.

Die Arbeitszeit wird dann entsprechend reduziert. Wie sich das finanziell auswirkt, richtet sich nach den jeweiligen beamtenrechtlichen Vorschriften.

Wie wird Dienstunfähigkeit festgestellt?

Wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Beamter seinen Dienst noch ausüben kann, kann der Dienstherr eine ärztliche Untersuchung veranlassen. Dabei geht es nicht nur darum, welche Krankheit vorliegt.

Entscheidend ist vielmehr, welche Auswirkungen die gesundheitlichen Einschränkungen auf die konkrete Tätigkeit haben und ob der Beamte seine Dienstpflichten noch erfüllen kann.

Wer die Untersuchung durchführt und wie das Verfahren genau abläuft, kann je nach Dienstherr und Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Eine pauschale Aussage wie „nach drei Monaten geht es automatisch zum Amtsarzt“ ist deshalb nicht richtig.

Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

Eine einfache Rechnung nach dem Motto „letztes Gehalt minus 10,8 Prozent“ funktioniert hier nicht. Für die Höhe des Ruhegehalts sind mehrere Faktoren entscheidend.

Dazu gehören unter anderem die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Bei Bundesbeamten beträgt der Ruhegehaltssatz grundsätzlich 1,79375 Prozent für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Der Höchstruhegehaltssatz liegt bei 71,75 Prozent.

Bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kann zusätzlich ein Versorgungsabschlag entstehen. Dieser kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 10,8 Prozent betragen.

Wichtig: Für Landesbeamte gelten teilweise eigene Vorschriften. Deshalb sollten Berechnungen immer erkennen lassen, ob sie sich auf den Bund oder ein bestimmtes Bundesland beziehen.

Mindestversorgung: Warum es keinen einheitlichen Betrag für alle Beamten gibt

Bei der Mindestversorgung findet man im Internet häufig einen festen Eurobetrag. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Für Bundesbeamte enthält § 14 Beamtenversorgungsgesetz eigene Regeln. Das Ruhegehalt beträgt grundsätzlich mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ist eine andere Berechnung günstiger, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Mindestversorgung von 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 Euro zur Anwendung kommen.

Bei Landesbeamten muss dagegen das jeweilige Landesrecht betrachtet werden. Deshalb sollte man nicht einfach einen einzigen Betrag als „Mindestversorgung 2026“ für alle Beamten nennen.

Was gilt für Beamte auf Probe?

Bei Beamten auf Probe sieht die Rechtslage etwas anders aus als bei Beamten auf Lebenszeit. Nach § 28 Beamtenstatusgesetz können Beamte auf Probe unter bestimmten Voraussetzungen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Dienstunfähigkeit auf einer Erkrankung oder Beschädigung beruht, die ohne grobes Verschulden bei der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes entstanden ist. Bei einer Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen kann ebenfalls eine Ruhestandsversetzung möglich sein. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Versorgung besteht, hängt deshalb vom konkreten Fall ab.

Was gilt für Beschäftigte im TVöD?

Bei einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wird nicht geprüft, ob er „dienstunfähig“ ist. Der Begriff gehört zum Beamtenrecht. Wenn eine Erkrankung dazu führt, dass dauerhaft nicht mehr gearbeitet werden kann, kann eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung infrage kommen. Zusätzlich kann bei einer bestehenden Versicherung die VBL Betriebsrente eine Rolle spielen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wiederum etwas anderes. Hier entscheidet nicht die Deutsche Rentenversicherung, sondern der Versicherer nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Wann gibt es eine Erwerbsminderungsrente?

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kommt es vor allem darauf an, wie viele Stunden jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente kommt grundsätzlich infrage, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann. Bei drei bis unter sechs Stunden kann grundsätzlich eine teilweise Erwerbsminderungsrente möglich sein. Daneben müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb lässt sich aus einer bestimmten Erkrankung allein noch nicht ableiten, ob später tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Eine feste Summe gibt es auch hier nicht. Die Höhe hängt unter anderem vom bisherigen Versicherungsverlauf und den erworbenen Rentenansprüchen ab. Zum Vergleich: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag der durchschnittliche Zahlbetrag von Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2025 bei 1.091 Euro im Monat. Bei den im Jahr 2025 neu zugegangenen Erwerbsminderungsrenten lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei rund 1.067 Euro.

Diese Beträge sind Durchschnittswerte. Sie sagen nicht voraus, wie hoch die persönliche Erwerbsminderungsrente eines einzelnen Beschäftigten ausfällt.

Was zahlt die VBL bei Erwerbsminderung?

  • Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt und bei der VBLklassik pflichtversichert ist, kann zusätzlich zur gesetzlichen Rente einen Anspruch auf eine Betriebsrente haben.
  • Wie hoch diese ausfällt, lässt sich allerdings nicht einfach anhand der Anzahl der Arbeitsjahre sagen. Entscheidend sind die tatsächlich erworbenen Versorgungspunkte.
  • Bei der VBLklassik wird die Betriebsrente grundsätzlich berechnet, indem die vorhandenen Versorgungspunkte mit dem Messbetrag von 4 Euro multipliziert werden.
  • Bei einer Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Versorgungspunkte für die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt werden. Diese sogenannte Zurechnungszeit kann die spätere Betriebsrente erhöhen.
  • Deshalb sind pauschale Aussagen wie „15 Jahre VBL bringen etwa 210 Euro“ nicht zuverlässig. Zwei Beschäftigte mit derselben Versicherungsdauer können durchaus unterschiedliche Ansprüche haben.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind zwei verschiedene Dinge

Die Begriffe werden im Alltag häufig durcheinandergebracht. Rechtlich handelt es sich aber um unterschiedliche Leistungen. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich darauf geschaut, wie viele Stunden jemand noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es dagegen auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an. Häufig wird geprüft, ob der bisher ausgeübte Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob eine BU Versicherung tatsächlich zahlt, hängt deshalb immer von den konkreten Vertragsbedingungen und der persönlichen Situation ab.

Warum eine private Absicherung interessant sein kann

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die Leistungen aus der Zusatzversorgung können einen wichtigen Teil der Absicherung übernehmen. Ob das Geld im Ernstfall ausreicht, ist allerdings eine andere Frage. Wer seinen Lebensstandard auch bei einer längeren Berufsunfähigkeit möglichst weitgehend erhalten möchte, kann deshalb über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Wie hoch eine solche Absicherung sein sollte, lässt sich nicht für jeden Beschäftigten gleich beantworten. Einkommen, laufende Kosten, vorhandene Rücklagen und bereits bestehende Ansprüche spielen dabei eine Rolle.

FAQ zur Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

1. Bekomme ich als Beamter automatisch Ruhegehalt, wenn ich länger krank bin?
Nein. Eine längere Erkrankung allein führt nicht automatisch zur Versetzung in den Ruhestand. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit erfüllt sind. Außerdem muss geprüft werden, ob eine andere Verwendung oder eine begrenzte Dienstfähigkeit möglich ist.
2. Muss ich nach drei Monaten Krankheit zum Amtsarzt?
Nein, eine automatische Regel gibt es so nicht. Bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit kann der Dienstherr eine ärztliche Untersuchung veranlassen. § 26 Beamtenstatusgesetz nennt außerdem besondere Voraussetzungen für längere Erkrankungen.
3. Was bedeutet begrenzte Dienstfähigkeit?
Kann ein Beamter seine Dienstpflichten noch mindestens während der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine begrenzte Dienstfähigkeit vorliegen. Die Arbeitszeit wird dann entsprechend reduziert.
4. Wie hoch ist die Mindestversorgung 2026?
Das lässt sich nicht mit einem einzigen Betrag für alle Beamten beantworten. Für Bundesbeamte gelten die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes. Bei Landesbeamten müssen die jeweiligen Vorschriften des Bundeslandes berücksichtigt werden.
5. Wie wird die VBL Betriebsrente berechnet?
Bei der VBLklassik wird die Betriebsrente grundsätzlich anhand der erworbenen Versorgungspunkte berechnet. Die Summe der Versorgungspunkte wird mit dem Messbetrag von 4 Euro multipliziert. Bei einer Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Versorgungspunkte berücksichtigt werden.
6. Reicht die Erwerbsminderungsrente aus?
Das hängt vom persönlichen Rentenanspruch und den eigenen finanziellen Verpflichtungen ab. Der durchschnittliche Zahlbetrag von 1.091 Euro im Jahr 2025 ist lediglich ein statistischer Wert und sagt nichts über die Höhe der eigenen Rente aus.
7. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung im öffentlichen Dienst sinnvoll?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die VBL bieten bereits einen gewissen Schutz. Ob darüber hinaus eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist und welche Höhe passen könnte, hängt von der persönlichen Situation und den vorhandenen Ansprüchen ab.

Worauf sollte man bei einer BU oder DU Versicherung achten?

Bei einer privaten Absicherung lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag. Für Beamte kann insbesondere eine echte Dienstunfähigkeitsklausel wichtig sein. Bei Arbeitnehmern kommt es dagegen auf die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Auch Fragen zur Höhe der monatlichen Leistung, zur Laufzeit, zu einer möglichen Arbeitsunfähigkeitsklausel und zu den Voraussetzungen für die Leistung sollten vor dem Abschluss geprüft werden.

Eine bestimmte Versicherung oder einen festen Monatsbetrag kann man dabei nicht seriös für jeden empfehlen. Entscheidend ist, was im eigenen Fall tatsächlich benötigt wird und welche Bedingungen der Vertrag enthält.

Wichtig bei den Angaben auf dieser Seite

Bei Beamten können sich die Regelungen je nach Bund und Bundesland unterscheiden. Auch die Höhe der gesetzlichen Rente und der VBL Betriebsrente hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Die genannten Durchschnittswerte sind deshalb nicht mit einem individuellen Anspruch gleichzusetzen.

Quellen und Stand: Beamtenstatusgesetz, insbesondere §§ 26 bis 28; Beamtenversorgungsgesetz, insbesondere § 14; Deutsche Rentenversicherung, Rentenstatistik 2025; VBL Informationen zur VBLklassik und zur Berechnung der Versorgungspunkte; TVöD Tarifergebnis 2025. Stand: 08/2026.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Versorgungs- oder Versicherungsberatung.