Am 14.12.2010 beschloss die Gewerkschaft ver.di das Forderungspaket für die bevorstehende Tarifverhandlung für den öffentlichen Dienst am 04. Februar 2011. Diese führte allerdings zu keinem Ergebnis.

Am 25. Februar 2011 fand eine zweite Tarifrunde statt, die jedoch bereits nach einer Stunde unterbrochen wurde.

Am 10. März 2011 wurde in der dritten Tarifverhandlung um 19 Uhr die ersehnte Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erzielt. Das Ergebnis war eine Lohnerhöhung von 2,3 Prozent inklusive 360 Euro Einmalzahlung für das Jahr 2011 sowie ab 2012 eine erneute Anhebung des Entgelts um 2,55 Prozent inklusive eines Sockelbetrags von 17 Euro monatlich für die Beschäftigten des TV-L. Auszubildende erhielten im Jahr 2011 eine Einmalzahlung von 120 Euro sowie ab kommendem Jahr einen Sockelbetrag von 6 Euro. Für den Küstenschutz und die Straßenwärter wurde eine Zulage von 25 Euro ab 01. Januar 2012 beschlossen.

Während der Tarifverhandlungen fanden Protestaktionen im öffentlichen Dienst statt, wobei die ersten Warnstreiks in Baden-Württemberg abgehalten wurden. Am 28. Februar, kurz nach der abgebrochenen zweiten Tarifrunde, wurde mit bundesweiten Streiks in Hessen und im Saarland begonnen. Am 03. März 2011, einen Tag vor der Erzielung des Tarifergebnisses, lag die Quote der Beteiligung an den Protestaktionen bei etwa 45.000 Beschäftigten, darunter auch Beamte und Lehrer.

Einsatztage des TVöD und TV-L

Anfang des Jahres wurden die Einsatztage im öffentlichen Dienst begonnen. Diese starteten am 24. Januar und endeten am 28. Januar 2011. Dabei wurde über verschiedene Berufe im öffentlichen Dienst des TVöD und TV-L informiert, insbesondere über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Belastungen und die Weiterbildungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel über das Berufsbild eines Polizeibeamten, eines Arztes oder eines Lehrers.

Tarifergebnis des TV-L

Am 01. April 2011 wurde das im März erzielte Tarifergebnis zum Teil  nur für die Auszubildenden und die Beschäftigten des TV-L durchgesetzt. Die angekündigte Übertragung auf die Beamten bleibt zunächst aus. Erste Verzögerungen bei der Durchsetzung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten treten im Land Berlin auf.
Beamtenrechtliche Regelaltersgrenze, Streikrecht für Beamte und Lebensaltersstufen des BAT ###

Am 21. Juli 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze und gut einen Monat später, am 22. August 2011 wurde das bis dato eingeräumte gerichtliche Streikrecht für die Beamten bzw. für Lehrer durch das Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt.

Am 30. September 2011 urteilt der Europäische Gerichtshof, dass die Lebensaltersstufen im Bundesangestelltentarif (BAT) rechtswidrig sind.

Weihnachtsgeld für Beamte, Soldaten und Bundesrichter

Am 05. Oktober 2011 wurde für die Beamten, Soldaten und Richter im Bund das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von der Regierung beschlossen.