Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant ein neues Gesetz zum Schutz gegen Jobverlust für Arbeitnehmer. Das neue Gesetz soll Beschäftigte im Falle von Konjunktureinbrüchen den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtern. Kündigungen aufgrund schwächelnder Auftragslage sollen somit erheblich minimiert werden.

Wann Kurzarbeitergeld gezahlt wird

Kurzarbeitergeld wird immer dann gezahlt, wenn die Arbeitszeit wegen eines Konjunktureinbruchs oder sonstigen Ereignisses vorübergehend reduziert wird. Den Beschäftigten wird dann die Lohndifferenz von mindestens 60 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt. Bereits während der Finanzkrise 2008 hatte Kurzarbeitergeld einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen verhindert. Experten gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten vermehrt zu Anträgen auf Kurzarbeitergeld kommen wird. Das neue Gesetz des Bundesarbeitsministers würde eine Erleicherung bei der Beantragung bringen.

Weiterbildungen sollen höher bezuschusst werden

Zudem sollen die Zuschüsse für Weiterbildungen höher ausfallen. Bisher übernimmt die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungskosten nur anteilig. Heil plant die Aufstockung der Zuschüsse, um Arbeitnehmern eine Verbesserung der Qualifizierung zu erleichtern.

Beschäftigte ohne Perspektive im Unternehmen

Für Beschäftigte, die auf Dauer keine Perspektive im Unternehmen haben, plant der Arbeitsminister die Finanzierung der Beschäftigten zunächst teilweise durch öffentliche Förderungen. Dabei soll es Zuschüsse für Weiterbildungen und zum Entgelt geben.

Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen

Weiterhin sollen Sozialversicherungsbeiträge für alle Arbeitnehmer übernommen werden, die wegen einer Konjunkturschwäche Kurzarbeitergeld beziehen und sich zudem in einer Weiterbildung befinden.

Quelle: spiegel.de