Wie fast jeden Monat gibt es auch im kommenden Juli etliche Neuerungen zu verzeichnen. Dieses Mal treten Änderungen bei der Rentenhöhe, beim Briefporto, beim Kindergeld, bei den Pfändungsgrenzen und für Midijobber ein.

Renten steigen zum 01.07.2019

In Westdeutschland steigen die Renten zum 01.07.2019 um 3,18 %, im Osten um 3,91 %. Dies bedeutet, dass sich eine Rente von 1.000 € um 31,80 € im Westen und 39,10 € im Osten erhöht. Von der Rentenerhöhung profitieren rund 21 Millionen Rentner deutschlandweit.

Briefporto erhöht sich

Zum 01. Juli 2019 will die Deutsche Post ihre Preise für das Versenden von Briefen deutlich anheben.

So sollen für Inlandssendungen ab Juli folgende Preise gelten:

  • Postkarte: 0,60 € (bisher 0,45 €)
  • Standardbrief (bis 20 Gramm): 0,80 € (bisher 0,70 €)
  • Kompaktbrief (bis 50 Gramm): 0,95 € (bisher 0,85 €)
  • Großbrief (bis 500 Gramm): 1,55 € (bisher 1,45 €)
  • Maxibrief (bis 1000 Gramm): 2,70 € (bisher 2,60 €)
  • Maxibrief (bis 2000 Gramm): 4,90 € (bisher 4,80 €)

Für die alten Briefmarken wird es Ergänzungsmarken geben, die dann genutzt werden können. Die neuen Preise sollen dann längstens bis 2021 gelten.

Kindergeld steigt

Zum 01.07.2019 steigt das Kindergeld um 10 €. So werden ab dem kommenden Monat

  • für das erste und zweite Kind 204 €
  • für das dritte Kind 210 €
  • und für das vierte Kind 235 €

gezahlt.

Frist für Abgabe der Steuererklärung auf 31. Juli verlängert

Bisher war man verpflichtet, seine Einkommenssteuererklärung zum 31.05. für das Vorjahr abzugeben. Nun wurde die Frist auf den 31. Juli verlängert. Seit diesem Jahr können Verbraucher ihre Steuererklärung also auch nach dem 31.05. aber vor dem 31.07. abgeben. Wer sich nicht an die Frist hält, muss mit einer Strafzahlung von mindestens 25 € für jeden überzogenen Monat rechnen.

Lohnobergrenze für Midijobber steigt

Midijobber können ab Juli bis zu 1.300 € brutto verdienen, ohne dabei die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Dies heißt konkret, dass für Midijobber die 850 €-Grenze auf 1.300 € angehoben wird. Bis zu dieser Grenze gelten weiterhin die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge. Des Weiteren erwerben Midijobber mit der Änderung die volle Rentenanwartschaft.

Pfändungsgrenzen werden erhöht

Zum 01.07.2019 werden die Pfändungsgrenzen um etwa 4 % angehoben. Dadurch können Personen, die eine Pfändung auf dem Konto haben, 4 % mehr Geld als sonst abheben.  Gemäß der Verbraucherzentrale NRW sollen Verbraucher ab Juli 1.179,99 € pro Monat erhalten können. Verbraucher mit einem Pfändungsschutzkonto erhalten künftig 1.178,59 €.

Sommerferien starten

In vielen Bundesländern starten die Sommerferien im Juli. Bisher sind bereits Berlin, Brandenburg und Hamburg in die Sommerferien gestartet. Hier eine Übersicht der Ferienzeiten über die kommenden Bundesländer:

  • Baden-Württemberg: 29.07. – 10.09.
  • Bayern: 29.07. – 09.09.
  • Bremen: 04.07. – 14.08.
  • Hessen: 01.07. – 09.08.
  • Mecklenburg-Vorpommern: 01.07. – 10.08.
  • Niedersachsen: 04.07. – 14.08.
  • Nordrhein-Westfalen: 15.07. – 27.08.
  • Rheinland-Pfalz: 01.07. – 09.08.
  • Saarland: 01.07. – 09.08.
  • Sachsen: 08.07. – 16.08.
  • Sachsen-Anhalt: 04.07. – 14.08.
  • Schleswig-Holstein: 01.07. – 10.08.
  • Thüringen: 08.07. – 17.08.

Berlin testet solidarisches Grundeinkommen

Berlin will zum 01.07.2019 das soldidarische Grundeinkommen für zunächst 5 Jahre testen. Das Modell ist an ein Beschäftigungsverhältnis gekoppelt. So sollen vorerst von der Arbeitsagentur 250 arbeitslose Personen ausgewählt werden, die noch nicht länger als ein Jahr ohne Job und / oder kaum vermittelbar sind. Diese 250 Personen sollen dann in staatliche und öffentlich geförderte Einrichtungen und Institutionen tätig werden.  Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarifentgelt oder dem Mindestlohn. Tätigkeitsfelder können dabei als Hausmeister, Hilfskraft und als Mobilitätsbegleiter sein. Sollte sich das Modell positiv entfalten, soll die Anzahl der Beschäftigten auf 1.000 ausgeweitet werden.

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