Auch im September 2019 gibt es wieder wichtige Änderungen zu verzeichnen. Dieses Mal betrifft es Sparer, Asylbewerber, das Online-Banking, Kitagebühren und den Paketversand.

Asylleistungen werden gekürzt

Zum 01. September werden für Asylbewerber die Leistungen gekürzt, in dem Stromkosten und Wohnungsinstandhaltungskosten nicht mehr übernommen werden. Gemäß dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz stehen künftig Asylbewerbern folgende Leistungen zu:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende nicht in einer Sammelunterkunft: 344 € (früher 354 €)
  • Paare in einer Gemeinschaftsunterkunft: 310 € (früher 318 €)
  • Erwachsene Kinder unter 25 Jahren im Haus der Eltern: 275 € (früher 284 €)
  • Kinder von 14 - 17 Jahren: 275 € (früher 276 €)
  • Kinder von 6 - 13 Jahren: 268 € (früher 242 €)
  • Kinder bis 5 Jahren: 214 € (unverändert)

Online-Banking soll sicherer werden

Die neue Zahlungsdiensterichtlinie "PSD2" soll zum 14. September 2019 in Kraft treten. Mit dieser neuen Regelung wird die alte iTAN-Liste abgeschafft und durch eine zweifache Authentifizierung ersetzt Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ermöglicht einen Login beim Online-Banking durch einen Benutzernamen, einer PIN-Nummer und einer Kontonummer, in einem weiteren Schritt wird nun jedoch noch eine zweite Authentifizierung angehängt. Dies kann beispielsweise eine mit einem Generator erzeugte chipTAN sein. Neu wird auch sein, dass Drittanbieter auf das Girokonto zugreifen können, wenn eine Zustimmung des Kontoinhabers vorab erfolgte.

Neuer Abgastest ab September

Der neue Abgastest WLTP tritt ab 01. Setember in Kraft. Dabei wurden alte Regelungen ergänzt oder durch neue ersetzt.

Filme und Serien auf Youtube kostenfrei abspielbar

Ab 24. September 2019 können Filmbegeisterte auf Youtube kostenfrei Filme abspielen, die früher nur von Premium-Abonutzern einsehbar waren. Allerdings muss mit Werbeeinblendungen gerechnet werden, sofern kein Premium-Abo besteht.

Bayern zahlt Hebammen 5000 Euro Startgeld

In Bayern sollen künftig ab September Hebammen 5000 Euro erhalten, wenn sie sich im Freistaat freiberuflich niederlassen. Das Startgeld soll einmalig gezahlt werden.

München streicht Kita-Gebühren

München streicht zum 01. September 2019 die Kita-Gebühren für Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr unabhängig vom Einkommen. Ein Krippenplatz für Kinder von 0 bis 3 Jahren soll künftig nur Gebühren nach sich ziehen, wenn das Einkommen höher als 50.000 Euro liegt. Es werden alle Kita-Plätze von dieser neuen Regelung betroffen sein, die als städtische Einrichtungen oder als freigemeinnütziger Träger gekennzeichnet sind.

Negativzinsen auch für Sparer?

Am 12. September 2019 könnte bei der EZB die Entscheidung fallen, ob Banken einen Strafzins von mehr als 0,4 % zahlen müssen, wenn sie weiterhin Geld bei der EZB einlagern wollen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sparer mit einer Sparsumme von weniger als 100.000 Euro ebenso mit Strafzinsen rechnen müssen.

Paketdienst DHL verlangt von Geschäftskunden ab September Mautzuschlag

Ab September will die DHL für Geschäftskunden einen Mautzuschlag von künftig 10 Cent pro Paket erheben. Ob diese an den Endverbraucher weitergegeben werden, ist noch unklar.



Quelle: focus.de