Ab dem 01. Januar 2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf. Dabei haben minderjährige und auch volljährige Trennungskinder in Deutschland Anspruch auf eine höhere Unterhaltszahlung. Demnach steigt der niedrigste Satz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 378 Euro. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 434 Euro. Kinder mit einem Alter von 12 bis 18 Jahren erhalten 507 Euro pro Monat.

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2021 berechnen

  • Die Düsseldorfer Tabelle ist maßgebend bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts für Kinder nach einer Trennung beider Elternteile
  • Die Düsseldorfer Tabelle ist auf dem Stand vom 1. Januar 2021
  • Der Kindesunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle kann nicht als verbindlicher Zahlbetrag gehalten werden. Die Höhe des Unterhalts ergibt sich nach Abzug bestimmter Freibeträge und des monatlich gezahlten Kindergeldes
  • Der aktuelle Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt für Kinder bis zum 21. Lebensjahr bei 1.160 Euro. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige gilt ein Selbstbehalt von 960 Euro. Bei volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.400 Euro.
  • Ein Unterhaltsrechner kann zur Ermittlung des Unterhalts herangezogen werden. Trennung Unterhalt kostenlos berechnen funktioniert nur mit Tabellen und einer eigenständigen Berechnung anhand eines Unterhaltsrechners. Dieser liefert jedoch nur Richtwerte.
  • Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2021 bei 8.388 Euro für beide Elternteile.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich im Jahr 2021 auf 9.744 Euro.

Neue Bedarfssätze zur Berechnung für den Unterhalt

Ab 01. Januar 2021 müssen Unterhaltspflichtige mehr zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle gibt über die Unterhaltspflicht Aufschluss, hat jedoch keine Gesetzeskraft. Sie gilt lediglich als Richtlinie.

» Düsseldorfer Tabelle 2021 zum Downloaden

Düsseldorfer Tabelle 2021: Kindesunterhalt

Bitte zu beachten: Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.

Einkommen Altersstufe Prozentsatz Kontrollsatz
0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18 % %
bis 1.900 393 451 528 564 100 960/ 1.160
1.901 - 2.300 413 474 555 593 105 1.400
2.301 - 2.700 433 497 581 621 110 1.500
2.701 - 3.100 452 519 608 649 115 1.600
3.101 - 3.500 472 542 634 677 120 1.700
3.501 - 3.900 504 578 676 722 128 1.800
3.901 - 4.300 535 614 719 768 136 1.900
4.301 - 4.700 566 650 761 813 144 2.000
4.701 - 5.100 598 686 803 858 152 2.100
5.101 - 5.500 629 722 845 903 160 2.200

Quelle: OLG Düsseldorf

» Unterhaltsrechner: Berechnung der Düsseldorfer Tabelle


Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle

Bei den nachfolgenden Tabellen handelt es sich um Zähltabellen, bei denen der jeweilige Kindergeldanteil bereits abgezogen worden ist. Der Kindergeldanteil stellt das hälftige Kindergeld bei Minderjährigen dar. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll angerechnet. Die Tabellen sind ab dem 01. Januar 2021 gültig. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Vergleiche auch: BGBl. I 2015, 1202 ff.

Tabelle Zahlbeträge 1. und 2. Kind

Einkommen Altersstufe Prozentsatz
  0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18 %
bis 1.900 283,5 341,5 418,5 345 100
1.901 - 2.300 303,5 364,5 445,5 374 105
2.301 - 2700 323,5 387,5 471,5 402 110
2.701 - 3.100 342,5 409,5 498,5 430 115
3.101 - 3.500 362,5 432,5 524,5 458 120
3.501 - 3.900 394,5 468,5 566,5 503 128
3.901 - 4.300 425,5 504,5 609,5 549 136
4.301 - 4.700 456,5 540,5 651,5 594 144
4.701 - 5.100 488,5 576,5 693,5 639 152
5.101 - 5.500 519,5 612,5 735,5 684 160
Ab 5.501 Fallorientiert

Zahltabelle 3. Kind

Einkommen Altersstufe Prozentsatz
  0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18 %
bis 1.900 280,5 338,5 415,5 339 100
1.901 - 2.300 300,5 361,5 442,5 368 105
2.301 - 2.700 320,5 384,5 468,5 396 110
2.701 - 3.100 339,5 406,5 495,5 424 115
3.101 - 3.500 359,5 429,5 521,5 452 120
3.501 - 3.900 391,5 465,5 563,5 497 128
3.901 - 4.300 422,5 501,5 606,5 543 136
4.301 - 4.700 453,5 537,5 648,5 588 144
4.701 - 5.100 485,5 573,5 690,5 633 152
5.101 - 5.500 516,5 609,5 732,5 678 160
Ab 5.501 Fallorientiert

Tabelle Zahlbeträge ab 4. Kind

Einkommen Altersstufe Prozentsatz
  0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18 %
bis 1.900 268 326 403 314 100
1.901 - 2.300 288 349 430 343 105
2.301 - 2.700 308 372 456 371 110
2.701 - 3.100 327 394 483 399 115
3.101 - 3.500 347 417 509 427 120
3.501 - 3.900 379 453 551 472 128
3.901 - 4.300 410 489 594 518 136
4.301 - 4.700 441 525 636 563 144
4.701 - 5.100 473 561 678 608 152
5.101 - 5.500 504 597 720 653 160
Ab 5.501 Fallorientiert

Tabelle: Mindestunterhalt in Prozent

Altersstufen des Kindes Mindestunterhalt in Prozent
Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres   87 %
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 100 %
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 117 %
Ab dem 18. Lebensjahr 117 %


Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Personen 2021

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt
Kinder bis 21 Jahre im Haushalt eines Elternteils lebend, unterhaltspflichtige Person ist erwerbstätig 1.160 €
Kinder bis 21 Jahre im Haushalt eines Elternteils lebend, unterhaltspflichtige Person ist nicht erwerbstätig 960 €
Andere volljährige Kinder 1.400 €
Ehegatte oder Mutter / Vater eines nichtehelichen Kindes 1.280 €
Eigene Eltern 2.000 €