Mit dem Besoldungsrechner Baden Württemberg 2028 können Beamtinnen und Beamte ihre voraussichtlichen Bezüge für das Jahr 2028 berechnen. Die tatsächlichen Bezüge können abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und weiteren Zulagen oder Abzügen abweichen.
Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2028: Die wichtigsten Fakten
Der Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2028 berücksichtigt die ab dem 1. Januar 2028 geltenden Besoldungswerte. Die wichtigsten Änderungen und Eckdaten im Überblick:
| Bereich | Wichtige Angaben |
|---|---|
| Gültig ab | 01.01.2028 |
| Besoldungserhöhung | +1,0 % ab 01.01.2028 |
| Anwärtergrundbeträge | + 30 Euro ab 01.01.2028 |
| Familienzuschlag | Der kinderbezogene Teil für das 3. und jedes weitere Kind ist von der linearen Erhöhung ausgenommen. |
| Vorherige Erhöhungen | + 2,82 % ab 01.04.2026 und weitere + 2,0 % ab 01.03.2027 |
Wichtig: Die Erhöhung um 1,0 % gilt nicht für sämtliche Bestandteile des Familienzuschlags. Der kinderbezogene Teil für das dritte und jedes weitere Kind ist von dieser linearen Erhöhung ausgenommen.
Die Angaben beziehen sich auf die vorgesehene Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2028.