Mit dem Besoldungsrechner Baden Württemberg 2027 können Beamtinnen und Beamte ihre voraussichtlichen Bezüge für das Jahr 2027 berechnen. Grundlage sind die ab dem 1. März 2027 geltenden Besoldungssätze des Landes Baden Württemberg.
Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2027: Die wichtigsten Fakten
Der Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2027 berücksichtigt die ab dem 1. März 2027 geltenden Besoldungswerte. Die wichtigsten Änderungen und Eckdaten im Überblick:
| Bereich | Wichtige Angaben |
|---|---|
| Gültigkeitszeitraum | 01.03.2027 bis 31.12.2027 |
| Besoldungserhöhung | + 2,0 % ab 01.03.2027 |
| Anwärterbezüge | + 60 Euro ab 01.03.2027 |
| Familienzuschlag | Der kinderbezogene Teil für das 3. und jedes weitere Kind ist von der Erhöhung ausgenommen. |
| Weitere Erhöhung | + 1,0 % ab 01.01.2028 |
Wichtig: Die Erhöhung um 2,0 % gilt nicht für sämtliche Bestandteile des Familienzuschlags. Der kinderbezogene Teil für das dritte und jedes weitere Kind ist von dieser Erhöhung ausgenommen.
Die Angaben beziehen sich auf die geplante Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg ab dem 1. März 2027.