In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mit rund 70 Millionen Personen, sprich 90 Prozent der Bürger, der überwiegende Teil der Arbeitnehmer und Beschäftigten im öffentlichen Dienst versichert. Die meisten Beschäftigten gehören der Innungskrankenkassen (IKK), der Ortskrankenkassen (AOK) und der Betriebskrankenkassen (BKK) an. Ein kleiner Teil bildet eine Ausnahme, denn dieser ist in der Privaten Krankenversicherung (PKV) privat versichert.


Wie funktioniert die GKV?

Die Beiträge der GKV richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Es tritt sozusagen ein Solidarprinzip ein. Alle gezahlten Beiträge fließen einem gemeinsamen Gesundheitsfonds der Krankenkassen zu. Im Gegenzug erhalten alle Versicherten die medizinisch notwendigen Leistungen. 

In der GKV können Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Aktuell betrifft dies etwa 16 Millionen Menschen in Deutschland. Für sie bestehen ebenso alle medizinisch notwendigen Leistungen.

Pflichtversichert in der GKV sind das Personen, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2021 5.362,50 Euro pro Monat) und über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2021 450 Euro pro Monat) liegt. Dazu gehören häufig Studenten, Rentner und Menschen mit Behinderungen.

Wie hoch ist der Beitrag 2023?

Der Krankenkassenbeitrag liegt 2023 bei 14,6 Prozent des Einkommens. Zuzüglich kann ein individueller Zusatzbeitrag erhoben werden. Dieser schwankt je nach Bundesland und Krankenkasse. So kann ein gesamter Krankenkassenbeitrag zuzüglich des Zusatzbeitrages zwischen 14,95 Prozent und 17,1 Prozent entstehen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2023 bei rund 1,3 Prozent. 

Wann besteht eine Versicherungsfreiheit?

Eine Versicherungsfreiheit besteht bei einem Einkommen, das über die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt. Im Jahr 2023 liegt diese bei 66.600 Euro (beziehungsweise 5.550 Euro monatlich). Sollte nun das Gehalt höher liegen, so kann sich der Beschäftigte entweder privat versichern oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Wird der Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der GKV auf eine Beendigung der gesetzlichen Versicherung erklärt, so kann ein sofortiger Wechsel in die PKV erfolgen. Sollte der Austritt nicht erklärt werden, so wird die bisherige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt.

Welche Kassenarten gibt es?

In Deutschland gibt es aktuell folgende Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK): diese bestehen regional und können sich über verschiedene Bundesländer erstrecken 
  • Innungskrankenkassen (IKK): eine Gründung ist von Handwerksinnungen mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen möglich. Auch sie sind regional tätig.
  • Betriebskrankenkassen (BKK): diese Kassenart wird von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegründet. Eine Öffnung ist auch für Betriebsfremde möglich.
  • Ersatzkassen (EK): sie sind im Dachverband Verband der Ersatzkassen (vdek) organisiert und entstanden aus Selbsthilfevereinigungen
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Diese Kasse ist für Landwirte und ihre Familien geeignet. In ihr sind auch Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte versichert.
  • Knappschaft (seit 2008 Knappschaft Bahn See KBS): für alle Arbeitnehmer geöffnet

Beispiel für eine Berechnung der GKV

  • Grundgehalt brutto: 3.182,23 €
  • Lohnsteuerabzug: - 428,58 €
  • Kirchensteuer: - 34,28 €
  • Rentenversicherung: - 295,95 €
  • Gesetzliche Krankenversicherung AOK (14,6 % , 1,3 %): - 251,40 €
  • Pflegeversicherung: - 59,67 €
  • Arbeitslosenversicherung: - 38,19 €
  • Abzüge gesamt: - 1.108,07 €
  • Nettogehalt: 2.074,16 €