Was ändert sich mit der Einführung der Mütterrente?

Mütter, die vor dem Jahr 1992 Kinder bekommen und diese erzogen haben, erhalten pro Monat zusätzlich zu ihren bestehenden Rentenpunkten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind. Dies entspricht einen Geldwert von 32,03 Euro in den alten Bundesländern und 30,69 Euro in den neuen Bundesländern (Bruttowerte). Über das Jahr summiert, ergeben 12 Rentenpunkte einen Zusatzbetrag von 384,36 Euro in den alten Bundesländern und 368,28 Euro in den neuen Bundesländern. Mütter und gegebenenfalls Väter, die noch nicht in den Ruhestand eingetreten sind, erhalten ein weiteres Kindererziehungsjahr auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Auszahlung der Mütterrente zum 01.01.2019 noch unklar

Ab 01. Januar 2019 sollen etwa drei Millionen Mütter und Väter von vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern das dritte Erziehungsjahr anerkannt bekommen. Mit dieser Anerkennung würden sie Eltern von später geborenen Kindern gleichgestellt werden. Allerdings ist wegen angeblicher technischer Unklarheiten eine Auszahlung 2019 noch nicht garantiert, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte: "Die Umsetzung der Mütterrente II ist sehr aufwendig und benötigt einen ausreichenden Vorlauf. Da nach Einschätzung der Rentenversicherung sehr kurzfristig nicht feststeht, wie die geplante Mütterrente ausgestaltet wird, würde danach eine Umsetzung zum 1.1.2019 nicht möglich sein."

Infografik Mütterrente: Kindererziehung von 1 Kind vor dem Jahr 1992

Muetterrente 1 Kind

 

Infografik: Mütterrente: Kindererziehung von 2 Kindern vor dem Jahr 1992

Muetterrente 2 Kinder

 

Infografik: Mütterrente: Kindererziehung von 3 Kindern vor dem Jahr 1992

Muetterrente 3 Kinder

 Infotabelle: Staffelung der Mütterrente 2018

West 1 Kind
2 Kinder
3 Kinder

Ab 01. Juli 2014

32,03 € / Monat

64,06 € / Monat 96,09 € / Monat
Ost 1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
Ab 01. Juli 2014 30,69 € / Monat 61,38 € / Monat 92,07 € / Monat

Was ist der Hintergrund der Einführung der Mütterrente?

Prinzipiell gesehen, soll die Mütterrente die Erziehungszeit vor dem Jahr 1992 stärker honorieren. Grund dafür ist die schwächere Infrastruktur, die damals vorgeherrscht hatte.  Viele Mütter und Väter konnten ihren Nachwuchs nicht in dem Umfang betreuen lassen, wie es heute der Fall ist. Aktuell gibt es für Mütter und Väter ein breiteres Spektrum an Betreuungsmöglichkeiten. Somit können sich die Eltern mehr und mehr auf ihren Beruf konzentrieren. Vor dem Jahr 1992 war dies vielerorts nicht möglich. Somit mussten viele Elternteile ihre Arbeit aufgeben oder zumindest unterbrechen bis die Kinder alt genug waren, um in die Schule zu gehen oder ein paar Stunden allein zu bleiben. Diese Zeiten der Erziehung soll mit der Mütterrente stärker honoriert werden.

Wem steht die Mütterrente zu?

Mütterrente erhalten alle Frauen und auch in einigen bestimmten Fällen Männer, die vor dem Jahr 1992 Kinder zur Welt gebracht haben. Insgesamt betrifft dies bundesweit rund 9,5 Millionen Frauen im Jahr 2014.

Jährliche Ausgaben für den Staat

Aktuell liegen die Kosten für die Mütterrente pro Jahr bei rund 6,7 Milliarden Euro. In den nächsten Jahren kann dieser Betrag ohne eine Anhebung der Beitragssätze in der Rentenversicherung finanziert werden.
Ab dem Jahr 2019 will sich ebenso der Bund mit finanziellen Mitteln an die Kosten der Mütterrente beteiligen.

Quelle: rentenpaket.de