Das Gesetz zur Grundrente tritt mit dem Beschluss des Bundestags am 2. Juli 2020 sowie der Billigung des Bundesrats am 3. Juli 2020 am 1. Januar 2021 in Kraft. Arbeitnehmer und Rentner müssen nichts unternehmen, denn die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch auf Grundrente automatisch. Die Auszahlung erfolgt erstmals Mitte 2021. 


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Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag, der zur gesetzlichen Rente gezahlt wird. Der Grundrentenzuschlag wird aus Steuermitteln bezogen und wird als Aufstockung der Altersrente genutzt.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Anspruch haben alle Personen, die mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe zu erhalten, sind 35 Grundrentenzeiten nötig. Ab 33 Jahren Grundrentenzeiten beginnt der Übergangsbereich.

Was gehört zu den Grundrentenzeiten?

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit
  • Kindererziehungszeiten
  • Pflegezeiten
  • Zeiten bei Krankheit mit Leistungsanspruch
  • Zeiten bei Rehabilitation mit Leistungsanspruch
  • Ersatzzeiten

Was wird nicht zu den Grundrentenzeiten gezählt?

  • Zeiten der Schulausbildung
  • Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ohne eigene Beitragszahlung
  • freiwillige Beiträge
  • Zeiten bei Bezug von Arbeitslosengeld I
  • Zeiten bei Bezug von Arbeitslosengeld II

Gelten Auslandszeiten als Grundrentenzeiten?

Auch Auslandszeiten gelten als Grundrentenzeiten, sofern Deutschland mit dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat oder dieses zur EU gehört. Ausgenommen sind die USA und die Türkei. Diese Länder werden nicht bei den Grundrentenzeiten berücksichtigt.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Die Grundrente wird individuell berechnet. Dazu werden auf Basis der Rentenberechnung die Entgeltpunkte angehoben. Die Berechnung des Grundrentenzuschlags erfolgt aus allen Grundrentenzeiten, in denen das Gehalt mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland (3.595 Euro monatlich; Einkommen bis monatlich 1.317 Euro wird nicht angerechnet.) betragen hat. Sofern der eigene Lohn darunter liegt, wird dieser nicht mit berücksichtigt. Zudem darf der Lohn nicht höher als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen. 

Die Berechnung im Detail:

  1. Aus allen Zeiten mit mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland werden die zugehörigen Entgeltpunkte zusammengerechnet.
  2. Daraus wird ein Durchschnittswert gebildet.
  3. Der Durchschnittswert wird verdoppelt.
  4. Erhält man nach der Verdoppelung mehr als 0,8 Entgeltpunkte jährlich, wird der Wert auf 0,8 Punkte begrenzt.
  5. Dabei beträgt der Wert für die Grundrente 0,8 Entgeltpunkte abzüglich dem Durchschnittswert.
  6. Von dem errechneten Wert werden nun noch einmal 12,5 % abgezogen.
  7. Jetzt ist der Jahreswert ermittelt, der mit höchstens 35 multipliziert wird.

Wie erfolgt die Staffelung des Grundrentenzuschlags?

Die Staffelung des Grundrentenzuschlags von 33 bis 35 Jahren erfolgt:

  • bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes
  • bei 35 und mehr Jahren 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die ersten Auszahlungen des Grundrentenzuschlags sollen Mitte 2021 starten. Bis dahin sollen die ersten Grundrentenbescheide für alle diejenigen Rentner versandt werden, die ab Mitte 2021 in Rente gehen. Alle anderen Rentner erhalten ihre Bescheide nach und nach bis Ende 2022.

Wird die Grundrente auch ins Ausland gezahlt?

Die Grundrente wird auch ins Ausland gezahlt. Sie ist demnach ortsunabhängig.

Muss ein Antrag auf Grundrente gestellt werden?

Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung ermittelt.

Wird Einkommen angerechnet?

Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Bis zu einem Freibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Ehepaare wird die volle Grundrente gezahlt. Ab einem Einkommen über diesen Freibetrag werden 60 Prozent des darüber liegenden Lohnes angerechnet. Sollte das Einkommen über 1.686 Euro bei Alleinstehenden und 2.424 Euro bei Paaren liegen, so wird das Einkommen über den Freibetrag in voller Höhe angerechnet.

Werden Auslandsbezüge angerechnet?

Auch Bezüge aus dem Ausland werden bei der Grundrente angerechnet. Diese muss auf Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt werden.

Wer kann am meisten von der Grundrente profitieren?

Gerade Teilzeitkräfte, die in die gesetzliche Rentenversicherung weniger als Vollzeitkräfte eingezahlt haben, können sich über die neu eingeführte Grundrente freuen. Dies bedeutet, dass höchstens 0,4 Entgeltpunkte pro anerkanntem Jahr zusätzlich gewertet werden. Maximal sind 420 Monate möglich. 

Gibt es Kritik?

Kritik kommt vornehmlich von Juristen. Sie sehen in der neu eingeführten Grundrente eine ungerechte Verteilung zwischen diejenigen, die nur Teilzeit gearbeitet haben und diejenigen, die Vollzeit gearbeitet haben und doch ähnlich viel Rente wie Teilzeitkräfte erhalten. Sie fordern eine sichtbare Differenz zwischen den beiden Arbeitsgruppen. Es würde keine Honorierung mehr für diejenigen bestehen, die das gesamte Leben lang voll gearbeitet haben und diejenigen, die nur in Teilzeit tätig waren. Einige Verfassungsrechtler sehen in der Grundrente sogar eine Verfassungswidrigkeit. 

Aufklärungsfilm: Grundrente einfach erklärt

Quelle: youtube.com