Für Autofahrer haben sich in den Jahren ab 2015 bis 2023 zahlreiche Neuerungen ergeben. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie nachfolgend über den Jahren hinweg gesammelt.

Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2023

Im Jahr 2023 ergeben sich einige wichtige Änderungen für Autofahrer. Insbesondere wird es neue Führerschein-Regeln geben. Geplant sind folgende Änderungen:

  • B196 wird auch im Ausland anerkannt
  • es wird künftig einen digitalen Führerschein mit QR-Code geben
  • Infos zu klimaschonendes Autofahren soll in der Ausbildung inkludiert werden
  • 4,25 Tonnen können künftig auch Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B fahren
  • Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Verkehrsdelikten
  • die Fahrprüfung soll künftig in allen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden
  • der Führerschein soll von 17-Jährigen gemacht werden können
  • der Führerscheinentzug soll für die ganze EU gelten
  • Senioren ab 70 Jahren erhalten nur noch einen Führerschein für höchstens 5 Jahre, zudem soll die Fahrtauglichkeit überprüft werden
  • das Mindestalter für die Lkw- und Bus-Klasse (C, D) wird auf 18 Jahre gesenkt

Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2015

Ab dem 01. Januar 2015 ergeben sich insbesondere für Autofahrer Neuregelungen. So sollen dann Abmeldungen des betreffenden Fahrzeugs online möglich sein, indem der Fahrzeugschein und das Autokennzeichen mit einem Sicherheitscode ausgestattet werden sollen, die dann im Internet auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes eingegeben werden können.

Ebenso ist das Scannen eines QR-Codes zulässig. Demnach müssen Autofahrer nicht extra zum Abmelden ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde persönlich erscheinen. Ein künftiges Anmelden eines Fahrzeugs soll in ähnlicher Weise möglich sein. Etwaige Gebühren für das An- und Abmelden eines Fahrzeugs können dann in elektronischer Form beglichen werden.

Neue Abgasnorm

Zudem soll ab September 2015 eine neue Abgasnorm eingeführt werden. Die Abgasnorm Euro 6 soll für alle Neuwagen insbesondere mit Dieselmotor gelten. Der Ausstoß von Stickoxiden soll durch die Neuregelung auf nicht mehr als 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer vermindert werden.

Automatisches Notrufsystem

Eine weitere Neuregelung betrifft das automatische Notrufsystem, was zum 01. Oktober 2015 eingeführt werden soll. Das Notrufsystem soll nach einem Unfall einen automatischen Alarm mittels E-Call auslösen, der selbstständig Rettungskräfte alarmiert. Nachdem der Airbagsensor ausgelöst wurde, werden die Rettungskräfte über das Mobilfunknetz alarmiert. Dabei werden Angaben zur Position und zur Fahrtrichtung überliefert. Eine Sprachverbindung zu den Insassen des Fahrzeugs wird gleichzeitig aufgebaut.

Steuerfreiheit für Elektroautos wird gesenkt

Elektroautos werden ab dem Jahr 2016 dann nur noch fünf statt der bisherigen 10 Jahre als steuerfrei gezählt. Weitere Neuerungen, die eingeführt werden sollen, werden mitunter die Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung und eine neue DIN-Vorschrift für Verbandskästen sein.